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Welche
Haftpflicht-Versicherung deckt welchen Schaden?
Allgemeines:
Wer einem
Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetzes wegen zum
Schadenersatz verpflichtet. Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen
Ruin des Schädigers führen, denn der haftet grundsätzlich mit seinem
gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit seinem
Einkommen. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich
dies in vielen Fällen verhindern.
Abwehr
unberechtigter Schadenersatzansprüche
Kinder unter
7 Jahren können mangels Deliktfähigkeit nicht schadenersatzpflichtig
gemacht werden, bei einem Unfall im
Straßenverkehr
wird sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren gehaftet.
Wenn auch
die Eltern der sich noch nicht im deliktfähigen Alter befindlichen Kinder
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder der
Haftpflichtversicherer noch die Eltern zahlen.
Der
Privathaftpflichtversicherer wehrt in solchen Fällen gegen das Kind oder
die Eltern geltend gemachte Schadenersatzansprüche ab, notfalls auch vor
Gericht.
Wie hoch
sollte man sich versichern?
Die
Versicherungssumme im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sollte
mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
betragen.

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Die
Privathaftpflichtversicherung |
Sie gewährt
grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder
von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich
verursacht wurden.
Mitversichert
sind in der Regel der Ehepartner und die unverheirateten Kinder, solange
letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Auch der
Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher
Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert
werden.
Hierfür ist
jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der
Versicherungspolice nötig.

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Die
Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung |
Beamte
können gegen einen geringen Zuschlag eine Dienst- bzw.
Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung
einschließen, um sich bei Personen- oder Sachschäden gegen
Regressansprüche des Dienstherrn abzusichern. Solche Ansprüche kommen
jedoch nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden in Betracht.
Lehrer im
öffentlichen Dienst sowie Verwaltungsbeamte und -angestellte können
neuerdings eine Diensthaftpflichtversicherung in eine
Privathaftpflichtversicherung einschließen.

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Die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung |
Die
Absicherung gegen Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden
kann für Beamte durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
erfolgen.

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Die
Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
Halter von
Hunden und Pferden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den ihre
Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten
nachzuweisen ist.
Sie
benötigen daher unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Katzen und
viele zahme Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung
eingeschlossen.

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Die
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung |
Grundstücks-
bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus
gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die
einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der
Eigentümer haftbar gemacht werden.
Auch für
Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig,
da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern
Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem
Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der
Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Zumeist
besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die
Eigentümergemeinschaft.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung |
Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil
der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden
aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden
kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in
der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.
Die
Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens drei
Millionen Euro
betragen.
Bitte
beachten Sie, dass kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme
(diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen) meist durch die
Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen
sind,
so dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht
notwendig ist.
Wird
die vereinbarte Bausumme allerdings überschritten, entfällt die
Mitversicherung komplett.

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Die
Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung |
Wer einen
Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine
Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht.
Da es hier
um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die
Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen
Überlegungen folgende Fragen zu stellen:
-
Liegt
der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?
-
Wird er
regelmäßig kontrolliert?
-
Ist
selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das
Erdreich kaum möglich?
-
Ist ein
Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss,
Grundwasserströme)?
Wer einen
Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem
Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte
sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter
Wasser verseuchen.
Sie haften
nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller
Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von
Schäden erforderlich sind.

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Kfz-Haftpflichtversicherung |
Der
Verursacher eines Kfz-Unfalls hat dem Geschädigten dessen Schaden
zu ersetzen. Hierfür tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Die
gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 2,5 Millionen
Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten
bis zu 7,5 Mio. Euro) und 500.000 Euro Sachschäden.
Versichern
sollten Sie aber immer die höchstmögliche Deckungssumme.
Diese
beträgt heute meist 50 Mio. Euro - die unbegrenzte Deckung
wird bei Neuabschlüssen nicht mehr angeboten.
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter
Schadenersatzansprüche und führt gegebenenfalls entsprechende
Prozesse.
Die
Einstufung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt sowohl nach
Regional- als auch nach Typklassen. Die 12 Regionalklassen werden
nicht mehr nach Ländern, Regierungsbezirken und Großstädten gebildet,
sondern nach 444 Zulassungsbezirken.
Sie
sind unterschiedlich nummeriert, unterschiedlich für Haftpflicht, Teil-
und Vollkasko sowie unterschiedlich für Beamte/Nichtbeamte.
In der
Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt 12 Typklassen.
Neu
sind auch eine Vielzahl von Rabatten und Zuschlägen.
Beitragsrückerstattungen gibt es nicht mehr, dafür
aber leicht veränderte Beitragssätze
(Schadenfreiheitsrabatte), unterschiedliche Rückstufungen
nach
einem Schaden - und alles bei allen Gesellschaften unterschiedlich!
Durch
die neuen Typklassen ergaben sich für bestimmte Fahrzeugtypen erhebliche
Prämienerhöhungen (vor allem für Diesel, Turbodiesel, Kombis,
Geländewagen und für ältere schnelle Fahrzeuge, die
meistens von jungen Menschen gekauft werden), aber auch erhebliche
Verbilligungen (z. B. für typische "Familienfahrzeuge" und
schwach motorisierte Klein- und Mittelklassewagen).
Durch
die Wahl eines günstigen Fahrzeugtyps und einer günstigen Gesellschaft
sind jährliche Einsparungen von einigen hundert Euro und
auf Dauer von mehreren tausend Euro möglich!
Neben
den Schadenfreiheitsklassen wird der zu zahlende Beitrag zusätzlich
durch mögliche Rabatte und Beitragszuschläge beeinflusst. Entscheidend
sind z. B. die jährliche Kilometerleistung, die Nutzung
einer Garage oder die alleinige Nutzung des Kfz.
Denken
Sie aber immer daran, dass Veränderungen gemeldet werden müssen,
da sonst im Schadenfall Vertragsstrafen sowie Kürzungen der
Leistungen erfolgen können. Daher sollten Sie auch den Wegfall
von Rabatten unverzüglich bei der Gesellschaft melden.

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Die
Bootshaftpflichtversicherung/Surfbrett-Haftpflichtversicherung |
Eigentümer
eines Bootes sollten eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen, um
sich für den Fall der Schadenzufügung Anderer abzusichern. Für Surfer
ist es empfehlenswert, sich zu erkundigen, ob Schäden, die bei anderen
durch das Surfen auf dem eigenen Surfbrett verursacht werden, über die
Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Wenn nicht, sollte man
sich um eine Surfbrett- Haftpflichtversicherung kümmern. |