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Die
Absicherung des Hausrates
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Die
Hausratversicherung |
Wer einen
eigenen Hausstand mit bedeutendem Wert gegründet hat, braucht eine
"Hausratversicherung zum Neuwert".
Denn sofern
nicht ausreichend Vermögen zur Verfügung steht, um den Hausrat im Falle
eines großen Schadenfalles oder gar Totalschadens durch eine der
versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und
Einbruchdiebstahl wieder zu beschaffen, kann dies erhebliche finanzielle
Einbußen zur Folge haben.
Die
Hausratversicherung zahlt das erforderliche Geld, um die verbrannten,
beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen zu können.
Wichtig ist,
dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates (Neuwert:
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem
Zustand) entspricht.
Bei einer
Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres
Schadens ersetzt.
Es gibt zwar
Angebote mit einem so genannten "Unterversicherungsverzicht ",
dazu muss die Versicherungssumme aber nach
einer bestimmten Formel errechnet sein.
Zum
Beispiel:
Quadratmeter
der Wohnung x 650 Euro. Jeder Schaden bis zur Versicherungssumme würde
anstandslos bezahlt.
Diese Formel
birgt jedoch zwei Gefahren:
Hat der
Versicherungsnehmer sehr viele teure Gegenstände in seiner kleinen
Wohnung, so kann er bei einem Totalschaden restlos unterversichert sein,
denn er erhält maximal die vereinbarte Summe.
Sinnvoll ist
es also, die tatsächliche Neuwert-Versicherungssumme zu berechnen.
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Versicherungsschäden
sollten der Gesellschaft immer unverzüglich gemeldet werden. |
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Bewahren
Sie die Reste ausgebauter, zerstörter oder beschädigter Sachen bis
zur Freigabe durch die Versicherungsgesellschaft auf. |
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Fertigen
Sie eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Sachen für die
Versicherung. |
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Vorhandene
Kaufbelege, vor dem Schadenfall angefertigtes Video- oder Fotomaterial
und Angabe von Zeugen sind hilfreich. |
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Veranlassen
Sie dann umgehend alles Notwendige zur Schadenabwehr oder -minderung. |
Bitte
beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall
beweispflichtig sind. Daher sollten Belege insbesondere über wertvolle
Gegenstände angefertigt und getrennt vom Hausrat (außerhalb der Wohnung)
aufbewahrt werden.
Die
Erstellung eines Videofilmes oder von Fotos des gesamten Hausrates ist
ebenfalls empfehlenswert.
Um den
Versicherungsschutz nicht zu gefährden, melden Sie Gefahrerhöhungen wie
z. B. den Umzug in ein Reetdachhaus immer unverzüglich der Gesellschaft.
Auch sollten
z. B. Fenster und Türen beim Verlassen des Gebäudes geschlossen werden,
Kerzen und offenes Feuer nie unbeaufsichtigt bleiben und der Wasserhahn
für die Wasserzufuhr zur Waschmaschine immer nach der Benutzung wieder
geschlossen werden.

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Elementarschäden |
Sowohl in
der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung erstreckt
sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf
Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen
durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind
"vollgelaufene Keller" in aller Regel nicht versichert.
Lediglich
bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf
sogenannte "Elementarschäden"
wäre Versicherungsschutz gegeben.
Die meisten
Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung als
Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an.
Die
Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden
ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut
oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
und Lawinen entstehen. Oft sind
ebenfalls Rückstauschäden sowie
Vulkanausbruch mitversichert.

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Die
Glasversicherung |
Die
Glasversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen, weil
der Bruch einer Scheibe eine Familie nicht in den finanziellen Ruin
stürzen kann.
Es gibt
Glasversicherungen in den verschiedensten Formen
- pauschal für Wohnungen oder Häuser, für Einzelscheiben
oder nach der Gesamtfläche aller Scheiben.

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Fahrradversicherung
(gegen einfachen Diebstahl) |
Auch die
Fahrradversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen,
weil Fahrräder generell über die
Hausratversicherung bei
Einbruchdiebstahl mitversichert sind. Um sich jedoch gegen den
einfachen Diebstahl eines Fahrrades (Entwendung außerhalb eines
geschlossenen Gebäudes) abzusichern, wird eine Fahrradversicherung benötigt.
Diese ist meist nur in Verbindung mit dem Abschluss
einer Hausratversicherung zu erlangen.
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