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Allgemeines zur KFZ-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen Dritten beim Gebrauch des Fahrzeugs zufügen.

Die Versicherung umfasst nach § 10 AKB die Befriedigung begründeter (und die Abwehr unbegründeter) Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeuges

Personen verletzt oder getötet werden,

Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden zusammenhängen.

Es kann zwischen zwei Deckungsformen mit dem folgenden Deckungsumfang gewählt werden:

50 Mio. EUR pauschal

50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 8 Mio. EUR je geschädigte Person

gesetzliche Deckung

7,5 Mio. EUR für Personenschäden; 2,5 Mio. EUR je geschädigte Person

500.000 EUR für Sachschäden

50.000 EUR für Vermögensschäden

 

Der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. 

Der Nachweis erfolgt bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte.

Kasko-Versicherung / Fahrzeug-Versicherung

Man unterscheidet Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung. Die Vollkasko umfasst immer auch eine Teilkasko.

 

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko ersetzt nach § 12 Nr. I AKB Schäden, die verursacht wurden:

durch Diebstahl (des gesamten Fahrzeugs oder der mitversicherten Teile),

durch Brand oder Explosion,

durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag,

Überschwemmung oder

bei Zusammenstößen mit Haarwild

sowie Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges und

Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

Bei Pkw und Campingfahrzeugen sind unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden ebenfalls mitversichert.

Die Teilkaskoversicherung kann:

ohne Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung von 150 EUR 
Selbstbeteiligung von 500 EUR

abgeschlossen werden.

 

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus nach § 12 Nrn. I und II AKB Schäden am Fahrzeug

bei Unfällen, egal wer sie verschuldet hat,

sowie bei mutwilligen Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde

 Die Vollkaskoversicherung kann mit folgenden Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden:

Die Vollkasko kann wie folgt abgeschlossen werden.

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Vollkasko mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung

 Je höher die Selbstbeteiligung um so günstiger der Beitrag.

Warum benötigt man eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Heute ist ein solides Finanzpolster notwendig, um sein Recht zu bekommen. Allein in Deutschland werden jährlich 10,2 Millionen Prozesse geführt.

Das dabei entstehende Kostenrisiko ist beträchtlich. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Kautionen fallen erheblich ins Gewicht. Verständlich, dass die Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

FAUSTREGEL STRAFPROZESS:
Ein einfacher Strafprozess kostet allein in der I. Instanz ca. 2.500,- €

Kostenbeispiel:

Ein Autofahrer hat einen Fußgänger am Zebrastreifen angefahren. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird er zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Neben der Strafe hat er allein in der I. Instanz nahezu 2.500,- € an Kosten zu bezahlen:

Verteidigergebühren

   

Vorverfahren*

177,50 €

 

Hauptverfahren*

355,00 €

 

+ Auslagen

15,00 €

 

35 Fotokopien

17,50 €

 

16 % MwSt.

90,40 €

655,40 €

Nebenklagekosten

   

RA des Nebenklägers

655,40 €

 

Nebenkläger (persönliche Auslagen)

30,00 €

685,40 €

Gerichtskosten

 

41,00 €

Gerichtsauslagen

   

Schreibgebühren

5,00 €

 

Porto, Telefon usw.

30,00 €

 

Ortsbesichtigung

-,-- €

 

Zeugenkosten

150,00 €

 

Sachverständiger

870,00 €

1.055,00 €

     
   

2.436,80 €

* bei schweren Fällen oder mehreren Verletzten können durchaus höhere Gebühren liquidiert werden; bei fahrlässiger Tötung bis zur Höchstgebühr von 330,- und 660,- €.

FAUSTREGEL ZIVILPROZESS:
Bei einem Streitwert bis 10.000,- € entspricht das Kostenrisiko eines Zivilprozesses für I. und II. Instanz nahezu dem Betrag des Streitwertes.

Kostenbeispiel

Ein Motorradfahrer nahm Frau Müller die Vorfahrt. Da Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, fuhr Sie gegen das Motorrad. Der Motorradfahrer wurde verletzt. Er ist der Auffassung, Frau Müller sei zu schnell gefahren. Das Auto der Frau Müller ist im Frontbereich beschädigt. Der Streitwert beziffert sich auf 5.000 €. Das Prozessrisiko beziffert sich allein für die I. Instanz auf fast 3.600,- €! Geht man in die II. Instanz wird nahezu der Streitwert erreicht!

Gerichtskosten: (3 x 121,00 €)

 

363,00 €

Gerichtsauslagen

   

Schreibgebühren

10,00 €

 

Porto, Telefon usw.

30,00 €

 

Ortsbesichtigung

-,-- €

 

Zeugenkosten

200,00 €

 

Sachverständiger

800,00 €

1.040,00 €

Anwaltsgebühren

   

Prozessgebühr

301,00 €

 

Verhandlungsgebühr

301,00 €

 

Beweisgebühr

301,00 €

 

+ Auslagen

20,00 €

 

40 Fotokopien

20,00 €

 

+ 16% MwSt.

150,88 €

1.093,88 €

eigene Kosten

 

2.496,88 €

     

+ gegnerische Kosten

 

1.093,88 €

     
   

3.590,76 €

Sollte eine der beiden Parteien mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden sein und in die Berufung gehen, erreichen die Gesamtkosten der Verfahren fast den Streitwert. In der II. Instanz erhöhen sich nämlich die Gerichtskosten um 50 % und die Anwaltsgebühren um 30 %. Die Gesamtkosten der I. und II. Instanz belaufen sich dann nahezu auf knapp 5.000 €!

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Für Autofahrer, Motorrad-, Mofa- und Mopedfahrer, sowie Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast.

Schützt vor den "Kosten anlässlich einer Rechtsverfolgung" ganzjährig und weltweit

 

Anwaltskosten

Gerichtskosten

Entschädigung für Zeugen

Entschädigung für gerichtlich bestellte Sachverständige

Kosten der Zwangsvollstreckung

Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens

Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden

Vergütung eines technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen Organisation (DEKRA, TÜV, etc) bei Straf-, Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Streitigkeiten bei Motorfahrzeugkauf- oder Reparaturverträgen

Übliche Vergütung eines Sachverständigen wegen im Ausland aufgrund Geltendmachung von Ersatzansprüchen eingetretener Beschädigungen am Fahrzeug

Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen

Kosten der Gegenseite, soweit sich eine Erstattungspflicht dazu ergibt

Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 155.000,00 €

Übersetzungskosten

Leistungen von erforderlichen Vorschusszahlungen auf die vorgenannten Kostenarten

Siehe auch: Rechtsschutz

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Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

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