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Fälle

Fall 1: Ehefrau als kaufmännische Leiterin

 

Der Fall: Frau G. ist mit einem Unternehmer verheiratet. Die 35-jährige arbeitet als kaufmännische Leiterin in der Familien-GmbH mit. Sie hat Bankvollmacht, ein Firmendarlehen über 150.000 Euro mit unterschrieben und verdient 1.800 Euro - pro Woche.

 

Die Krankenversicherung: Das Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze. Eine private Krankenpolice ist sinnvoll. Mit den Eingesparten Beiträgen aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann die Frau eine bessere, private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine bessere Altersvorsorge abschließen.

 

Die Rentenversicherung: Die Ehefrau arbeitet seit ach Jahren im Betrieb mit. Sie zahlt Rentenbeiträge.

 

Die Rückforderung: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für vier Jahre plus das laufende Jahr (bei 3,25% hälftigem Arbeitgeberanteil: 3.510 Euro. Beiträge zur Rentenversicherung (9,75% hälftiger Arbeitgeberanteil: 16.848 Euro.

Arbeitnehmer-Rückerstattung: 20.358 Euro.

Arbeitgeber-Rückerstattung: 20.358 Euro.

 

Gesamt-Rückerstattung: 40.716 Euro.

 

Fazit: Empfehlung für diesen Fall ist der Ausstieg und die Rückabwicklung.

 

 

Fall 2: Sohn als Schreinermeister

 

Der Fall:

Herr Ü. ist Schreinermeister und arbeitet in der Schreinerei seines Vaters. De facto führt der 36-jährige die Firma aber alleine, weil sich sein Vater weitgehend aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen hat.

 

Die Krankenversicherung:

Herr Ü. Junior arbeitet 60 Stunden in der Woche und verdient 3.000 Euro brutto im Monat.

 

Die Rentenversicherung:

Pflichtbeiträge zur Handwerkerversicherung.

 

Die Rückforderung:

Der mitarbeitende Sohn ist seit zehn Jahren im Betrieb seines Vaters beschäftigt. Dem Sohn wurden nach der Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit zurückgezahlt:

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für vier Jahre plus das laufende Jahr (bei 3,25% hälftigem Arbeitgeberanteil: 5.850 Euro. Beiträge zur Rentenversicherung für den kompletten Beurteilungszeitraum (9,75% hälftiger Arbeitgeberanteil: 35.100 Euro.

Arbeitnehmer-Rückerstattung: 40.950 Euro.

Arbeitgeber-Rückerstattung: 40.950 Euro.

 

Gesamt-Rückerstattung: 81.900 Euro.

 

Fazit:

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sollte bestehen bleiben. Der Beitrag zur Krankenkasse ändert sich hier nicht. Da die Pflichtbeiträge zur Handwerkerversicherung erfüllt sind, ist die Sozialversicherungsfreiheit "unproblematisch". 

Die frei werdenden Beiträge reichen aus, um eine angemessene private Berufsunfähigkeitsrente zu sichern, sowie eine deutlich höhere private Altersrente bei gleichen finanziellen Aufwand zu erreichen.

 

Jeder, der von dieser Thematik betroffen ist, sollte dringend eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen.

 

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