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KFZ-Versicherung
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Kfz-Haftpflichtversicherung |
Der
Verursacher eines Kfz-Unfalls hat dem Geschädigten dessen Schaden
zu ersetzen. Hierfür tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Die
gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 2,5 Millionen
Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten
bis zu 7,5 Mio. Euro) und 500.000 Euro Sachschäden.
Versichern
sollten Sie aber immer die höchstmögliche Deckungssumme.
Diese
beträgt heute meist 50 Mio. Euro - die unbegrenzte Deckung
wird bei Neuabschlüssen nicht mehr angeboten.
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter
Schadenersatzansprüche und führt gegebenenfalls entsprechende
Prozesse.
Die
Einstufung zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt sowohl nach
Regional- als auch nach Typklassen. Die 12 Regionalklassen werden
nicht mehr nach Ländern, Regierungsbezirken und Großstädten gebildet,
sondern nach 444 Zulassungsbezirken.
Sie
sind unterschiedlich nummeriert, unterschiedlich für Haftpflicht, Teil-
und Vollkasko sowie unterschiedlich für Beamte/Nichtbeamte.
In der
Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt 12 Typklassen.
Neu
sind auch eine Vielzahl von Rabatten und Zuschlägen.
Beitragsrückerstattungen gibt es nicht mehr, dafür
aber leicht veränderte Beitragssätze
(Schadenfreiheitsrabatte), unterschiedliche Rückstufungen nach
einem Schaden - und alles bei allen Gesellschaften unterschiedlich!
Durch
die neuen Typklassen ergaben sich für bestimmte Fahrzeugtypen erhebliche
Prämienerhöhungen (vor allem für Diesel, Turbodiesel, Kombis,
Geländewagen und für ältere schnelle Fahrzeuge, die
meistens von jungen Menschen gekauft werden), aber auch erhebliche
Verbilligungen (z. B. für typische "Familienfahrzeuge" und
schwach motorisierte Klein- und Mittelklassewagen).
Durch
die Wahl eines günstigen Fahrzeugtyps und einer günstigen Gesellschaft
sind jährliche Einsparungen von einigen hundert Euro und
auf Dauer von mehreren tausend Euro möglich!
Neben
den Schadenfreiheitsklassen wird der zu zahlende Beitrag zusätzlich
durch mögliche Rabatte und Beitragszuschläge beeinflusst. Entscheidend
sind z. B. die jährliche Kilometerleistung, die Nutzung
einer Garage oder die alleinige Nutzung des Kfz.
Denken
Sie aber immer daran, dass Veränderungen gemeldet werden müssen,
da sonst im Schadenfall Vertragsstrafen sowie Kürzungen der
Leistungen erfolgen können. Daher sollten Sie auch den Wegfall
von Rabatten unverzüglich bei der Gesellschaft melden.

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Fahrzeugversicherungen
(Kasko) |
Es gibt zwei
Arten von Fahrzeugversicherungen: Die Teilkasko und die
Vollkaskoversicherung (die immer die Teilkasko mit beinhaltet).
Auch hier
erfolgt eine Einstufung der Fahrzeuge nach Typklassen und Regionen.
Der Beitrag
richtet sich wiederum nach Beitragszuschlägen und Rabatten. Spezielle
Kasko-Rabatte lassen sich durch z. B. besondere Bremssysteme (ABS),
Alarmanlagen, Wegfahrsperren oder Aufspürsysteme erzielen.
Beitragsmindernd
wirkt sich auch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen aus.
Bitte
beachten Sie außerdem, dass hier generell nur eine Zeitwert und keine
Neuwertentschädigung erfolgt.
Zeitwertentschädigung:
Ist eine
Reparatur unmöglich oder steht in keinem Verhältnis zu
den Anschaffungskosten, erfolgt die Entschädigung nach
dem Zeitwert.
Der Zeitwert
ermittelt sich aus den
Anschaffungskosten und einer üblichen Gebrauchsdauer.
Neuwertentschädigung:
Wurde ein
Neufahrzeug bzw. neuwertiges Fahrzeug beschädigt,
so hat der Geschädigte die Möglichkeit, eine Abrechnung
des Schadens auf "Neuwagenbasis" zu verlangen.
Dies ist
jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug so
erheblich beschädigt wurde, dass dem Geschädigten eine
Instandsetzung und Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeugs
nicht mehr zuzumuten ist.
Die
Neuwertigkeit eines Fahrzeugs liegt in
der Regel vor, wenn es höchstens seit
zwei Monaten in Gebrauch ist und eine Laufleistung
von 1.000 km nicht überschritten hat.

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Teilkaskoversicherung |
Aus der
Teilkasko erhält man das nötige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu
kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen, wenn am Fahrzeug
ein Schaden durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung,
Hagel,
Sturm, Glasbruch, Schmor- oder Haarwildschäden entstanden ist.

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Vollkaskoversicherung |
Die
Vollkaskoversicherung ersetzt, über die mitversicherten Schäden aus
der Teilkasko hinaus, auch Schäden am Fahrzeug, die durch einen
selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht
begangen hat oder wenn Unbekannte das Fahrzeug beschädigt
haben.
Wenn Sie in
einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse versichert sind,
kann der Beitrag für die Vollkasko sogar günstiger oder zumindest
kaum teurer sein als für eine Teilkasko.
Der Grund:
In der Teilkasko werden keine
Rabattstaffeln berücksichtigt. Sie zahlen in
der Teilkasko immer den 100%-Beitrag, während Sie in der Vollkasko
in der höchsten Schadenfreiheitsklasse nur noch 30 % des
Grundbeitrages zahlen müssen. In diesen Fällen empfiehlt es sich
natürlich, in der Vollkasko zu bleiben.
Verträge
zur Kfz-Versicherung können Sie jährlich unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres (entspricht
meist dem Kalenderjahr) kündigen und zu einem
günstigeren Anbieter wechseln. Die Kündigung sollte der Gesellschaft
per Einschreiben zugesandt werden.
Achten Sie
bei einem Wechsel der Gesellschaften
auf die unterschiedlichen Rückstufungen nach
einem Schadenfall, welche in den Tarifbestimmungen genannt
sind! Hier kann es zu erheblichen Unterschieden kommen, was
sich auf die dann zu zahlende Prämie niederschlägt.

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Insassenunfallversicherung |
Wenig
sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung (lesen
Sie hierzu"Überflüssige Versicherungen"). |