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Das sollten Sie zur Absicherung des Hausrates wissen

Die Absicherung des Hausrates

 

Die Hausratversicherung

Wer einen eigenen Hausstand mit bedeutendem Wert gegründet hat, braucht eine "Hausratversicherung zum Neuwert". 

 

Denn sofern nicht ausreichend Vermögen zur Verfügung steht, um den Hausrat im Falle eines großen Schadenfalles oder gar Totalschadens durch eine der versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl wieder zu beschaffen, kann dies erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben.

 

Die Hausratversicherung zahlt das erforderliche Geld, um die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen zu können.

 

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates (Neuwert: Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand) entspricht. 

 

Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt. 

 

Es gibt zwar Angebote mit einem so genannten "Unterversicherungsverzicht ", dazu muss die Versicherungssumme aber nach einer bestimmten Formel errechnet sein.

 

Zum Beispiel:

Quadratmeter der Wohnung x 650 Euro. Jeder Schaden bis zur Versicherungssumme würde anstandslos bezahlt.

 

Diese Formel birgt jedoch zwei Gefahren: 

Hat der Versicherungsnehmer sehr viele teure Gegenstände in seiner kleinen Wohnung, so kann er bei einem Totalschaden restlos unterversichert sein, denn er erhält maximal die vereinbarte Summe. 

 

Sinnvoll ist es also, die tatsächliche Neuwert-Versicherungssumme zu berechnen. 

 

Versicherungsschäden sollten der Gesellschaft immer unverzüglich gemeldet werden. 

Bewahren Sie die Reste ausgebauter, zerstörter oder beschädigter Sachen bis zur Freigabe durch die Versicherungsgesellschaft auf. 

Fertigen Sie eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Sachen für die Versicherung. 

Vorhandene Kaufbelege, vor dem Schadenfall angefertigtes Video- oder Fotomaterial und Angabe von Zeugen sind hilfreich.

Veranlassen Sie dann umgehend alles Notwendige zur Schadenabwehr oder -minderung.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall beweispflichtig sind. Daher sollten Belege insbesondere über wertvolle Gegenstände angefertigt und getrennt vom Hausrat (außerhalb der Wohnung) aufbewahrt werden. 

Die Erstellung eines Videofilmes oder von Fotos des gesamten Hausrates ist ebenfalls empfehlenswert.

 

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, melden Sie Gefahrerhöhungen wie z. B. den Umzug in ein Reetdachhaus immer unverzüglich der Gesellschaft.

Auch sollten z. B. Fenster und Türen beim Verlassen des Gebäudes geschlossen werden, Kerzen und offenes Feuer nie unbeaufsichtigt bleiben und der Wasserhahn für die Wasserzufuhr zur Waschmaschine immer nach der Benutzung wieder geschlossen werden.

 

 

Elementarschäden

Sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind "vollgelaufene Keller" in aller Regel nicht versichert. 

 

Lediglich bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte "Elementarschäden" wäre Versicherungsschutz gegeben. 

 

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. 

 

Die Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Oft sind ebenfalls Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert.

 

 

Die Glasversicherung

Die Glasversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen, weil der Bruch einer Scheibe eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen kann. 

 

Es gibt Glasversicherungen in den verschiedensten Formen - pauschal für Wohnungen oder Häuser, für Einzelscheiben oder nach der Gesamtfläche aller Scheiben.

 

 

Fahrradversicherung (gegen einfachen Diebstahl)

Auch die Fahrradversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen, weil Fahrräder generell über die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl mitversichert sind. Um sich jedoch gegen den einfachen Diebstahl eines Fahrrades (Entwendung außerhalb eines geschlossenen Gebäudes) abzusichern, wird eine Fahrradversicherung benötigt. Diese ist meist nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Hausratversicherung zu erlangen.

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

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