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 1 Das sollten Sie über Ihre Unfallversicherung wissen 1

Die Unfall-Versicherung

 

Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft.

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, zahlt aber nicht nur im Falle eines Unfalls eine monatliche Rente, sondern auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit.

Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Den Todesfallschutz benötigen jedoch nur diejenigen, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Hier ist allerdings der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoller.

 

Lediglich die Mitversicherung einer geringen Versicherungssumme für den Todesfall ist ratsam, da bei eindeutiger Invalidität diese als Vorauszahlung beantragt werden kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätssumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet.

 

Zudem sollte eine Progression vereinbart werden. Dadurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an.

 

Die Prämien werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet:

  1. Die Gefahrengruppe A umfasst Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft).

  2. In die Gefahrengruppe B sind dagegen alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit eingestuft.

 

 

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr vermeiden!

 

 - Unfallversicherung besser isoliert abschließen -

 

Einige Versicherer bieten seid Jahren eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr an. Alle Jahre wieder wird gerade mit diesem Produkt Werbung betrieben.

 

Doch macht eine solche Versicherung Sinn ?

Wir können bei so einem Versicherungsprodukt nur eine Antwort geben: Nein !

 

Um unsere Antwort zu erläutern möchten wir das Produkt an dieser Stelle näher erläutern:

Wie funktioniert eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ?

Der Kunde schließt eine Unfallversicherung ab. Er zahlt dafür einen höheren Beitrag als bei einem Produkt ohne Beitragsrückgewähr. Dieser Differenzbeitrag ist der sogenannte Sparanteil welcher, abzüglich der internen Kosten, verzinslich angelegt wird.

 

Streng genommen handelt es sich um eine Lebensversicherung gekoppelt mit einer Unfallversicherung.

Aber wenn Sie unsere Info über die KLV (Kapital-Lebensversicherung) gelesen haben, dann wissen Sie, dass Hans-Dieter Meyer unwidersprochen sagt:

 

 "Eine Kapital-Lebensversicherung ist legaler Betrug!"

 

Entsprechend lang ist die Laufzeit kalkuliert. Während man eine “normale” Unfallversicherung für 1-5 Jahre abschließt, ist man bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr in der Regel mind. 12 Jahre oder länger gebunden.

mit dem Sparanteil wird das Geld meist in einer Lebensversicherung gespart. Diese wird benötigt, um am Ende die gezahlten Beiträge zu erstatten. 

 

Hört sich doch gut an. Warum lohnt es sich trotzdem nicht ?

Nehmen Sie jetzt einmal eine Unfallversicherung mit gleichen Leistungen (z.B. von der gleichen Gesellschaft) ohne Beitragsrückgewähr und legen den Differenzbeitrag der beiden Varianten in ein Anlageprodukt dieser Gesellschaft an. Sie werden feststellen das sie auf diesem Wege mehr Geld zurückbekommen als bei der Unfallversicherung incl. Beitragsrückgewähr.

 

Wählen Sie dann noch einen günstigeren Anbieter bei der Unfallversicherung, (da Versicherer mit Beitragsrückgewähr in der Regel bei der Unfallversicherung durchweg teurer sind) und legen das Geld z.B. in einen konservativen Aktienfonds, oder in eine Fonds-Police an, ist die Differenz noch erheblicher.

 

Noch mehr Probleme!

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kostet, wie oben beschrieben, einiges. Der Beitrag geht schnell an die Grenze der Möglichkeiten des Kunden. In der Folge spart der Kunde an der Leistung. 

Das Ziel einer Unfallversicherung ist es, dass sie im Notfall genug leistet und das man davon leben kann. Dies ist aber bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr oft nicht mehr erfüllt.

 

Oft wird auch fest gestellt, dass in der Kombination Kapitalversicherung mit Unfallversicherung oftmals viel zu geringe Versicherungssummen für den Unfallversicherungsschutz vereinbart werden. Dafür verantwortlich ist ebenfalls die Kapitallebensversicherung, denn diese verschlingt so viel Geld, dass der Beitrag für eine ausreichende Unfallversicherung oft nicht mehr bezahlbar wäre.


Verbraucher sollten daher immer Versicherung und Geldanlage trennen! Sinnvoll ist, eine isolierte Unfallversicherung.

 

 

Das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld in einer Unfallversicherung vermeiden

 

In dem meisten Unfallversicherungen der Versicherten befinden sich Zusätze, wie z.B. das Krankenhaustagegeld und/oder Genesungsgeld.

 

Machen solche Zusätze Sinn?

Wir können bei so einem Zusatz nur eine Antwort geben: Nur bei den wenigsten!

 

Um unsere Antwort zu erläutern möchten wir das Produkt an dieser Stelle näher erläutern:

 

1) Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld in einer Unfall-Versicherung wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes auf Grund eines Unfalles gezahlt. 

Meistens sind diese Gelder in der Höhe der Auszahlung gestaffelt (z.B. bis 50. Tag 100%, ab 51 Tag 50%) und zeitlich begrenzt.

Für einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das Krankenhaustagegeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.

 

Bedenkt man, dass statistisch gesehen ein Krankenhausaufenthalte nur 11% die Folge eines Unfalles sind, und 89% die Folge einer Krankheit sind es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

 

Sollte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankenhaustagegeld in einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch überlegen, ob er das Krankenhaustagegeld über eine Unfall-Versicherung abschließen möchte.

 

2) Genesungsgeld

Das Genesungsgeld in einer Unfall-Versicherung wird im Anschluss eines Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Meist für die gleiche Anzahl der Tage in dem der Versicherte durch einen Unfall im Krankenhaus gelegen war. Oft sind diese Gelder in Höhe der Auszahlung gestaffelt und zeitlich begrenzt.

Für einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das Genesungsgeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.

 

Folgendes ist hierbei anzumerken:

Bei Arbeitnehmer zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bis zu 6 Wochen weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Dieses Krankengeld ist zeitlich begrenzt und erreicht nicht das Nettolohnniveau. 

Deshalb ist es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen (z.B. ab der 6. Woche). Die Höhe und die Staffelung, ab wann das Krankentagegeldes bezahlt wird, können Sie hier selbst bestimmen. 

 

Sollte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankentagegeld in einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch überlegen, ob er ein Genesungsgeld über eine Unfall-Versicherung abschließen möchte.

 

Hier noch zwei Beispielberechnungen:

Beispielrechnung bei einem Unfall: (z.B. schwerer Autounfall, etc.)

6 Wochen Krankenhausaufenthalt, anschließend weitere 20 Wochen krank geschrieben, insgesamt: 26 Wochen

Unfallversicherung

private Krankenversicherung

Versichertes Krankenhaustagegeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Krankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage* = € 630,- Auszahlung 

(* Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthaltes)

Versichertes Genesungsgeld in der n der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 20 Wochen = 140 Tage = € 2.100,- Auszahlung 

insgesamt: € 1.260,- 

insgesamt: € 2.730,- 

Beispielrechnung bei einer Krankheit: (z.B. schwerer Bandscheibenvorfall, etc.)

6 Wochen Krankenhausaufenthalt, anschließend weitere 20 Wochen krank geschrieben, insgesamt: 26 Wochen

Unfallversicherung

private Krankenversicherung

Versichertes Krankenhaustagegeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 0,- Auszahlung 

Versichertes Krankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 0,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der n der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 20 Wochen = 140 Tage = € 2.100,- Auszahlung 

insgesamt: € 0,- 

insgesamt: € 2.730,- 

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

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