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Basel II wertet das Bausparen auf

Basel II wertet das Bausparen auf

Vorteile für wenig begüterte Sparer / Kein Zinsaufschlag für Bauspardarlehen / Von Walter Weiler

 

SCHWÄBISCH HALL, 28. August.  Mit der neuen Eigenkapitalrichtlinie, kurz Basel II genannt, wird es zu einer grund-legenden Veränderung bei der Darlehensgewährung für Immobilieninvestitionen kommen. Die Kreditinstitute werden zu einer individuellen Bonitätsprüfung ihrer Kunden übergehen, um die Kredite insgesamt mit weniger Eigenkapital unterlegen zu müssen. Die Folge wird sein, dass dann die Kredite je nach Risiko mit besseren oder schlechteren Konditionen ausgestattet werden. Dies mag ungerecht erscheinen, denn nach den Kriterien „Einkommen“ und „Eigenkapital“ werden Geringverdienende als risikoreicher eingestuft, Besserverdienende dagegen als risikoärmer. Wer dringend Geld benötigt, wird also höhere Zinsen zahlen müssen. Es ist aber falsch den Banken dafür einen Vorwurf zu machen. Sie handeln rationell und müssen so handeln weil sie sonst gute Kunden an Wettbewerber verlieren würden.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Ende Juni 2003 die möglichen Konsequenzen von Basel II für Privatkunden sowohl beim Konsumentenkredit als auch beim Immobilienkredit mit zwei Fragen auf den Punkt gebracht.

 

Erstens: Werden – ähnlich wie kleinere und mittlere Unternehmen – auch bestimmte Gruppen von Privatkunden, zum Beispiel jene mit kleineren Einkommen überhaupt noch ein Darlehen erhalten? Zweitens – Wenn ja, wie viel mehr müssen sie für ein Darlehen im Vergleich zu finanziell besser gestellten Haushalten zahlen?

Um die Antworten vorweg zu geben: Die Zinsen für Bauspardarlehen werden sich für den Bausparer auch künftig nicht nach dem Einkommen, dem Vermögen oder anderen Bonitätskriterien richten. Dies hat nichts damit zu tun, dass die Bausparkassen im Vergleich mit anderen Kreditinstituten besser, oder von den gesetzlichen Regeln begünstigt wären, sondern es liegt in den Eigenheiten des Bausparens.

 

Dazu zählt zunächst einmal die vertragliche Vereinbarung zwischen Bausparer und Bausparkasse. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der Bausparer einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu festen, bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen. Diese Darlehenskonditionen sind für die Bausparkasse bindend. Zweitens zählt zu den Besonderheiten des Bausparens, dass die Mittel für die Bauspardarlehen nicht auf dem Kapitalmarkt refinanziert werden müssen, sondern dass sie als Sondervermögen des Bausparerkollektivs – entnommen werden, in das die Sparleistungen der Bausparer fließen. Der Darlehensanspruch ist damit abgesichert. Im Gegensatz heißt das: Ausschlag-gebende Kriterien für Darlehensgewährung sind die individuelle Sparleistung des Bausparers sowie die Leistung des gesamten Bausparkollektivs. Nur wer vorher spart, erhält später das Bauleistung des gesamten Bausparkollektivs. Nur wer vorher spart, erhält später das Bauspardarlehen.

 

 

Weil Bausparkassen die Bauspardarlehen nicht extern refinanzieren müssen, hat die Risikobewertung der Kreditportofolios auch keinen Einfluss auf die Refinanzierungskonditionen. Beim Bausparen  sind Sparer und Darlehensnehmer zeitversetzt identisch. Der Bausparer erhält bei der Zuteilung seine angesparten Bauspareinlagen verzinst zurück. Die Bauspareinlagen der übrigen Bausparer dienen der Gewährung von Bauspardarlehen. Das Bauspardarlehen wird auch künftig ohne „Wenn“ und „Aber“ gewährt, sofern der Bausparer für die Zuteilung des Darlehens notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat. Dies sind vor allem das Erreichen der Mindestansparsumme und der Bewertungszahl.

 

Neben dem wachsenden Wert eines Darlehens zu fest vereinbarten Zinsen wird Basel II auch dazu führen, dass die übrigen klassischen Vorteile des Bauspardarlehens in einem neuen Licht erscheinen. Dazu gehört zuerst die Unabhängigkeit der Bauspardarlehenszinsen von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, in welche Lage Baufinanzierer geraten könnten, die entsprechend ihrem individuellen Risiko für ein Baudarlehen bereits einen Zinsaufschlag zahlen mussten, wenn am Ende der Bindungsfrist ihres Darlehens die Zinsen am Kapitalmarkt höher sind als zu Beginn der Finanzierung. Ihre Belastung steigt dann weiter. Bausparer unterliegen mit einem Bauspardarlehen diesem Risiko nicht. Bauspardarlehen werden als klassisches Finanzierungsinstrument im zweiten Rang der Beleihung eine völlig neue Bedeutung erlangen, weil Hypothekenbanken die günstigsten Konditionen im ersten Rang nur bis zur Grenze von 60 Prozent des Beleihungswertes bieten. Für zweitrangige Darlehen bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes verlangen sie höhere Zinsen. Bauspardarlehen werden jedoch ohne Zinszuschlag bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes gewährt. Das Bauspardarlehen, so Weiler, sei damit prädestiniert für die Finanzierung über die Grenze von 60 Prozent des Beleihungswertes hinaus. Der Wert des Bausparers als klassische Versicherung gegen Zinsschwankungen steigt also.

 

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages setzen sich Bausparer ein Sparziel, das sie in einem mehrjährigen freiwilligen Sparprozess erreiche wollen. Der Bausparer wird damit schon fast automatisch zu einem Schuldner mit guter Bonität.

 

Wer jahrelang Sparraten zahlte, kann in der Regel auch Zinsen und Tilgungen für sein Bauspardarlehen schultern. Das Bausparen wird damit für die Eigentumsbildung der Schwellenhaushalte noch wichtiger werden.

 

Der Autor ist Chefmathematiker und Bereichsleiter Kollektivmanagement einer Bausparkasse.

 

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