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1 Haftpflichtversicherung: Fragen und Antworten 1

Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung
 

Privat-Haftpflicht

Tierhalter-Haftpflicht

Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am Arbeitsplatz verursache?

Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

Ist auch meine Familie mitversichert?

Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten?

Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?

Sind Personenschäden mitversichert ?

Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

Was bedeutet eigentlich " Haftpflicht"?

Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?

Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?

Ist mein Hund auch versichert, wenn jemand anderes mit ihm spazieren geht?

Ist mein Tier nicht schon über meine Privat-Haftpflicht mitversichert?

Kann ich eine Tierhalter-Haftpflicht auch als Zusatzversicherung zu meiner PHV abschließen?

Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Was ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Welche Rassen gehören zu den Kampfhunden?

 

 

Ihre Frage: Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am Arbeitsplatz verursache?


Nein, für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen, sind Sie nicht haftbar zu machen

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Ihre Frage: Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

Die private Haftpflichtversicherung hat weltweit Geltung, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

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Ihre Frage: Ist auch meine Familie mitversichert?

Wenn Sie einen Familientarif wählen sind folgende Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert: Der Ehegatte(tin), der Lebensgefährte(tin), die minderjährigen Kinder und die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese keinen Beruf ausüben und kein eigenes Einkommen haben.

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Ihre Frage: Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten?

Nein, die private Haftpflichtversicherung kennt keine Wartezeiten.
Versicherungsschutz besteht mit Vertragsbeginn.

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Ihre Frage: Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?

Ja. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherer für Mietsachschäden sind aber sehr unterschiedlich. Achten Sie auf einen möglichst hohen Versicherungsschutz für Mietsachschäden.

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Ihre Frage: Sind Personenschäden mitversichert ?

Ja. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.

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Ihre Frage: Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

Nein, gegenüber eigenen Sachen besteht keine Haftung.

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Ihre Frage: Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Die Haftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden. Risiken, die nur eine Minderheit betreffen, können und müssen Sie gesondert versichern: z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden ( Öltank ), Bauherrenrisiko.

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Ihre Frage: Was bedeutet eigentlich " Haftpflicht"?

Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, haften Sie auch dafür. Das heißt Sie müssen Schadensersatz leisten. Eine private Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend gemacht werden.

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Ihre Frage: Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.

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Ihre Frage: Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?

Ihr(e) Lebensgefährte/in ist natürlich mitversichert. Ihr(e) Lebensgefährte/in muss aber bei der Beantragung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Name, Vorname und Geburtsdatum benannt werden.

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Ihre Frage: Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?

Ja, bitte geben Sie immer an, wie viele Tiere Sie versichern möchten. Sollten Sie während der Versicherungslaufzeit ein Tier dazu bekommen, melden Sie dieses bitte nach.

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Ihre Frage: Ist mein Hund auch versichert, wenn jemand anderes mit ihm spazieren geht?

Ja, versichert ist der Hund und nicht der Halter.

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Ihre Frage: Ist mein Tier nicht schon über meine Privat-Haftpflicht mitversichert?

Für Hunde, Pferde, andere Reit- und Zug-Tiere ( z.B. Esel), wilde Tiere ( z.B. Schlangen, Affen, Raubkatzen) und gewerblich gehaltene Tiere ( z.B. Milchkühe, Mastschweine) benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Alle anderen Haustiere ( z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche ) sind automatisch in der Privat-Haftpflicht mitversichert.

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Ihre Frage: Kann ich eine Tierhalter-Haftpflicht auch als Zusatzversicherung zu meiner PHV abschließen?

Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können eine Tierhalter-Haftpflicht als Zusatzversicherung zu Ihrer bestehenden Privat-Haftpflicht bei dem selben Versicherungsunternehmen oder als selbständigen Vertrag unabhängig von einer Privat-Haftpflicht abschließen.

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Ihre Frage: Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Bei Haustieren müssen Sie als Tierhalter für alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandenen Schäden haften, auch ohne Verschulden. Man nennt dies "Gefährdungshaftung", da alleine durch das Halten des Tieres eine Gefahr entsteht, auch wenn alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden ( z.B. Hunde anleinen).

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Ihre Frage: Was ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadensansprüchen, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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Ihre Frage: Welche Rassen gehören zu den Kampfhunden?

Zu den Kampfhunden gehören:
American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Argentinischer Mastiff, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer Bulldog, Mastiff, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Pit Bull, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tibet Mastiff und Tosa Inu.

Auch Mischlinge in denen Kreuzungen der oben genannten Rassen vorkommen, gelten als Kampfhunde. Kampfhunde sind in der Tierhalterhaftpflicht nicht versicherbar.

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