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Allgemeines
zur KFZ-Versicherung |
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte
Personen Dritten beim Gebrauch des Fahrzeugs zufügen.
Die Versicherung umfasst nach § 10 AKB die
Befriedigung begründeter (und die Abwehr unbegründeter)
Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte
Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeuges

Es kann zwischen zwei Deckungsformen mit
dem folgenden Deckungsumfang gewählt werden:
50
Mio. EUR pauschal
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50 Mio. EUR pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden; 8 Mio. EUR je geschädigte Person
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gesetzliche
Deckung
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7,5 Mio. EUR für Personenschäden; 2,5
Mio. EUR je geschädigte Person
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500.000 EUR für Sachschäden
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50.000 EUR für Vermögensschäden
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Der Abschluss einer
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist durch das
Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Der
Nachweis erfolgt bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges durch die Vorlage
einer Versicherungsbestätigungskarte.

Kasko-Versicherung
/ Fahrzeug-Versicherung
Man unterscheidet Vollkasko- und
Teilkasko-Versicherung. Die Vollkasko umfasst immer auch eine Teilkasko.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ersetzt nach § 12 Nr. I AKB
Schäden, die verursacht wurden:
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durch Diebstahl (des gesamten Fahrzeugs
oder der mitversicherten Teile),
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durch Brand oder Explosion,
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durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag,
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Überschwemmung oder
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bei Zusammenstößen mit Haarwild
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sowie Bruchschäden an der Verglasung
des Fahrzeuges und
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Schäden der Verkabelung durch
Kurzschluss.
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Bei Pkw und Campingfahrzeugen sind
unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden ebenfalls
mitversichert.
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Die Teilkaskoversicherung kann:
 | ohne
Selbstbeteiligung |
 | Selbstbeteiligung von 150 EUR |
 | Selbstbeteiligung von 500 EUR |
abgeschlossen werden.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus nach
§ 12 Nrn. I und II AKB Schäden am Fahrzeug
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bei Unfällen, egal wer sie verschuldet
hat,
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sowie bei mutwilligen Beschädigungen
Ihres Fahrzeugs durch Fremde
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Die Vollkaskoversicherung kann
mit folgenden Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden:
Die Vollkasko kann wie folgt abgeschlossen
werden.
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Vollkasko ohne Selbstbeteiligung,
Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
 | Vollkasko mit 150 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 150 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 150 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 300 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 300 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 300 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 500 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 500 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 500 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 1.000 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 1.000 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung
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 | Vollkasko mit 1.000 EUR
Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
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Je höher die Selbstbeteiligung um
so günstiger der Beitrag. |
Warum benötigt
man eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Heute ist ein solides Finanzpolster
notwendig, um sein Recht zu bekommen. Allein in Deutschland werden jährlich
10,2 Millionen Prozesse geführt.
Das dabei entstehende Kostenrisiko ist beträchtlich.
Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Kautionen fallen erheblich
ins Gewicht. Verständlich, dass die Rechtsschutzversicherung immer mehr
an Bedeutung gewinnt.

FAUSTREGEL
STRAFPROZESS:
Ein einfacher Strafprozess kostet allein
in der I. Instanz ca. 2.500,- €
Kostenbeispiel:
Ein Autofahrer hat einen Fußgänger
am Zebrastreifen angefahren. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird er
zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Neben der Strafe hat er allein
in der I. Instanz nahezu 2.500,- € an Kosten zu bezahlen:
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Verteidigergebühren
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Vorverfahren*
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177,50
€
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Hauptverfahren*
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355,00
€
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+ Auslagen
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15,00
€
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35 Fotokopien
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17,50
€
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16 % MwSt.
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90,40
€
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655,40 €
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Nebenklagekosten
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RA des Nebenklägers
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655,40
€
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Nebenkläger (persönliche Auslagen)
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30,00
€
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685,40 €
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Gerichtskosten
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41,00 €
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Gerichtsauslagen
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Schreibgebühren
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5,00
€
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Porto, Telefon usw.
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30,00
€
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Ortsbesichtigung
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-,--
€
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Zeugenkosten
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150,00
€
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Sachverständiger
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870,00
€
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1.055,00 €
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2.436,80
€
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* bei schweren Fällen oder mehreren
Verletzten können durchaus höhere Gebühren liquidiert werden; bei fahrlässiger
Tötung bis zur Höchstgebühr von 330,- und 660,- €.

FAUSTREGEL
ZIVILPROZESS:
Bei einem Streitwert bis 10.000,- €
entspricht das Kostenrisiko eines Zivilprozesses für I. und II. Instanz nahezu
dem Betrag des Streitwertes.
Kostenbeispiel
Ein Motorradfahrer nahm
Frau Müller die Vorfahrt. Da Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte,
fuhr Sie gegen das Motorrad. Der Motorradfahrer wurde verletzt. Er ist der
Auffassung, Frau Müller sei zu schnell gefahren. Das Auto der Frau Müller
ist im Frontbereich beschädigt. Der
Streitwert beziffert sich auf 5.000 €. Das Prozessrisiko
beziffert sich allein für die I. Instanz auf fast 3.600,- €! Geht man
in die II. Instanz wird nahezu der Streitwert erreicht!
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Gerichtskosten: (3 x 121,00 €)
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363,00 €
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Gerichtsauslagen
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Schreibgebühren
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10,00 €
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Porto, Telefon usw.
|
30,00 €
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Ortsbesichtigung
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-,-- €
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Zeugenkosten
|
200,00 €
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Sachverständiger
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800,00 €
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1.040,00 €
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Anwaltsgebühren
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Prozessgebühr
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301,00 €
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Verhandlungsgebühr
|
301,00 €
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Beweisgebühr
|
301,00 €
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+ Auslagen
|
20,00 €
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40 Fotokopien
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20,00 €
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+ 16% MwSt.
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150,88 €
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1.093,88 €
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eigene Kosten
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2.496,88
€
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+ gegnerische Kosten
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1.093,88
€
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3.590,76
€
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Sollte eine der beiden
Parteien mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden sein und in die
Berufung gehen, erreichen die Gesamtkosten der Verfahren fast den
Streitwert. In der II. Instanz erhöhen sich nämlich die Gerichtskosten
um 50 % und die Anwaltsgebühren um 30 %. Die Gesamtkosten der I. und II.
Instanz belaufen sich dann nahezu auf knapp 5.000 €!

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Für Autofahrer, Motorrad-, Mofa- und
Mopedfahrer, sowie Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast.
Schützt vor den "Kosten anlässlich
einer Rechtsverfolgung" ganzjährig und weltweit
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Anwaltskosten
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Gerichtskosten
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Entschädigung für Zeugen
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Entschädigung für gerichtlich
bestellte Sachverständige
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Kosten der Zwangsvollstreckung
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Gebühren eines Schieds- oder
Schlichtungsverfahrens
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Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden
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Vergütung eines technischen Sachverständigen
oder einer rechtsfähigen Organisation (DEKRA, TÜV, etc) bei Straf-,
Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Streitigkeiten bei
Motorfahrzeugkauf- oder Reparaturverträgen
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Übliche Vergütung eines Sachverständigen
wegen im Ausland aufgrund Geltendmachung von Ersatzansprüchen
eingetretener Beschädigungen am Fahrzeug
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Reisekosten bei Vorladung in eigenen
Auslandsprozessen
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Kosten der Gegenseite, soweit sich eine
Erstattungspflicht dazu ergibt
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Kautionsstellung bei Strafverfahren als
Darlehen bis zu 155.000,00 €
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Übersetzungskosten
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Leistungen von erforderlichen
Vorschusszahlungen auf die vorgenannten Kostenarten
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Siehe auch: Rechtsschutz
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