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Das sollten Sie über Risiko-Lebensversicherungen wissen

Risiko-Lebensversicherung

 

Diese Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall (durch Krankheit oder Unfall) eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

 

Die Höhe der erforderlichen Summe ist von der individuellen familiären und finanziellen Situation abhängig. 

 

Generell gilt, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein höherer Kapitalbetrag erforderlich ist als für "ältere" Hinterbliebene.

 

Von Anfang an sollte jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist. 

 

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend. Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre "entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen. Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist dann problemlos bei jeder Gesellschaft möglich. 

 

In den Anträgen zu Personenversicherungen werden fast immer Fragen zur Gesundheit gestellt. Diese müssen unbedingt vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Lassen Sie sich niemals von einem Vertreter (der seine Abschlussprovision verdienen möchte) dazu verleiten, irgendwelche Vorerkrankungen nicht anzugeben ("weil sie bedeutungslos seien"). Denn mit Ihrer Unterschrift unter dem Antrag entbinden Sie in der Regel für die Vergangenheit und für die Zukunft alle Ärzte und Institutionen gegenüber der Gesellschaft von der Schweigepflicht. 

Nur wenn jemand später durch neutrale Zeugen beweisen kann, dass er dem Vertreter bestimmte Vorerkrankungen genannt hat, muss sich das Versicherungsunternehmen dieses Wissen des Vertreters

zurechnen lassen (Bundesgerichtshof: Der Vertreter sei "Auge und Ohr" seiner Gesellschaft).

 

Auch gibt es häufig eine von vielen Versicherungsvertretern absichtlich falsch getroffene Aussage, dass die Versicherungen bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht "nur" innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss (bei der Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb von 3 Jahren) vom Vertrag zurücktreten können. 

Diese Aussage ist falsch und irreführend und dient lediglich dem Erhalt eine hohen Abschlussprovision - ohne Rücksicht darauf, ob der Verbraucher im Falle der Berufsunfähigkeit eine Leistung erhält oder nicht. Die Gesellschaft hat bei arglistig verschwiegenen Vorerkrankungen noch innerhalb von 10 Jahren die Möglichkeit einen Vertrag anzufechten.

 

Die privaten Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben im Antrag schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Auch eine ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von der Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (wie soll ein Arzt z. B. bei einer "Augenblicksuntersuchung" eine Allergie feststellen, die auf jeden Fall als erhebliche Vorerkrankung anzugeben ist).

 

Die Gesellschaften überprüfen die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens erst, nachdem ein teurer Versicherungsfall eingetreten ist. Dann können sie die Krankengeschichte eines jeden Versicherten

theoretisch bis zur Geburt zurückverfolgen und alle verschwiegenen Vorerkrankungen entdecken. Der Versicherte erhält möglicherweise keine Leistungen, ihm kann gekündigt werden und er steht fortan ohne jeden Versicherungsschutz da (den er dann meistens anderswo auch nicht erhält).

 

Restschuldversicherung

Insbesondere zur Absicherung von Krediten bietet sich eine Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung oder um einen festen Beitrag abnimmt und die dadurch noch günstiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Dieser Vertrag sollte immer unter der Bedingung abgeschlossen werden,

dass der Kredit auch gewährt wird.

 

Risikolebensversicherung auf zwei Leben

Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften können auch eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird.

Diese Versicherung ist günstiger als zwei selbständige Verträge.  Eheähnliche Lebenspartner sollten beim Abschluss einer Risikolebensversicherung auf zwei Leben acht geben, da sie nur sehr geringe Steuerfreibeträge besitzen.

Im Todesfall dürften somit hohe Erbschaftssteuern zum Tragen kommen. 

 

Neben der Risikolebensversicherung benötigt jeder Berufstätige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist als Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung (Achtung: Nicht zu verwechseln mit der ungünstigen Kapitallebensversicherung) wesentlich billiger als zwei selbständige Verträge.

Es kann sogar sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kombiniert mit einem Todesfallschutz, günstiger ist als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb sollte eigentlich jeder

diese Kombination wählen, auch wenn der Todesfallschutz (noch) nicht benötigt wird. Allerdings ist bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung auf zwei Leben die Einbindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur für eine Person möglich.

 

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