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Das sollten Sie über eine Berufsunfähigkeits-Versicherung wissen

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung

 

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt.

Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. 

Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. 

 

Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

 

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte getätigt werden, solange die versicherte Person noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

 

Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese staatlichen Renten werden allerdings häufig überschätzt. Seit 2001 hat es hier erhebliche Verschlechterungen gegeben. 

 

Da die gesetzliche Altersrente meist erst mit dem 65. Lebensjahr beginnt, sollte die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer möglichst bis zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden. 

Im Leistungsfall zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinem zuletzt ausgeübten Beruf "auf Dauer" nicht mehr nachgehen kann.

 

Wichtig: Bei Antragstellung müssen immer Fragen zur Gesundheit vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden. 

 

Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte erst gekündigt werden, wenn Versicherungsschutz in mindestens gleichem Umfang und zu vergleichbaren Konditionen bei einem anderen Unternehmen besteht.

 

Auf folgende Vereinbarungen sollte bei Unterbreitung eines Angebotes geachtet werden:

Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Ansonsten ist eine Verweisung auf einen anderen Beruf, welcher aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist, möglich.

6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.

Anerkennung ab Beginn: Die Leistung wird rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit erbracht, sofern diese erst später festgestellt wurde.

Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer verzichtet auf die Beitragserhöhung oder Kündigung des Vertrages, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat.

Weltweiter Geltungsbereich.

Eventuell Einschluss einer Dynamik: Die Berufsunfähigkeitsrente steigt um einen vereinbarten Prozentsatz zum Ausgleich

der Inflation jährlich an. Alternativ: Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung.

 

Berufsunfähigkeitsabsicherung in Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen vermeiden.

Wer eine Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt, macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig. 

 

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht (Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei 

 

Verknüpfung mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt: Der teure und ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.

(Siehe auch: Knebelvertrag bei Berufsunfähigkeit)

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