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Das sollten Sie über eine Kapital-Lebensversicherung wissen!

Die Kapitallebensversicherung - eine unheilvolle Kombination!

 

Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung und einem Sparvorgang. Dass diese Kombination in der Regel (Ausnahmen siehe unten!) keinen Sinn macht, zeigen die folgenden Fakten:

 

Keine ausreichende Todesfallabsicherung

Eine ausreichende Todesfallabsicherung ist normalerweise über eine Kapitallebensversicherung nicht erreichbar, da der Beitrag für eine solche Versicherung mit der benötigten Versicherungssumme unbezahlbar wäre. Über eine Risikolebensversicherung kostet der Versicherungsschutz für den Todesfall meistens nur 5 % des Beitrages für eine Kapitallebensversicherung mit einem entsprechenden

Todesfallschutz. Deshalb:

 

Versicherung und Geldanlage trennen,

also 5 % für eine entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 95 % selbst anlegen.

 

Kein lukrativer Sparvorgang

Der in der Kapitallebensversicherung enthaltene Sparvorgang führt in der Regel zu keiner attraktiven Rendite. Dies liegt zunächst einmal daran, dass der Versicherer relativ hohe Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten Beitrag abzieht und er einen weiteren Teil des Beitrages für den Todesfallschutz vereinnahmt. Nur das, was übrig bleibt, wird mit einer Mindestverzinsung von zur Zeit 2,75 % vom Versicherer angelegt. Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich wesentlich geringer, sie liegt teilweise unter 1 %! 

(Siehe auch: Lebensversicherer rechnen ihr Produkt schön.)

 

Große Manipulationsmöglichkeiten der Versicherer

Die Versicherer brüsten sich zuweilen damit, dass sie mehr als 90 % der mit dem Sparanteil der Versicherungsprämie erzielten Überschüsse an die Versicherungsnehmer weitergeben. 

Fraglich ist jedoch, wie hoch die Bezugsgröße zu diesen 90 % ist, denn 90 % von 1 Euro ist natürlich wesentlich weniger als 90 % von 1.000.000 Euro. 

Die Bezugsgröße können die Versicherer jedoch zum Beispiel durch die Bildung stiller Reserven und ähnlicher buchhalterischer Tricks gering halten.

(Siehe auch: Milliarden Euro werden gebunkert)

 

Vorsicht vor Renditeversprechungen

Versicherungsvertreter versuchen oft mittels Beispielrechnungen, mit reizvollen Rendite-Prognosen und schönfärberischen Ablaufleistungen, zum Versicherungsabschluss zu verführen. Fest steht jedoch, dass man nur mit den wirklich garantierten Leistungen und nicht mit den lediglich prognostizierten Überschüssen rechnen kann. Gerade in letzter Zeit wurden die zukünftigen Überschüsse zum Teil drastisch gekürzt.

 

Dynamik schmälert Rendite

Durch die Vereinbarung einer Dynamik, das heißt der automatischen Erhöhung des Beitrages und der Versicherungssumme, würde die Rendite der Kapitallebensversicherung weiter geschmälert werden. Das liegt daran, dass die Gesellschaften nach jeder Erhöhung zumindest einen Teil der Erhöhungsbeiträge jeweils als Provisionen und Abschlusskosten für die erhöhte Versicherungssumme einbehalten dürfen.

(Siehe auch: Die Dynamik)

 

Zusätze vermeiden!

Oft angebotene Unfallzusätze zu einer Kapitallebensversicherung lassen eine noch unsinnigere Kombination entstehen, denn es handelt sich hierbei um einen reinen Todesfallschutz (nur unfall-, nicht krankheitsbedingter Tod!), der in der Regel besser über eine Risikolebensversicherung erzielt werden kann. Die Behauptung vieler Vertreter, Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf als Altersvorsorge könne man nur mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Kapitallebensversicherung erreichen, trifft meistens nicht zu.

 

Man sollte eine reine Berufsunfähigkeitsrente (evtl. gekoppelt mit einer Risikolebensversicherung) vereinbaren, die so hoch ist, dass man im Falle der Berufsunfähigkeit einen bestimmten Betrag von der Berufsunfähigkeitsrente für die Altersvorsorge anlegen kann. Wer eine Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt, macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig. 

 

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht (Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei 

 

Verknüpfung mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt: Der teure und ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.

(Siehe auch: Knebelvertrag bei Berufsunfähigkeit)

 

Deshalb:

 

Fondsgebundene Lebens-/ Rentenversicherung

Diese Art der Lebensversicherung, die im Grunde eine Fondsanlage in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist, hat in der Vergangenheit bessere Renditen erreicht als die normale Kapitallebensversicherung/private Rentenversicherung. Das liegt vor allem daran, dass bei dieser Versicherungsart klarere Vermögensverhältnisse herrschen. 

Der Sparanteil des Beitrages gelangt in einen oder mehrere Investmentfonds und unterliegt nicht den Manipulationsmöglichkeiten des Versicherers.

 

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