Basel
II wertet das Bausparen auf
Vorteile
für wenig begüterte Sparer / Kein Zinsaufschlag für Bauspardarlehen /
Von Walter Weiler
SCHWÄBISCH
HALL, 28. August. Mit der
neuen Eigenkapitalrichtlinie, kurz Basel II genannt, wird es zu einer
grund-legenden Veränderung bei der Darlehensgewährung für
Immobilieninvestitionen kommen. Die Kreditinstitute werden zu einer
individuellen Bonitätsprüfung ihrer Kunden übergehen, um die Kredite
insgesamt mit weniger Eigenkapital unterlegen zu müssen. Die Folge wird
sein, dass dann die Kredite je nach Risiko mit besseren oder schlechteren
Konditionen ausgestattet werden. Dies mag ungerecht erscheinen, denn nach
den Kriterien „Einkommen“ und „Eigenkapital“ werden
Geringverdienende als risikoreicher eingestuft, Besserverdienende dagegen
als risikoärmer. Wer dringend Geld benötigt, wird also höhere Zinsen
zahlen müssen. Es ist aber falsch den Banken dafür einen Vorwurf zu
machen. Sie handeln rationell und müssen so handeln weil sie sonst gute
Kunden an Wettbewerber verlieren würden.
Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Ende Juni 2003 die möglichen
Konsequenzen von Basel II für Privatkunden sowohl beim Konsumentenkredit
als auch beim Immobilienkredit mit zwei Fragen auf den Punkt gebracht.
Erstens:
Werden – ähnlich wie kleinere und mittlere Unternehmen – auch
bestimmte Gruppen von Privatkunden, zum Beispiel jene mit kleineren
Einkommen überhaupt noch ein Darlehen erhalten? Zweitens – Wenn ja, wie
viel mehr müssen sie für ein Darlehen im Vergleich zu finanziell besser
gestellten Haushalten zahlen?
Um
die Antworten vorweg zu geben: Die Zinsen für Bauspardarlehen werden sich
für den Bausparer auch künftig nicht nach dem Einkommen, dem Vermögen
oder anderen Bonitätskriterien richten. Dies hat nichts damit zu tun,
dass die Bausparkassen im Vergleich mit anderen Kreditinstituten besser,
oder von den gesetzlichen Regeln begünstigt wären, sondern es liegt in
den Eigenheiten des Bausparens.
Dazu
zählt zunächst einmal die vertragliche Vereinbarung zwischen Bausparer
und Bausparkasse. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der
Bausparer einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu festen, bei
Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen. Diese Darlehenskonditionen
sind für die Bausparkasse bindend. Zweitens zählt zu den Besonderheiten
des Bausparens, dass die Mittel für die Bauspardarlehen nicht auf dem
Kapitalmarkt refinanziert werden müssen, sondern dass sie als Sondervermögen
des Bausparerkollektivs – entnommen werden, in das die Sparleistungen
der Bausparer fließen. Der Darlehensanspruch ist damit abgesichert. Im
Gegensatz heißt das: Ausschlag-gebende Kriterien für Darlehensgewährung
sind die individuelle Sparleistung des Bausparers sowie die Leistung des
gesamten Bausparkollektivs. Nur wer vorher spart, erhält später das Bauleistung
des gesamten Bausparkollektivs. Nur wer vorher spart, erhält später das
Bauspardarlehen.
Weil
Bausparkassen die Bauspardarlehen nicht extern refinanzieren müssen, hat
die Risikobewertung der Kreditportofolios auch keinen Einfluss auf die
Refinanzierungskonditionen. Beim Bausparen
sind Sparer und Darlehensnehmer zeitversetzt identisch. Der
Bausparer erhält bei der Zuteilung seine angesparten Bauspareinlagen
verzinst zurück. Die Bauspareinlagen der übrigen Bausparer dienen der
Gewährung von Bauspardarlehen. Das Bauspardarlehen wird auch künftig
ohne „Wenn“ und „Aber“ gewährt, sofern der Bausparer für die
Zuteilung des Darlehens notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat. Dies
sind vor allem das Erreichen der Mindestansparsumme und der
Bewertungszahl.
Neben
dem wachsenden Wert eines Darlehens zu fest vereinbarten Zinsen wird Basel
II auch dazu führen, dass die übrigen klassischen Vorteile des
Bauspardarlehens in einem neuen Licht erscheinen. Dazu gehört zuerst die
Unabhängigkeit der Bauspardarlehenszinsen von der Zinsentwicklung am
Kapitalmarkt. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, in welche Lage
Baufinanzierer geraten könnten, die entsprechend ihrem individuellen
Risiko für ein Baudarlehen bereits einen Zinsaufschlag zahlen mussten,
wenn am Ende der Bindungsfrist ihres Darlehens die Zinsen am Kapitalmarkt
höher sind als zu Beginn der Finanzierung. Ihre Belastung steigt dann
weiter. Bausparer unterliegen mit einem Bauspardarlehen diesem Risiko
nicht. Bauspardarlehen werden als klassisches Finanzierungsinstrument im
zweiten Rang der Beleihung eine völlig neue Bedeutung erlangen, weil
Hypothekenbanken die günstigsten Konditionen im ersten Rang nur bis zur
Grenze von 60 Prozent des Beleihungswertes bieten. Für zweitrangige
Darlehen bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes verlangen sie höhere
Zinsen. Bauspardarlehen werden jedoch ohne Zinszuschlag bis zu 80 Prozent
des Beleihungswertes gewährt. Das Bauspardarlehen, so Weiler, sei damit
prädestiniert für die Finanzierung über die Grenze von 60 Prozent des
Beleihungswertes hinaus. Der Wert des Bausparers als klassische
Versicherung gegen Zinsschwankungen steigt also.
Mit
dem Abschluss eines Bausparvertrages setzen sich Bausparer ein Sparziel,
das sie in einem mehrjährigen freiwilligen Sparprozess erreiche wollen.
Der Bausparer wird damit schon fast automatisch zu einem Schuldner mit
guter Bonität.
Wer
jahrelang Sparraten zahlte, kann in der Regel auch Zinsen und Tilgungen für
sein Bauspardarlehen schultern. Das Bausparen wird damit für die
Eigentumsbildung der Schwellenhaushalte noch wichtiger werden.
Der
Autor ist Chefmathematiker und Bereichsleiter Kollektivmanagement einer
Bausparkasse.