Risiko-Lebensversicherung
Diese
Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene zu versorgen
haben. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall (durch Krankheit
oder Unfall) eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Die Höhe
der erforderlichen Summe ist von der individuellen familiären und
finanziellen Situation abhängig.
Generell
gilt, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein höherer
Kapitalbetrag erforderlich ist als für "ältere"
Hinterbliebene.
Von Anfang
an sollte jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch
die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren
Zeitpunkt nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch bei der
Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die
Versorgungssituation ausschlaggebend. Oft hat sich die Versorgungslage im
Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre "entspannt",
weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus
gehen. Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist dann problemlos bei
jeder Gesellschaft möglich.
In den Anträgen zu Personenversicherungen
werden fast immer Fragen zur Gesundheit gestellt. Diese müssen unbedingt
vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Lassen Sie
sich niemals von einem Vertreter (der seine Abschlussprovision verdienen
möchte) dazu verleiten, irgendwelche Vorerkrankungen nicht anzugeben
("weil sie bedeutungslos seien"). Denn mit Ihrer Unterschrift
unter dem Antrag entbinden Sie in der Regel für die Vergangenheit und
für die Zukunft alle Ärzte und Institutionen gegenüber der Gesellschaft
von der Schweigepflicht.
Nur wenn
jemand später durch neutrale Zeugen beweisen kann, dass er dem Vertreter
bestimmte Vorerkrankungen genannt hat, muss sich das
Versicherungsunternehmen dieses Wissen des Vertreters
zurechnen
lassen (Bundesgerichtshof: Der Vertreter sei "Auge und Ohr"
seiner Gesellschaft).
Auch gibt es
häufig eine von vielen Versicherungsvertretern absichtlich falsch
getroffene Aussage, dass die Versicherungen bei der Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht "nur" innerhalb von 5 Jahren
seit Vertragsabschluss (bei der Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb
von 3 Jahren) vom Vertrag zurücktreten können.
Diese
Aussage ist falsch und irreführend und dient lediglich dem Erhalt eine
hohen Abschlussprovision - ohne Rücksicht darauf, ob der Verbraucher im
Falle der Berufsunfähigkeit eine Leistung erhält oder nicht. Die
Gesellschaft hat bei arglistig verschwiegenen Vorerkrankungen noch
innerhalb von 10 Jahren die Möglichkeit einen Vertrag anzufechten.
Die privaten
Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben
im Antrag schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Auch eine
ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von der
Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (wie
soll ein Arzt z. B. bei einer "Augenblicksuntersuchung" eine
Allergie feststellen, die auf jeden Fall als erhebliche Vorerkrankung
anzugeben ist).
Die
Gesellschaften überprüfen die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens
erst, nachdem ein teurer Versicherungsfall eingetreten ist. Dann können
sie die Krankengeschichte eines jeden Versicherten
theoretisch
bis zur Geburt zurückverfolgen und alle verschwiegenen Vorerkrankungen
entdecken. Der Versicherte erhält möglicherweise keine Leistungen, ihm
kann gekündigt werden und er steht fortan ohne jeden Versicherungsschutz
da (den er dann meistens anderswo auch nicht erhält).
Ehepaare
oder eheähnliche Lebensgemeinschaften können auch eine
Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die
Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig
wird.
Diese
Versicherung ist günstiger als zwei selbständige Verträge.
Eheähnliche Lebenspartner sollten beim Abschluss einer
Risikolebensversicherung auf zwei Leben acht geben, da sie nur sehr
geringe Steuerfreibeträge besitzen.
Im Todesfall
dürften somit hohe Erbschaftssteuern zum Tragen kommen.
Neben der
Risikolebensversicherung benötigt jeder Berufstätige eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist als Zusatzversicherung zur
Risikolebensversicherung (Achtung: Nicht zu verwechseln mit der
ungünstigen Kapitallebensversicherung) wesentlich billiger als zwei
selbständige Verträge.
Es kann
sogar sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kombiniert mit
einem Todesfallschutz, günstiger ist als eine selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb sollte eigentlich jeder
diese
Kombination wählen, auch wenn der Todesfallschutz (noch) nicht benötigt
wird. Allerdings ist bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung auf
zwei Leben die Einbindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur für
eine Person möglich.