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Das sollten Sie zur KFZ-Versicherung wissen

KFZ-Versicherung

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Verursacher eines Kfz-Unfalls hat dem Geschädigten dessen Schaden zu ersetzen. Hierfür tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. 

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten bis zu 7,5 Mio. Euro) und 500.000 Euro Sachschäden.

 

Versichern sollten Sie aber immer die höchstmögliche Deckungssumme.

 

Diese beträgt heute meist 50 Mio. Euro - die unbegrenzte Deckung wird bei Neuabschlüssen nicht mehr angeboten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und führt gegebenenfalls entsprechende Prozesse.

 

Die Einstufung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt sowohl nach Regional- als auch nach Typklassen. Die 12 Regionalklassen werden nicht mehr nach Ländern, Regierungsbezirken und Großstädten gebildet, sondern nach 444 Zulassungsbezirken.

Sie sind unterschiedlich nummeriert, unterschiedlich für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sowie unterschiedlich für Beamte/Nichtbeamte.

 

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt 12 Typklassen. 

Neu sind auch eine Vielzahl von Rabatten und Zuschlägen. Beitragsrückerstattungen gibt es nicht mehr, dafür aber leicht veränderte Beitragssätze (Schadenfreiheitsrabatte), unterschiedliche Rückstufungen nach einem Schaden - und alles bei allen Gesellschaften unterschiedlich!

 

Durch die neuen Typklassen ergaben sich für bestimmte Fahrzeugtypen erhebliche Prämienerhöhungen (vor allem für Diesel, Turbodiesel, Kombis, Geländewagen und für ältere schnelle Fahrzeuge, die meistens von jungen Menschen gekauft werden), aber auch erhebliche Verbilligungen (z. B. für typische "Familienfahrzeuge" und schwach motorisierte Klein- und Mittelklassewagen).

 

Durch die Wahl eines günstigen Fahrzeugtyps und einer günstigen Gesellschaft sind jährliche Einsparungen von einigen hundert Euro und auf Dauer von mehreren tausend Euro möglich!

 

Neben den Schadenfreiheitsklassen wird der zu zahlende Beitrag zusätzlich durch mögliche Rabatte und Beitragszuschläge beeinflusst. Entscheidend sind z. B. die jährliche Kilometerleistung, die Nutzung einer Garage oder die alleinige Nutzung des Kfz.

 

Denken Sie aber immer daran, dass Veränderungen gemeldet werden müssen, da sonst im Schadenfall Vertragsstrafen sowie Kürzungen der Leistungen erfolgen können. Daher sollten Sie auch den Wegfall von Rabatten unverzüglich bei der Gesellschaft melden.

 

 

Fahrzeugversicherungen (Kasko)

Es gibt zwei Arten von Fahrzeugversicherungen: Die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung (die immer die Teilkasko mit beinhaltet).

Auch hier erfolgt eine Einstufung der Fahrzeuge nach Typklassen und Regionen.

 

Der Beitrag richtet sich wiederum nach Beitragszuschlägen und Rabatten. Spezielle Kasko-Rabatte lassen sich durch z. B. besondere Bremssysteme (ABS), Alarmanlagen, Wegfahrsperren oder Aufspürsysteme erzielen. 

 

Beitragsmindernd wirkt sich auch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen aus. 

 

Bitte beachten Sie außerdem, dass hier generell nur eine Zeitwert und keine Neuwertentschädigung erfolgt.

 

Zeitwertentschädigung:

Ist eine Reparatur unmöglich oder steht in keinem Verhältnis zu den Anschaffungskosten, erfolgt die Entschädigung nach dem Zeitwert. 

Der Zeitwert ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und einer üblichen Gebrauchsdauer.

 

Neuwertentschädigung:

Wurde ein Neufahrzeug bzw. neuwertiges Fahrzeug beschädigt, so hat der Geschädigte die Möglichkeit, eine Abrechnung des Schadens auf "Neuwagenbasis" zu verlangen.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug so erheblich beschädigt wurde, dass dem Geschädigten eine Instandsetzung und Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeugs nicht mehr zuzumuten ist. 

Die Neuwertigkeit eines Fahrzeugs liegt in der Regel vor, wenn es höchstens seit zwei Monaten in Gebrauch ist und eine Laufleistung von 1.000 km nicht überschritten hat.

 

 

Teilkaskoversicherung

Aus der Teilkasko erhält man das nötige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen, wenn am Fahrzeug ein Schaden durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung,

Hagel, Sturm, Glasbruch, Schmor- oder Haarwildschäden entstanden ist.

 

 

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ersetzt, über die mitversicherten Schäden aus der Teilkasko hinaus, auch Schäden am Fahrzeug, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder wenn Unbekannte das Fahrzeug beschädigt haben.

 

Wenn Sie in einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse versichert sind, kann der Beitrag für die Vollkasko sogar günstiger oder zumindest kaum teurer sein als für eine Teilkasko. 

Der Grund: In der Teilkasko werden keine Rabattstaffeln berücksichtigt. Sie zahlen in der Teilkasko immer den 100%-Beitrag, während Sie in der Vollkasko in der höchsten Schadenfreiheitsklasse nur noch 30 % des Grundbeitrages zahlen müssen. In diesen Fällen empfiehlt es sich natürlich, in der Vollkasko zu bleiben.

 

Verträge zur Kfz-Versicherung können Sie jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres (entspricht meist dem Kalenderjahr) kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Kündigung sollte der Gesellschaft per Einschreiben zugesandt werden. 

 

Achten Sie bei einem Wechsel der Gesellschaften auf die unterschiedlichen Rückstufungen nach einem Schadenfall, welche in den Tarifbestimmungen genannt sind! Hier kann es zu erheblichen Unterschieden kommen, was sich auf die dann zu zahlende Prämie niederschlägt.

 

 

Insassenunfallversicherung

Wenig sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung (lesen Sie hierzu"Überflüssige Versicherungen").

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

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