IHR FINANZDIENSTLEISTER

Koordination von Assekuranz,

Geld- und Sachwertanlagen

Ein Unternehmen der:

ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Zurück Weiter

 

Zum

Inhaltsverzeichnis

 

Nach oben

 

Zurück Weiter

 

Das sollten Sie zur Wohngebäude-Absicherung wissen

Die Absicherung des Wohngebäudes

 

Das Wohngebäude

Wer ein Haus besitzt, braucht eine Wohngebäudeversicherung (das verlangt meistens auch schon das Geldinstitut bei der ersten Finanzierung).

 

Diese Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene "gleitende Neuwertversicherung" gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen. 

Möglich ist auch eine Versicherung gegen nur eine dieser Gefahren. Versichert ist das Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten).

 

Aufgrund des "gleitenden Neuwerts" findet eine jährliche Anpassung des theoretischen Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die Baupreissteigerungen und soll eine Unterversicherung vermeiden. 

 

Berechnungsgrundlage ist der Versicherungswert 1914.

Multipliziert man den Wert 1914 mit dem sich jährlich ändernden Baukostenindex (2005 = 10,452), ergibt sich der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses. 

Dieser Betrag würde im Totalschadenfall gezahlt. 

 

Ist Ihr Wohngebäude unterversichert, erhalten Sie, evtl. auch bei Teilschäden, nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. 

 

Denken Sie daher ebenso daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten mitzuversichern bzw. zu melden. 

 

Die Berechnung der Prämie für Wohngebäudeversicherungen geht anders vor sich: 

Hier wird der Versicherungswert 1914 durch 1.000 geteilt und mit einem sich ebenfalls jährlich ändernden Prämienfaktor multipliziert (2005 = 13,39). Das Ergebnis wird mit dem vereinbarten Beitragssatz (je nach Tarifzone und versicherte Gefahren) für je 1.000 Mark multipliziert. 

Der Beitrag richtet sich außerdem nach der Bauartklasse Ihres Hauses.

 

Beispiel: 

Der Wert Ihres Hauses beträgt gemäß dem Wert 1914  25.000 Mark.

Diese 25.000 Mark werden nun mit den Prämienfaktor 13,39 multipliziert.

Ergebnis: € 334.750,-

 

Bitte beachten Sie, dass manche Gesellschaften andere Berechnungsgrundlagen verwenden.

 

Folgende Berechnungsgrundlagen können noch zur Anwendung kommen:

Berechnung nach Wohnfläche

Schätzung eines Bausachverständigen

Umrechnung des Neubauwertes

Sonstige Ermittlungen (hier ist meistens kein Unterversicherungsverzicht möglich)

 

Elementarschäden

Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind "vollgelaufene Keller" in aller Regel nicht versichert. 

 

Lediglich bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte "Elementarschäden" wäre Versicherungsschutz gegeben. 

 

Da kaum jemand vor Elementarschäden sicher sein kann, sollte zumindest jeder Wohngebäudebesitzer versuchen, diesen wichtigen Versicherungsschutz zu erhalten.

 

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. 

 

Die Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,

Schneedruck und Lawinen entstehen. 

Oft sind ebenfalls Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert.

 

 

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig, da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Zumeist besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft.

 

 

Die Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Wer einen Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht. 

 

Da es hier um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen Überlegungen folgende Fragen zu stellen:

  1. Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?

  2. Wird er regelmäßig kontrolliert?

  3. Ist selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das Erdreich kaum möglich?

  4. Ist ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss, Grundwasserströme)?

 

Wer einen Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. 

Sie haften nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.

 

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. 

 

Die Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro

betragen.

 

Bitte beachten Sie, dass kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme (diese finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen) meist durch die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen

sind, so dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig ist. 

Wird die vereinbarte Bausummeallerdings überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett.

 

 

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerversicherung für den Rohbau wird meistens beitragsfrei mitversichert (für ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung). 

Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung.

 

 

Bauwesen-/Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). 

Auch Feuer (meist prämienfrei über die Feuer-Rohbauversicherung) und Diebstahl (z. B. Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei eingeschlossen. 

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

 

Achtung:

Wer selbst jemanden am Bau beschäftigt oder sich helfen lässt, muss diese Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann besteht Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen Wohnung und Baustelle. Dabei ist es unerheblich, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. 

Zu beachten ist, dass Unfallfolgen des Bauherrn und des Ehepartners nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. 

Eine freiwillige Versicherung ist allerdings möglich. Dennoch ist eine Absicherung über eine private Berufsunfähigkeits- oder eine private Unfallversicherung für diese Personen unverzichtbar.

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

Zurück zum Archiv: (Gebäude)

 

Zurück Weiter

 Was Sie brauchen ] Altersvorsorge ] BAV ] Berufsunfähigkeit ] Grundfähigkeiten ] Schwere Krankheiten ] Kindervorsorge ] Risikoabsicherung ] Krankenabsicherung ] Unfallabsicherung ] Haftpflicht ] Hausrat ] Rechtsschutz ] Gebäude ] KFZ ] Gewerbe-Versicherung ] Vermögensschaden ] Geschenkversicherung ] Wohngebäude ] [ Das sollten Sie wissen ] Angebot anfordern ]

Ihr Finanzdienstleister

  Koordination von Assekuranz, 

Geld- und Sachwertanlagen

Friebuser Weg 14

08258 Markneukirchen

Telefon: (03 74 22) 74 14 2

Telefax: (03 74 22) 74 14 3

 © by Ihr Finanzdienstleister

Rechtliche Hinweise:

Sofern ein Link auf dieser Homepage zu einer anderen Homepage führt, ist das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" für den Inhalt dieser anderen Homepage nicht verantwortlich. Das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" machen sich die Aussagen und den Inhalt der anderen Homepage auch nicht zu eigen. Durch das Zitieren von Äußerungen Dritter macht sich das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG"  diese Äußerungen nicht zu eigen. Sie werden im Rahmen der Pressetätigkeit wiedergegeben, um die Leser zu informieren. Das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" machen sich eine Äußerung Dritter nur dann zu eigen, wenn diese konkrete Äußerung zitiert wird und ausdrücklich bestätigt wird, dass es auch die Meinung der Zeitschrift ist.
Soweit das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" Äußerungen zitiert oder auf andere Homepages verweist, und soweit dort Äußerungen enthalten sind, die das Persönlichkeitsrecht oder ein anderes Recht Dritter verletzen, distanzieren sich das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" von solchen Äußerungen.

 

Technischer Hinweis:

Wegen der besseren Optik werden viele zusammengesetzte Wörter nicht zusammen, sondern mit Bindestrich geschrieben. Damit werden große Lücken am Ende einer Zeile häufig vermieden. Die Rechtschreibreform wird nicht berücksichtigt.
Die Darstellung auf ihrem Monitor hängt nicht zuletzt auch von ihren Einstellungen für die Schriftart und Schriftgröße sowie von der gewählten Auflösung ab. Falls die Darstellung bei ihnen nicht so optimal erscheint, liegt die Ursache wahrscheinlich an ihren Einstellungen für die gewählte Schriftgröße (Empfehlung: mittlere Schriftgröße) und/oder an der Bildschirm-Auflösung (Empfehlung: 1024 x 768).
Die HTML-Sprache ist für die Darstellung am Bildschirm geschaffen worden, nicht für die optisch perfekte Ausgabe auf Papier.

Alle Rechte beim Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG".

Der Inhalt dieser Homepage-Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Wir haben ein Kennzeichnungs-Verfahren eingesetzt. Die Artikel sind nur für die persönliche Information bestimmt. Sie dürfen diese Homepage oder Teile davon zum persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer speichern und/oder auf Papier ausdrucken. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - sind ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Haftung!

 

Haftung für Inhalte:

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

 

Haftung für Links:

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

Urheberrecht:

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

Datenschutz:

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.