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Die
Kapitallebensversicherung - eine unheilvolle
Kombination!
Eine
Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung und
einem Sparvorgang. Dass diese Kombination in der Regel (Ausnahmen siehe
unten!) keinen Sinn macht, zeigen die folgenden Fakten:
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Keine
ausreichende Todesfallabsicherung |
Eine
ausreichende Todesfallabsicherung ist normalerweise über eine
Kapitallebensversicherung nicht erreichbar, da der Beitrag für eine
solche Versicherung mit der benötigten Versicherungssumme unbezahlbar
wäre. Über eine Risikolebensversicherung kostet der Versicherungsschutz
für den Todesfall meistens nur 5 % des Beitrages für eine
Kapitallebensversicherung mit einem entsprechenden
Todesfallschutz.
Deshalb:
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Versicherung
und Geldanlage trennen, |
also 5 %
für eine entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 95 % selbst
anlegen.
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Kein
lukrativer Sparvorgang |
Der in der
Kapitallebensversicherung enthaltene Sparvorgang führt in der Regel zu
keiner attraktiven Rendite. Dies liegt zunächst einmal daran, dass der
Versicherer relativ hohe Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten
Beitrag abzieht und er einen weiteren Teil des Beitrages für den
Todesfallschutz vereinnahmt. Nur das, was übrig bleibt, wird mit einer
Mindestverzinsung von zur Zeit 2,75 % vom Versicherer angelegt. Die
garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich wesentlich
geringer, sie liegt teilweise unter 1 %!
(Siehe
auch: Lebensversicherer rechnen ihr Produkt schön.)
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Große
Manipulationsmöglichkeiten der Versicherer |
Die
Versicherer brüsten sich zuweilen damit, dass sie mehr als 90 % der mit
dem Sparanteil der Versicherungsprämie erzielten Überschüsse an die
Versicherungsnehmer weitergeben.
Fraglich ist
jedoch, wie hoch die Bezugsgröße zu diesen 90 % ist, denn 90 % von 1
Euro ist natürlich wesentlich weniger als 90 % von 1.000.000 Euro.
Die
Bezugsgröße können die Versicherer jedoch zum Beispiel durch die
Bildung stiller Reserven und ähnlicher buchhalterischer Tricks gering
halten.
(Siehe
auch: Milliarden Euro werden gebunkert)
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Vorsicht
vor Renditeversprechungen |
Versicherungsvertreter
versuchen oft mittels Beispielrechnungen, mit reizvollen Rendite-Prognosen
und schönfärberischen Ablaufleistungen, zum Versicherungsabschluss zu
verführen. Fest steht jedoch, dass man nur mit den wirklich garantierten
Leistungen und nicht mit den lediglich prognostizierten Überschüssen
rechnen kann. Gerade in letzter Zeit wurden die zukünftigen Überschüsse
zum Teil drastisch gekürzt.
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Dynamik
schmälert Rendite |
Durch die
Vereinbarung einer Dynamik, das heißt der automatischen Erhöhung des
Beitrages und der Versicherungssumme, würde die Rendite der
Kapitallebensversicherung weiter geschmälert werden. Das liegt daran,
dass die Gesellschaften nach jeder Erhöhung zumindest einen Teil der
Erhöhungsbeiträge jeweils als Provisionen und Abschlusskosten für die
erhöhte Versicherungssumme einbehalten dürfen.
(Siehe
auch: Die Dynamik)
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Zusätze
vermeiden! |
Oft
angebotene Unfallzusätze zu einer Kapitallebensversicherung lassen eine
noch unsinnigere Kombination entstehen, denn es handelt sich hierbei um
einen reinen Todesfallschutz (nur unfall-, nicht krankheitsbedingter
Tod!), der in der Regel besser über eine Risikolebensversicherung erzielt
werden kann. Die Behauptung vieler Vertreter, Beitragsfreiheit bei
Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf als
Altersvorsorge könne man nur mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Kapitallebensversicherung
erreichen, trifft meistens nicht zu.
Man sollte
eine reine Berufsunfähigkeitsrente (evtl. gekoppelt mit einer
Risikolebensversicherung) vereinbaren, die so hoch ist, dass man im Falle
der Berufsunfähigkeit einen bestimmten Betrag von der
Berufsunfähigkeitsrente für die Altersvorsorge anlegen kann. Wer eine
Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt,
macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner
Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen
Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig.
Bei
Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde
der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da
alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des
gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht
(Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei
Verknüpfung
mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt: Der teure und
ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil der
Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.
(Siehe
auch: Knebelvertrag bei Berufsunfähigkeit)
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Deshalb:
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Fondsgebundene
Lebens-/ Rentenversicherung |
Diese
Art der Lebensversicherung, die im Grunde eine Fondsanlage in
Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist, hat in der
Vergangenheit bessere Renditen erreicht als die normale
Kapitallebensversicherung/private Rentenversicherung. Das liegt vor
allem daran, dass bei dieser Versicherungsart klarere
Vermögensverhältnisse herrschen.
Der
Sparanteil des Beitrages gelangt in einen oder mehrere
Investmentfonds und unterliegt nicht den Manipulationsmöglichkeiten
des Versicherers. |
Weitere
Informationen zu Kapital-Lebensversicherungen finden Sie hier: 
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