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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II

So schützen Sie Ihr Vermögen

 

Bevor Sie Verträge auflösen, sollten Sie Ihre Versicherungen überprüfen. 

Dies gilt auch für den Verkauf von Vermögensgegenständen. 

Wir haben Ratschläge zum Schutz Ihres Vermögens zusammengestellt, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.

auf dieser Seite:

 

Zusätze bei der Unfallversicherung vermeiden und durch Anbieterwechsel Geld sparen 

Bei Haftpflichtversicherung durch Anbieterwechsel Geld sparen

Berufsunfähigkeitsversicherung behalten und durch Anbieterwechsel Geld sparen

Kapitallebensversicherung überprüfen

Anlagen beleihen oder still legen

Neues Auto kaufen

 

 

Zusätze bei der Unfallversicherung vermeiden

Über einen Grundschutz der Unfallversicherung sollten Sie verfügen. Zusätzliche Vereinbarungen wie Dynamik oder Krankenhaustagegeld sind nicht so wichtig und können bei Abschluss der Versicherung unbeachtet bleiben oder nachträglich aus dem Vertrag gestrichen werden.

 

Tipp: Die Prämienunterschiede der Anbieter sind sehr groß. Günstige Unfallversicherungen ohne weitere Zusätze sind für Erwachsene mit z.B. 250.000,- Euro Invaliditätssumme schon ab 65 Euro pro Jahr zu haben. Ein Vergleich lohnt sich.

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Bei Haftpflichtversicherung durch Anbieterwechsel Geld sparen

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder abgeschlossen haben. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch steht jeder in der Pflicht, für den Schaden, den er persönlich verursacht hat, aufzukommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann es schnell zu Überschuldung und Verbraucherinsolvenz kommen. 

 

Tipp: Die Prämienunterschiede der Anbieter sind sehr groß. Günstige Privathaftpflichtversicherungen ohne weitere Zusätze sind für Familien schon ab 70 Euro pro Jahr zu haben. Ein Vergleich lohnt sich.

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Berufsunfähigkeitsversicherung behalten

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt und später wieder aufgenommen, muss der Kunde durch das gestiegene Lebensalter höhere Prämien zahlen. Außerdem kann bei schlechtem gesundheitlichen Zustand die Ablehnung des Versicherungsschutzes drohen.

 

Tipp: Die Prämienunterschiede der Anbieter sind sehr groß. 

Wichtig: Sollten Sie nicht wissen, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt wegen eventueller gesundheitlicher Probleme bei einer günstigeren Gesellschaft abschließen können, kann auch bei den Gesellschaften ein "Probeantrag" eingereicht werden. 

Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein, und Sie sollten Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal nicht zu kündigen.

Bei einem positiven Ergebnis bekommen Sie von der neuen Gesellschaft bescheid, ob Sie angenommen werden. Im Übrigen hält sich jetzt die Gesellschaft eine gewisse Zeit an dieses Angebot gebunden.

Jetzt haben Sie genug Zeit sich zu entscheiden und Ihre Absicherung entsprechend umstellen.

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Kapitallebensversicherung überprüfen

Neben dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr und 750 Euro für notwendige Anschaffungen existiert ein zweiter zusätzlicher Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, der sich nur auf die Altersvorsorge bezieht. Da in den neuen Bundesländern die meisten Menschen erst in den 90er Jahren eine Lebensversicherung mit kleinen Einzahlungen abschlossen, wird der gegenwärtige Rückkaufwert diese Freibeträge oft noch nicht übersteigen. Es muss jedoch bei der Nutzung des 200-Euro-Freibetrages für Altersvorsorge gewährleistet werden, dass man bis zum Rentenbeginn nicht an die Rücklagen herankommt. 

 

Eine herkömmliche Kapitallebensversicherung wird danach nicht als Altersrückstellung anerkannt, die durch den neuen Freibetrag geschützt wird. 

Dies liegt daran, dass herkömmliche Lebensversicherungen auch dann, wenn sie bis zum Rentenalter abgeschlossen wurden, jederzeit bei Bedarf gekündigt werden können. 

 

Tipp: Für Arbeitslose mit einer Kapitallebensversicherung kommt es deshalb darauf an, dass diese mit ihrem Versicherer einen "Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand" bis zur Höhe von 200 Euro je Lebensjahr vereinbaren. 

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 165, Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes.  

Durch diese Zusatzvereinbarung kann eine bereits abgeschlossene Kapitallebensversicherung so gestellt werden, dass der vor einer Verwertung durch das Arbeitsamt geschützte Betrag maximal 200 Euro pro Lebensjahr beträgt.


Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen die Lebensversicherungsverträge bis zum Jahresende geändert werden.


Die Lebensversicherung bleibt erhalten, wenn die Verwertung unwirtschaftlich ausfällt, also beim Rückkauf weniger als 90 Prozent vom Eingezahlten erzielt werden.

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Anlagen beleihen oder still legen

Tipp: Liegt das Vermögen in Nähe der Freigrenze, können Lebensversicherungen vielleicht auch beliehen werden. Dazu ist eine Vereinbarung mit dem Versicherer notwendig. Praktisch gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer dann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung (bei manchen Gesellschaften erfolgt dieses Darlehen sogar zinslos). Der Versicherungsnehmer kann die gewährte Vorauszahlung jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, der Versicherer darf jedoch die Rückzahlung vor Vertragsende nicht verlangen. Im Versicherungsfall wird dann die fällige Versicherungsleistung um die noch ausstehende Vorauszahlung gemindert.

Um die Überschreitung des Freibetrages zu vermeiden, können Sie außerdem auch eine Stilllegung der Lebensversicherung beantragen. Hier zahlen Sie keine weiteren Prämien ein, der Vertrag bleibt aber während der vereinbarten Dauer bestehen. Dies ist aber nicht anzuraten,
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Neues Auto kaufen

Liegen Sie mit Ihrem Vermögen heute über der Freigrenze, können Sie auch ein altes nicht mehr so ganz fahrtüchtiges Auto verkaufen und ein angemessenes neues erwerben, da dieses Fahrzeug nicht als Vermögen angerechnet wird. So zahlen Sie weniger Unterhalts- und Reparaturkosten als bei einem älteren Auto. 

Wichtig: die Grenze für ein Auto liegt bei dem Alg. II bei € 5.000,-.


Tipp: Durch einen Anbieterwechsel bei der KFZ-Haftpflichtversicherung kann außerdem Geld gespart werden. 

Eine Kaskoversicherung ist bei einem älteren Auto nicht unbedingt nötig.

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Schnelle Hilfe finden Sie auch hier: 

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.

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