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1 Das sollten Sie über Haftpflichtversicherungen wissen1

Welche Haftpflicht-Versicherung deckt welchen Schaden?

 

Allgemeines:

Wer einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetzes wegen zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen, denn der haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit seinem Einkommen. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich dies in vielen Fällen verhindern.

 

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Kinder unter 7 Jahren können mangels Deliktfähigkeit nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden, bei einem Unfall im

Straßenverkehr wird sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren gehaftet.

Wenn auch die Eltern der sich noch nicht im deliktfähigen Alter befindlichen Kinder ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder der Haftpflichtversicherer noch die Eltern zahlen. 

Der Privathaftpflichtversicherer wehrt in solchen Fällen gegen das Kind oder die Eltern geltend gemachte Schadenersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.

 

Wie hoch sollte man sich versichern?

Die Versicherungssumme im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. 

 

 

Die Privathaftpflichtversicherung

Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. 

Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die unverheirateten Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden. 

Hierfür ist jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der Versicherungspolice nötig.

 

 

Die Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung

Beamte können gegen einen geringen Zuschlag eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen, um sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche des Dienstherrn abzusichern. Solche Ansprüche kommen jedoch nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden in Betracht.

Lehrer im öffentlichen Dienst sowie Verwaltungsbeamte und -angestellte können neuerdings eine Diensthaftpflichtversicherung in eine Privathaftpflichtversicherung einschließen.

 

 

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Absicherung gegen Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden kann für Beamte durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgen.

 

 

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Halter von Hunden und Pferden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. 

Sie benötigen daher unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. 

Katzen und viele zahme Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

 

 

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig, da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Zumeist besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft.

 

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. 

 

Die Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro

betragen.

 

Bitte beachten Sie, dass kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme (diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen) meist durch die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen

sind, so dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig ist. 

Wird die vereinbarte Bausumme allerdings überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett.

 

 

Die Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Wer einen Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht. 

 

Da es hier um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen Überlegungen folgende Fragen zu stellen:

  1. Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?

  2. Wird er regelmäßig kontrolliert?

  3. Ist selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das Erdreich kaum möglich?

  4. Ist ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss, Grundwasserströme)?

 

Wer einen Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. 

Sie haften nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.

 

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Verursacher eines Kfz-Unfalls hat dem Geschädigten dessen Schaden zu ersetzen. Hierfür tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. 

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten bis zu 7,5 Mio. Euro) und 500.000 Euro Sachschäden.

 

Versichern sollten Sie aber immer die höchstmögliche Deckungssumme.

 

Diese beträgt heute meist 50 Mio. Euro - die unbegrenzte Deckung wird bei Neuabschlüssen nicht mehr angeboten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und führt gegebenenfalls entsprechende Prozesse.

 

Die Einstufung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt sowohl nach Regional- als auch nach Typklassen. Die 12 Regionalklassen werden nicht mehr nach Ländern, Regierungsbezirken und Großstädten gebildet, sondern nach 444 Zulassungsbezirken.

Sie sind unterschiedlich nummeriert, unterschiedlich für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sowie unterschiedlich für Beamte/Nichtbeamte.

 

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt 12 Typklassen. 

Neu sind auch eine Vielzahl von Rabatten und Zuschlägen. Beitragsrückerstattungen gibt es nicht mehr, dafür aber leicht veränderte Beitragssätze (Schadenfreiheitsrabatte), unterschiedliche Rückstufungen

nach einem Schaden - und alles bei allen Gesellschaften unterschiedlich!

 

Durch die neuen Typklassen ergaben sich für bestimmte Fahrzeugtypen erhebliche Prämienerhöhungen (vor allem für Diesel, Turbodiesel, Kombis, Geländewagen und für ältere schnelle Fahrzeuge, die meistens von jungen Menschen gekauft werden), aber auch erhebliche Verbilligungen (z. B. für typische "Familienfahrzeuge" und schwach motorisierte Klein- und Mittelklassewagen).

 

Durch die Wahl eines günstigen Fahrzeugtyps und einer günstigen Gesellschaft sind jährliche Einsparungen von einigen hundert Euro und auf Dauer von mehreren tausend Euro möglich!

 

Neben den Schadenfreiheitsklassen wird der zu zahlende Beitrag zusätzlich durch mögliche Rabatte und Beitragszuschläge beeinflusst. Entscheidend sind z. B. die jährliche Kilometerleistung, die Nutzung einer Garage oder die alleinige Nutzung des Kfz.

 

Denken Sie aber immer daran, dass Veränderungen gemeldet werden müssen, da sonst im Schadenfall Vertragsstrafen sowie Kürzungen der Leistungen erfolgen können. Daher sollten Sie auch den Wegfall von Rabatten unverzüglich bei der Gesellschaft melden.

 

 

Die Bootshaftpflichtversicherung/Surfbrett-Haftpflichtversicherung

Eigentümer eines Bootes sollten eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen, um sich für den Fall der Schadenzufügung Anderer abzusichern. Für Surfer ist es empfehlenswert, sich zu erkundigen, ob Schäden, die bei anderen durch das Surfen auf dem eigenen Surfbrett verursacht werden, über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Wenn nicht, sollte man sich um eine Surfbrett- Haftpflichtversicherung kümmern.

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihr persönliches Angebot an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

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