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Informationen
über die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge
oder
die
Vorteile der Pauschaldotierten Unterstützungskasse
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Der
Gesetzgeber und auch alle Parteien drängen die Arbeitgeber, die
betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Kaum einer kann einem
die Möglichkeiten der einzelnen Anlageformen erklären. Die
Informationen über die Unterstützungskassen fließen spärlich,
sind verwirrend, um nicht zusagen verfälscht. Man muss sich
fragen: Ist die Verwirrung hier gewünscht? Warum? Verwirrung
bringt Gewinn, egal für welche Gesellschaft, vor allem für die
Versicherungen, weil die so ihr „Süppchen kochen“ können.
Die
wohl wichtigste Neuerung für den Mittelstand, sind die
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“Pauschaldotierten
Unterstützungskassen“
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Diese
werden noch viel zu wenig genutzt. Betriebe, welche die Möglichkeiten
einer “Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ verstanden
haben, werden mit Sicherheit keine Direktversicherung oder
Pensionskasse mehr abschließen.
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Die
“Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ geben den Betrieben
die Möglichkeit für Ihre Arbeitnehmer eine zusätzliche private
Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei aufzubauen und - was
mit dieser Veröffentlichung in das Bewusstsein der Arbeitgeber
gebracht werden soll:
Die
“Pauschaldotierte Unterstützungskassen“ ermöglichen den
Betrieben
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Eigenkapital
aufzubauen!!
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Beginnen
wir aber zuerst mit der Auflistung der bekannten Arten der
betrieblichen Altersvorsorge:
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1.
DIE DIREKTVERSICHERUNGEN
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Direktversicherungen
werden in der Regel von allen Versicherungsgesellschaften
angeboten. Das sind vom Prinzip her entweder
Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.
Dabei zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer statt einer
Gehaltserhöhung monatlich einen bestimmten Betrag in eine der
oben genannten Versicherungen ein. Diese Beiträge ergeben dann am
Ende seiner Betriebszugehörigkeit eine Zusatzrente.
Dabei
werden 22,7% (in manchen Bundesländern 22.8%) als pauschale
Lohnsteuer abgeführt, d. h. bei € 100,- im Monat werden tatsächlich
nur € 79,- und somit nur ca. € 79.000,- angespart. Das
bedeutet z. B. bei einem 30 Jährigen, dass bei Rentenbeginn ein
Kapital von ca. € 48.500,- aufgebaut wäre, aus dem eine
Zusatzrente von ca. € 380,- möglich wäre – bei
Kapitalverzehr und ohne Rentengarantiezeit.
Das
ist die wohl schlechteste Art der betrieblichen Altersvorsorge:
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Fazit:
Sie bringt dem Arbeitnehmer wenig und kostet den Arbeitgeber viel.
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2.
DIE PENSIONSKASSE
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Pensionskassen
sind externe Gesellschaften - oftmals Tochtergesellschaften von
Versicherungen, aber auch viele Innungen haben ihre eigenen
Pensionskassen.
Diese
Gesellschaften müssen einen Geschäftsplan vorlegen – ebenfalls
ähnlich einer Versicherungsgesellschaft. Die Anlage für die
Arbeitnehmer bei Pensionskassen beinhaltet einen Rechtsanspruch
des Arbeitnehmers.
Zur
Klarstellung: Es handelt sich hierbei nicht um Pensionskassen der
eigenen Firma, sondern um externe Gesellschaften. Das hierbei natürlich
die Gewinne in dieser Gesellschaft bleiben und auch versucht wird,
wie bei den Versicherungsgesellschaften, optimale Gewinne zu
verschleiern, liegt nahe.
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Fazit
auch hier: Sie bringt dem Arbeitnehmer wenig und kostet den
Arbeitgeber viel.
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3.
PENSIONSZUSAGE:
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Hier
ist eine Innenfinanzierung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen
möglich. Dies ist sowohl durch Kapital-Lebensversicherungen oder
private Rentenversicherungen als auch Investmentfonds oder
Fondspolicen möglich. Bei Aktienfonds oder Fonds-Policen ist natürlich
eine weit aus höhere Rendite möglich, als bei den vorgenannten
Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge.
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Vorteil:
Diese Anlagen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Nachteil:
Einmal eingegangene Verpflichtungen müssen auch in schlechten
Zeiten erfüllt werden. Das hat schon manche Unternehmen die
Existenz gekostet.
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Für
den Arbeitgeber ist noch wichtig:
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Die
Differenz zwischen der Ablaufleistung und dem Kapital, das zur
Rentenzahlung benötigt wird, gehört dem Arbeitgeber.
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Fazit:
Sie bringt dem Arbeitnehmer viel und kostet den Arbeitgeber
weniger, als die vorgenannten Möglichkeiten, da steuer- und
sozialabgabenfrei.
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4.
DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSEN
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Hier
unterscheidet man unter drei Anlage-Möglichkeiten:
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1.
Die Arbeitnehmer-Gedeckte Unterstützungskasse
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Das
Konzept ist ähnlich der Direktversicherung, nur dass hierbei der
Arbeitgeber keine Pauschale an das Finanzamt zahlen muss. Diese
Anlageform ist steuer- und sozialabgabenfrei, letzteres aber nur
bis zu dem Jahr 2008. Vom Produkt her sind das entweder
Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen mit
der gleichen mageren Rendite, wie bei den Direktversicherungen.
Allerdings werden hierbei € 100,- und nicht € 79,- monatlich
angespart, wenn man das Modell bei der Direktversicherung zugrunde
legt. D. h. der Arbeitnehmer hätte nach 25 Jahren einen Anspruch
auf eine Kapitalzahlung von ca. € 61.000,-. Diese muss
allerdings mit einem niedrigen Steuersatz nachversteuert werden,
so dass ihm eine Rente von ca. € 434,- verbleiben würde.
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Fazit:
Sie bringt dem Arbeitnehmer auf Grund der niedrigen Renditen auch
wenig.
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2.
Die Arbeitgeber-Gedeckte Unterstützungskasse
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Hier
ist derzeit die Allianz mit einer dafür eingerichteten speziellen
KLV am bekanntesten, was aber nicht bedeutet, dass die Allianz das
beste Produkt hat. Denn wie bei allen Deutschen
Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen –
das sind hier wiederum die Anlage-Möglichkeiten- sind es auch bei
der Allianz meist Bundesschatzbriefe, welche die Rendite erbringen
sollen. Dementsprechend ist die Rendite niedrig, auch wenn es ein
so genannter “ hausgezimmerter“ - ein besonders kostengünstiger
- Tarif ist.
(Haben
Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was passiert, wenn
Versicherungs-Gesellschaften pleite gehen, wie das in Japan im
Herbst 2000 der Fall war? Dann ist das Geld der Anleger weg!)
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Fazit:
Sie bringt dem Arbeitnehmer auch nicht viel, wenn eine Deutsche
Gesellschaft als Renditeträger genommen wird.
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3.
DIE PAUSCHALDOTIERTE UNTERSTÜTZUNGSKASSE:
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Diese
Unterstützungskasse ist in unseren Augen die Chance für den
Mittelstand!
Die
Pensionskassen großer internationaler Firmen, wie Siemens,
Daimler-Benz etc. sind das Vorbild. Sie ermöglichen für den
Arbeitnehmer eine höchstmögliche Altersvorsorge – steuer- und
sozialabgabenfrei – und geben dem Arbeitgeber in der Ansparzeit
die Möglichkeit, über das Anspar-Kapital frei zu verfügen!
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Ja,
Sie haben richtig gelesen – das bedeutet somit
zusätzliches Eigenkapital!
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Hierbei
ist natürlich jede Form der Anlage, also auch Aktienfonds oder
Aktienfonds-Policen als Rendite-Träger möglich!
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Und
zum Zeitpunkt des Rentenantritts hat der Gesetzgeber noch ein
Bonbon vorgesehen:
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Geht
der Arbeitnehmer in Rente und hat eine Rentenzusage von z. B.
monatlich € 500,-, so verbleibt die Differenz des angesparten
Kapitals zu dem für die Rentenzahlung benötigten Kapital als
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Und
als ob das nicht genug wäre, darf der Arbeitgeber pro Rentner
eine einmalige Nachholung – eine Kostennote - machen, was in
diesem Beispiel
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eine
Steuerersparnis pro Rentner von ca. 50% – 60%
ausmacht!
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Zusammengefasst
heißt das also:
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Eigenkapital
für den Mittelstand bei gleichzeitiger Vorsorge des
Arbeitgebers für seine Angestellten! Da darf man schon
fragen:
Warum
nutzen so wenig mittelständische Betriebe diese Möglichkeiten?
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Hier
nun ein Beispiel zur Verdeutlichung der Möglichkeiten:
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Ein
Betrieb hat 20 Mitarbeiter. Zur Vereinfachung gehen wir davon aus,
dass jeder Mitarbeiter monatlich € 2.000,- brutto verdient. Das
ist eine Brutto Jahres-Lohn-Summe von € 480.000,-
Der
Gesetzgeber erlaubt eine Rentenzusage pro Arbeitnehmer von maximal
25% des Bruttolohns von € 2.000,-, also € 500,-.
Der
Arbeitgeber vereinbart nun mit der Unterstützungskasse – auch
U-Kasse genannt, dass er diesen Arbeitnehmern eine Betriebsrente
von € 500,- zahlen möchte. Das ist die Höchstsumme und der
Arbeitgeber muss darauf achten, dass die Verhältnismäßigkeit zu
allen Gehältern stimmt. Die U-Kasse prüft nun die finanziellen Möglichkeiten
des Unternehmens. Es wird dazu ein Gutachten erstellt, dass aber
nicht gesondert berechnet wird. Danach erhält das Unternehmen von
der U-Kasse ein Papier – die so genannte “Dotierung“.
Diese “Dotierung“ kann der Arbeitgeber bei seiner Bilanz nun
innerhalb von 8 Jahren voll als Betriebsausgaben absetzen. Die
Formel dazu: Monatliche
Betriebsrenten-Zusage x 24x Arbeitnehmerzahl.
In
unserem Beispiel heißt das also:
500
x 24 x 20 gleich 240.000,- geteilt durch 8 Jahre, bedeutet das,
dass nun per anno 30.000,-, die als Betriebsausgaben abgezogen
werden können. Das ergibt eine Steuerersparnis von 50%.
(Sollte
in einem Jahr der Gewinn unter 30.0000,- liegen, so kann man diese
Kosten auf das folgende oder übernächste Jahr verlegen.)
Voraussetzung
ist, dass der Arbeitgeber die eingesparten Steuern nicht für sich
behält, sondern anlegt, um die Betriebsrente für seine
Mitarbeiter zu sichern. Wir schlagen vor, diese Geld in einem
internationalen, konservativen Aktienfonds anlegen, da hierbei die
Rendite langfristig unschlagbar ist.
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Das
erste Highlight für den Arbeitgeber:
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Wenn
Arbeitnehmer vor Ende des fünften Jahres aus dem Betrieb
ausscheiden, so verbleibt die Anlage diese Arbeitnehmer beim
Arbeitgeber.
Entsprechend
unserem Beispiel heißt das bei z.B. beim Ausscheiden von 5
Arbeitnehmern ein Wert für den Arbeitgeber von € 14.000,- Warum
zeigen wir hier eine Berechnung von 5 Jahren auf?
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Weil
innerhalb von 5 Jahren die gesamten Anlagen, welche die
Unterstützungskasse für die Arbeitnehmer vorgenommen
hat, bei vorzeitigem Ausscheiden der Arbeitnehmer beim
Arbeitgeber verbleiben!
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Lässt
er diese Anlage weiterlaufen, so erhöht sich der Wert nach
weiteren 20 Jahren auf rund 162.000,- €uro – pro Arbeitnehmer.
Eine
Einschränkung gibt es allerdings: Voraussetzung für die Annahme
eines Arbeitnehmers in eine “Pauschaldotierte Unterstützungskasse“
ist: Der Arbeitnehmer darf zu Beginn nicht jünger als 28 Jahre
sein und nicht älter als 45 Jahre.
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Das
zweite Highlight für den Arbeitgeber:
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Das
für die Rentenzahlung nicht benötigte Kapital verbleibt beim
Arbeitgeber!
Bei
unserem Beispiel heißt das:
15
Arbeitnehmer bekommen bei Rentenantritt eine Betriebsrente von
500,- €uro monatlich. Dazu wird pro Arbeitnehmer ein Kapital von
ca. € 75.000,- benötigt. Das heißt, der Gesamtbedarf für die
Betriebsrente von 15 Arbeitnehmern beträgt ca. € 1,15
Millionen. Bei einer Anlage in internationalen Aktienfonds ergibt
sich aber bei 15 Arbeitnehmern nach 25 Jahren ein Wert der Anlage
von 2,4 Millionen.
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Die
Differenz aus dem benötigten Kapital für die
Betriebsrente und dem Wert der Anlage verbleibt beim
Arbeitgeber! In diesem Falle: Fast 1,25 Millionen
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Uns
als ob das nicht schon genug wäre, gibt es für die Arbeitgeber
noch einen steuerlichen “Nachschlag“ bei Rentenbeginn der
Arbeitnehmer.
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Das
dritte Highlight:
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Wenn
die Arbeitnehmer in Rente gehen, darf der Arbeitgeber pro Rentner
bei einer Betriebsrente von z.B. monatlich € 500.- Mark eine
Nachholung von ca. € 55.000,- machen.
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Diese
“Nachholung“ ist steuerlich als Betriebsausgabe
absetzbar, d.h. bei fünfzehn Arbeitnehmern, die in Rente
gehen, kann in unserem Beispiel ein Arbeitgeber €
825.000 als Betriebsausgabe gewinnmindernd buchen.
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Und
hier das Highlight für die Arbeitnehmer:
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Die
zugesagten Betriebsrenten sind hundertprozentig durch den
Pensions-Sicherungs-Verein abgedeckt. Das heißt, dass die
Arbeitnehmer immer Ihre Betriebsrente bekommen.
Siemens
hat diese Unterstützungskasse schon seit 1872 eingerichtet –
der beste Beweis dafür, wie man mit der Pauschaldotierten Unterstützungskasse
Steuern sparen, Eigenkapital erhöhen und dabei für die
Mitarbeiter die Altersvorsorge verbessern kann. Man muss es nur
machen.
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