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Betriebliche Altersvorsorge

 Informationen über die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge

oder

die Vorteile der Pauschaldotierten Unterstützungskasse

 

Der Gesetzgeber und auch alle Parteien drängen die Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Kaum einer kann einem die Möglichkeiten der einzelnen Anlageformen erklären. Die Informationen über die Unterstützungskassen  fließen spärlich, sind verwirrend, um nicht zusagen verfälscht. Man muss sich fragen: Ist die Verwirrung hier gewünscht? Warum? Verwirrung bringt Gewinn, egal für welche Gesellschaft, vor allem für die Versicherungen, weil die so ihr „Süppchen kochen“ können.

Die wohl wichtigste Neuerung für den Mittelstand, sind die

“Pauschaldotierten Unterstützungskassen“

Diese werden noch viel zu wenig genutzt. Betriebe, welche die Möglichkeiten einer “Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ verstanden haben, werden mit Sicherheit keine Direktversicherung oder Pensionskasse mehr abschließen.

 

Die “Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ geben den Betrieben die Möglichkeit für Ihre Arbeitnehmer eine zusätzliche private Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei aufzubauen und - was mit dieser Veröffentlichung in das Bewusstsein der Arbeitgeber gebracht werden soll:

Die “Pauschaldotierte Unterstützungskassen“ ermöglichen den Betrieben

Eigenkapital aufzubauen!!

Beginnen wir aber zuerst mit der Auflistung der bekannten Arten der betrieblichen Altersvorsorge:

 

1. DIE DIREKTVERSICHERUNGEN

Direktversicherungen werden in der Regel von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Das sind vom Prinzip her entweder Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Dabei zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer statt einer Gehaltserhöhung monatlich einen bestimmten Betrag in eine der oben genannten Versicherungen ein. Diese Beiträge ergeben dann am Ende seiner Betriebszugehörigkeit eine Zusatzrente.

Dabei werden 22,7% (in manchen Bundesländern 22.8%) als pauschale Lohnsteuer abgeführt, d. h. bei € 100,- im Monat werden tatsächlich nur € 79,- und somit nur ca. € 79.000,- angespart. Das bedeutet z. B. bei einem 30 Jährigen, dass bei Rentenbeginn ein Kapital von ca. € 48.500,- aufgebaut wäre, aus dem eine Zusatzrente von ca. € 380,- möglich wäre – bei Kapitalverzehr und ohne Rentengarantiezeit.

Das ist die wohl schlechteste Art der betrieblichen Altersvorsorge:

Fazit: Sie bringt dem Arbeitnehmer wenig und kostet den Arbeitgeber viel.

 

2. DIE PENSIONSKASSE

Pensionskassen sind externe Gesellschaften - oftmals Tochtergesellschaften von Versicherungen, aber auch viele Innungen haben ihre eigenen Pensionskassen.

Diese Gesellschaften müssen einen Geschäftsplan vorlegen – ebenfalls ähnlich einer Versicherungsgesellschaft. Die Anlage für die Arbeitnehmer bei Pensionskassen beinhaltet einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

Zur Klarstellung: Es handelt sich hierbei nicht um Pensionskassen der eigenen Firma, sondern um externe Gesellschaften. Das hierbei natürlich die Gewinne in dieser Gesellschaft bleiben und auch versucht wird, wie bei den Versicherungsgesellschaften, optimale Gewinne zu verschleiern, liegt nahe.

Fazit auch hier: Sie bringt dem Arbeitnehmer wenig und kostet den Arbeitgeber viel.

 

3. PENSIONSZUSAGE:

Hier ist eine Innenfinanzierung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen möglich. Dies ist sowohl durch Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen als auch Investmentfonds oder Fondspolicen möglich. Bei Aktienfonds oder Fonds-Policen ist natürlich eine weit aus höhere Rendite möglich, als bei den vorgenannten Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge.

Vorteil: Diese Anlagen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Nachteil: Einmal eingegangene Verpflichtungen müssen auch in schlechten Zeiten erfüllt werden. Das hat schon manche Unternehmen die Existenz gekostet.

 

Für den Arbeitgeber ist noch wichtig:

Die Differenz zwischen der Ablaufleistung und dem Kapital, das zur Rentenzahlung benötigt wird, gehört dem Arbeitgeber.

Fazit: Sie bringt dem Arbeitnehmer viel und kostet den Arbeitgeber weniger, als die vorgenannten Möglichkeiten, da steuer- und sozialabgabenfrei.

 

4. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSEN

Hier unterscheidet man unter drei Anlage-Möglichkeiten:

 

1. Die Arbeitnehmer-Gedeckte Unterstützungskasse

Das Konzept ist ähnlich der Direktversicherung, nur dass hierbei der Arbeitgeber keine Pauschale an das Finanzamt zahlen muss. Diese Anlageform ist steuer- und sozialabgabenfrei, letzteres aber nur bis zu dem Jahr 2008. Vom Produkt her sind das  entweder Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen mit der gleichen mageren Rendite, wie bei den Direktversicherungen. Allerdings werden hierbei € 100,- und nicht € 79,- monatlich angespart, wenn man das Modell bei der Direktversicherung zugrunde legt. D. h. der Arbeitnehmer hätte nach 25 Jahren einen Anspruch auf eine Kapitalzahlung von ca. € 61.000,-. Diese muss allerdings mit einem niedrigen Steuersatz nachversteuert werden, so dass ihm eine Rente von ca. € 434,- verbleiben würde.

Fazit: Sie bringt dem Arbeitnehmer auf Grund der niedrigen Renditen auch wenig.

 

2. Die Arbeitgeber-Gedeckte Unterstützungskasse

Hier ist derzeit die Allianz mit einer dafür eingerichteten speziellen KLV am bekanntesten, was aber nicht bedeutet, dass die Allianz das beste Produkt hat. Denn wie bei allen Deutschen Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen – das sind hier wiederum die Anlage-Möglichkeiten- sind es auch bei der Allianz meist Bundesschatzbriefe, welche die Rendite erbringen sollen. Dementsprechend ist die Rendite niedrig, auch wenn es ein so genannter “ hausgezimmerter“ - ein besonders kostengünstiger  - Tarif ist.

 

(Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was passiert, wenn Versicherungs-Gesellschaften pleite gehen, wie das in Japan im Herbst 2000 der Fall war? Dann ist das Geld der Anleger weg!)

Fazit: Sie bringt dem Arbeitnehmer auch nicht viel, wenn eine Deutsche Gesellschaft als Renditeträger genommen wird.

 

3. DIE PAUSCHALDOTIERTE UNTERSTÜTZUNGSKASSE:

Diese Unterstützungskasse ist in unseren Augen die Chance für den Mittelstand!

 

Die Pensionskassen großer internationaler Firmen, wie Siemens, Daimler-Benz etc. sind das Vorbild. Sie ermöglichen für den Arbeitnehmer eine höchstmögliche Altersvorsorge – steuer- und sozialabgabenfrei – und geben dem Arbeitgeber in der Ansparzeit die Möglichkeit, über das Anspar-Kapital frei zu verfügen!

Ja, Sie haben richtig gelesen – das bedeutet somit zusätzliches Eigenkapital!

Hierbei ist natürlich jede Form der Anlage, also auch Aktienfonds oder Aktienfonds-Policen als Rendite-Träger möglich!

 

Und zum Zeitpunkt des Rentenantritts hat der Gesetzgeber noch ein Bonbon vorgesehen:

Geht der Arbeitnehmer in Rente und hat eine Rentenzusage von z. B. monatlich € 500,-, so verbleibt die Differenz des angesparten Kapitals zu dem für die Rentenzahlung benötigten Kapital als

Gewinn beim Arbeitgeber.

Und als ob das nicht genug wäre, darf der Arbeitgeber pro Rentner eine einmalige Nachholung – eine Kostennote - machen, was in diesem Beispiel

eine Steuerersparnis pro Rentner von ca. 50% – 60% ausmacht!

Zusammengefasst heißt das also:

Eigenkapital für den Mittelstand bei gleichzeitiger Vorsorge des Arbeitgebers für seine Angestellten! Da darf man schon fragen:

 

Warum nutzen so wenig mittelständische Betriebe diese Möglichkeiten?

 

Hier nun ein Beispiel zur Verdeutlichung der Möglichkeiten:

Ein Betrieb hat 20 Mitarbeiter. Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass jeder Mitarbeiter monatlich € 2.000,- brutto verdient. Das ist eine Brutto Jahres-Lohn-Summe von € 480.000,-

Der Gesetzgeber erlaubt eine Rentenzusage pro Arbeitnehmer von maximal 25% des Bruttolohns von € 2.000,-, also € 500,-.

Der Arbeitgeber vereinbart nun mit der Unterstützungskasse – auch U-Kasse genannt, dass er diesen Arbeitnehmern eine Betriebsrente von € 500,- zahlen möchte. Das ist die Höchstsumme und der Arbeitgeber muss darauf achten, dass die Verhältnismäßigkeit zu allen Gehältern stimmt. Die U-Kasse prüft nun die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens. Es wird dazu ein Gutachten erstellt, dass aber nicht gesondert berechnet wird. Danach erhält das Unternehmen von der U-Kasse  ein Papier – die so genannte “Dotierung“. Diese “Dotierung“ kann der Arbeitgeber bei seiner Bilanz nun innerhalb von 8 Jahren voll als Betriebsausgaben absetzen. Die Formel dazu: Monatliche Betriebsrenten-Zusage x 24x Arbeitnehmerzahl.

 

In unserem Beispiel heißt das also:

500 x 24 x 20 gleich 240.000,- geteilt durch 8 Jahre, bedeutet das, dass nun per anno 30.000,-, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Das ergibt eine Steuerersparnis von 50%.

(Sollte in einem Jahr der Gewinn unter 30.0000,- liegen, so kann man diese Kosten auf das folgende oder übernächste Jahr verlegen.)

 

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die eingesparten Steuern nicht für sich behält, sondern anlegt, um die Betriebsrente für seine Mitarbeiter zu sichern. Wir schlagen vor, diese Geld in einem internationalen, konservativen Aktienfonds anlegen, da hierbei die Rendite langfristig unschlagbar ist.

 

Das erste Highlight für den Arbeitgeber:

Wenn Arbeitnehmer vor Ende des fünften Jahres aus dem Betrieb ausscheiden, so verbleibt die Anlage diese Arbeitnehmer beim Arbeitgeber.

 

Entsprechend unserem Beispiel heißt das bei z.B. beim Ausscheiden von 5 Arbeitnehmern ein Wert für den Arbeitgeber von € 14.000,- Warum zeigen wir hier eine Berechnung von 5 Jahren auf?

Weil innerhalb von 5 Jahren die gesamten Anlagen, welche die Unterstützungskasse für die Arbeitnehmer vorgenommen hat, bei vorzeitigem Ausscheiden der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber verbleiben!

Lässt er diese Anlage weiterlaufen, so erhöht sich der Wert nach weiteren 20 Jahren auf rund 162.000,- €uro – pro Arbeitnehmer.

 

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitnehmers in eine “Pauschaldotierte Unterstützungskasse“ ist: Der Arbeitnehmer darf zu Beginn nicht jünger als 28 Jahre sein und nicht älter als 45 Jahre.

 

Das zweite Highlight für den Arbeitgeber:

Das für die Rentenzahlung nicht benötigte Kapital verbleibt beim Arbeitgeber!

Bei unserem Beispiel heißt das:

15 Arbeitnehmer bekommen bei Rentenantritt eine Betriebsrente von 500,- €uro monatlich. Dazu wird pro Arbeitnehmer ein Kapital von ca. € 75.000,- benötigt. Das heißt, der Gesamtbedarf für die Betriebsrente von 15 Arbeitnehmern beträgt ca. € 1,15 Millionen. Bei einer Anlage in internationalen Aktienfonds ergibt sich aber bei 15 Arbeitnehmern nach 25 Jahren ein Wert der Anlage von 2,4 Millionen.

Die Differenz aus dem benötigten Kapital für die Betriebsrente und dem Wert der Anlage verbleibt beim Arbeitgeber! In diesem Falle: Fast 1,25 Millionen

Uns als ob das nicht schon genug wäre, gibt es für die Arbeitgeber noch einen steuerlichen “Nachschlag“ bei Rentenbeginn der Arbeitnehmer.

 

Das dritte Highlight:

Wenn die Arbeitnehmer in Rente gehen, darf der Arbeitgeber pro Rentner bei einer Betriebsrente von z.B. monatlich € 500.- Mark eine Nachholung von ca. € 55.000,- machen.

Diese “Nachholung“ ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, d.h. bei fünfzehn Arbeitnehmern, die in Rente gehen, kann in unserem Beispiel ein Arbeitgeber € 825.000 als Betriebsausgabe gewinnmindernd buchen.

 

Und hier das Highlight für die Arbeitnehmer:

Die zugesagten Betriebsrenten sind hundertprozentig durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgedeckt. Das heißt, dass die Arbeitnehmer immer Ihre Betriebsrente bekommen.

 

Siemens hat diese Unterstützungskasse schon seit 1872 eingerichtet – der beste Beweis dafür, wie man mit der Pauschaldotierten Unterstützungskasse Steuern sparen, Eigenkapital erhöhen und dabei für die Mitarbeiter die Altersvorsorge verbessern kann. Man muss es nur machen.

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