Die
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Das Risiko,
berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt.
Etwa jeder
dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter
berufs- oder erwerbsunfähig.
Ein Verlust
der Arbeitskraft durch
Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen
haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist.
Daher
sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten
und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Der
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte getätigt werden,
solange die versicherte Person noch kerngesund ist, denn schon
kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung
eines Antrages führen.
Zur
Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese staatlichen
Renten werden allerdings häufig überschätzt. Seit 2001 hat
es hier erhebliche Verschlechterungen gegeben.
Da die
gesetzliche Altersrente meist erst mit dem 65. Lebensjahr beginnt,
sollte die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer möglichst bis
zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden.
Im
Leistungsfall zahlt die private
Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente
zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, wenn
der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich
festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird,
also seinem zuletzt ausgeübten Beruf "auf Dauer" nicht mehr
nachgehen kann.
Wichtig: Bei
Antragstellung müssen immer Fragen zur Gesundheit vom
Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Eine
bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte
erst gekündigt werden, wenn Versicherungsschutz in
mindestens gleichem Umfang und zu vergleichbaren Konditionen
bei einem anderen Unternehmen besteht.
Auf
folgende Vereinbarungen sollte bei Unterbreitung eines Angebotes geachtet
werden:
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Verzicht
auf die abstrakte Verweisung: Ansonsten ist eine Verweisung auf
einen anderen Beruf, welcher aufgrund der Ausbildung,
Erfahrung und Lebensstellung (insbesondere Gehalt)
mit dem bisherigen vergleichbar ist, möglich. |
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6-Monats-Prognose:
Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt
werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für
voraussichtlich 6 Monate prognostiziert. |
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Anerkennung
ab Beginn: Die Leistung wird rückwirkend ab Beginn
der Berufsunfähigkeit erbracht, sofern diese erst später
festgestellt wurde. |
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Verzicht
auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes: Der Versicherer verzichtet
auf die Beitragserhöhung oder Kündigung des
Vertrages, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme
anzugeben, schuldlos verletzt hat. |
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Weltweiter
Geltungsbereich. |
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Eventuell
Einschluss einer Dynamik: Die Berufsunfähigkeitsrente steigt
um einen vereinbarten Prozentsatz zum Ausgleich |
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der
Inflation jährlich an. Alternativ: Erhöhungsoption ohne
Gesundheitsprüfung. |
Berufsunfähigkeitsabsicherung
in Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen
vermeiden.
Wer eine
Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt,
macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner
Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen
Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig.
Bei
Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde
der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da
alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des
gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht
(Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei
Verknüpfung
mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt: Der teure und
ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil der
Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.
(Siehe
auch: Knebelvertrag bei Berufsunfähigkeit)