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Die
Absicherung des Wohngebäudes
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Das
Wohngebäude |
Wer ein Haus
besitzt, braucht eine Wohngebäudeversicherung (das verlangt
meistens auch schon das Geldinstitut bei der ersten Finanzierung).
Diese
Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene
"gleitende Neuwertversicherung" gegen Feuer-, Leitungswasser-,
Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen.
Möglich ist
auch eine Versicherung gegen nur eine dieser
Gefahren. Versichert ist das Gebäude
(ohne Grundstück und Erschließungskosten).
Aufgrund des
"gleitenden Neuwerts" findet eine jährliche Anpassung des
theoretischen Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die
Baupreissteigerungen und soll eine Unterversicherung vermeiden.
Berechnungsgrundlage
ist der Versicherungswert 1914.
Multipliziert
man den Wert 1914 mit dem sich jährlich ändernden Baukostenindex
(2005 = 10,452), ergibt sich der aktuelle Wiederaufbauwert des
Hauses.
Dieser
Betrag würde im Totalschadenfall gezahlt.
Ist Ihr
Wohngebäude unterversichert, erhalten Sie, evtl. auch
bei Teilschäden, nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen
Wiederaufbau.
Denken Sie
daher ebenso daran, werterhöhende Ein-,
An- oder Umbauten mitzuversichern bzw. zu melden.
Die
Berechnung der Prämie für Wohngebäudeversicherungen geht anders
vor sich:
Hier wird
der Versicherungswert 1914 durch 1.000 geteilt
und mit einem sich ebenfalls jährlich ändernden Prämienfaktor multipliziert
(2005 = 13,39). Das Ergebnis wird mit dem vereinbarten Beitragssatz
(je nach Tarifzone und versicherte Gefahren) für
je 1.000 Mark multipliziert.
Der Beitrag
richtet sich außerdem nach der
Bauartklasse Ihres Hauses.
Beispiel:
Der Wert Ihres Hauses
beträgt gemäß dem Wert 1914 25.000 Mark.
Diese 25.000 Mark werden
nun mit den Prämienfaktor 13,39 multipliziert.
Ergebnis: € 334.750,-
Bitte
beachten Sie, dass manche Gesellschaften andere Berechnungsgrundlagen
verwenden.
Folgende
Berechnungsgrundlagen können noch zur Anwendung kommen:
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Berechnung nach
Wohnfläche |
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Schätzung eines
Bausachverständigen |
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Umrechnung des
Neubauwertes |
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Sonstige Ermittlungen
(hier ist meistens kein Unterversicherungsverzicht möglich) |

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Elementarschäden |
Sowohl in
der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung erstreckt
sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf
Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen
durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind
"vollgelaufene Keller" in aller Regel nicht versichert.
Lediglich
bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf
sogenannte "Elementarschäden"
wäre Versicherungsschutz gegeben.
Da kaum
jemand vor Elementarschäden sicher sein kann,
sollte zumindest jeder
Wohngebäudebesitzer versuchen, diesen wichtigen Versicherungsschutz
zu erhalten.
Die meisten
Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung als
Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an.
Die
Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden
ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut
oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck
und Lawinen entstehen.
Oft sind
ebenfalls Rückstauschäden sowie
Vulkanausbruch mitversichert.

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Die
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung |
Grundstücks-
bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus
gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die
einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der
Eigentümer haftbar gemacht werden.
Auch für
Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig,
da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern
Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem
Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der
Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Zumeist
besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die
Eigentümergemeinschaft.

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Die
Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung |
Wer einen
Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine
Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht.
Da es hier
um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die
Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen
Überlegungen folgende Fragen zu stellen:
-
Liegt
der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?
-
Wird er
regelmäßig kontrolliert?
-
Ist
selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das
Erdreich kaum möglich?
-
Ist ein
Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss,
Grundwasserströme)?
Wer einen
Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem
Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte
sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter
Wasser verseuchen.
Sie haften
nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller
Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von
Schäden erforderlich sind.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung |
Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil
der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden
aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden
kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in
der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.
Die
Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens drei
Millionen Euro
betragen.
Bitte
beachten Sie, dass kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme
(diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen) meist durch die
Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen
sind,
so dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht
notwendig ist.
Wird
die vereinbarte Bausummeallerdings überschritten, entfällt die
Mitversicherung komplett.

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Feuerversicherung
für den Rohbau |
Wer den Bau
eines Wohnhauses plant, sollte rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung
abschließen. Die Feuerversicherung für den
Rohbau wird meistens beitragsfrei
mitversichert (für ein Jahr vor der
Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die
Wohngebäudeversicherung).
Sie wird der
Wohngebäudeversicherung praktisch
vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere
Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung.

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Bauwesen-/Bauleistungsversicherung |
Die
Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die am
Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (Baugrube läuft
voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte
Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten
Dachstuhl um).
Auch Feuer
(meist prämienfrei über die
Feuer-Rohbauversicherung) und Diebstahl (z. B. Diebstahl frisch
eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden,
bzw. sind bereits prämienfrei eingeschlossen.
Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung
gilt in der Regel bis zum Bezug des
Gebäudes, maximal zwei Jahre.
Achtung:
Wer selbst
jemanden am Bau beschäftigt oder sich helfen lässt, muss
diese Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.
Das ist
gesetzlich vorgeschrieben. Dann besteht Versicherungsschutz für
die Folgen von Unfällen am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen
Wohnung und Baustelle. Dabei ist es unerheblich, ob die Helfer
unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
Zu beachten
ist, dass Unfallfolgen des Bauherrn und
des Ehepartners nicht unter den Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Eine
freiwillige Versicherung ist allerdings
möglich. Dennoch ist eine Absicherung über
eine private Berufsunfähigkeits- oder eine private Unfallversicherung
für diese Personen unverzichtbar. |