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Frage: Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am
Arbeitsplatz verursache?
Nein, für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig
verursachen, sind Sie nicht haftbar zu machen
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Ihre
Frage: Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?
Die private Haftpflichtversicherung hat weltweit Geltung, sofern Sie sich
nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
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Ihre
Frage: Ist auch meine Familie mitversichert?
Wenn Sie einen Familientarif wählen sind folgende Familienmitglieder
beitragsfrei mitversichert: Der Ehegatte(tin), der Lebensgefährte(tin),
die minderjährigen Kinder und die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern
diese keinen Beruf ausüben und kein eigenes Einkommen haben.
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Ihre
Frage: Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten?
Nein, die private Haftpflichtversicherung kennt keine Wartezeiten.
Versicherungsschutz besteht mit Vertragsbeginn.
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Ihre
Frage: Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?
Ja. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherer für Mietsachschäden
sind aber sehr unterschiedlich. Achten Sie auf einen möglichst hohen
Versicherungsschutz für Mietsachschäden.
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Ihre
Frage: Sind Personenschäden mitversichert ?
Ja. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der
Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie
deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt
ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.
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Ihre
Frage: Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt
werden?
Nein, gegenüber eigenen Sachen besteht keine Haftung.
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Ihre
Frage: Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als
Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig
oder grob fahrlässig zufügen. Die Haftpflichtversicherung deckt die alltäglichen
Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab: Personenschäden,
Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden. Risiken, die nur eine
Minderheit betreffen, können und müssen Sie gesondert versichern: z.B.
Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden ( Öltank ),
Bauherrenrisiko.
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Ihre
Frage: Was bedeutet eigentlich " Haftpflicht"?
Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, haften Sie auch dafür. Das heißt
Sie müssen Schadensersatz leisten. Eine private Haftpflichtversicherung
gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus
der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend
gemacht werden.
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Ihre
Frage: Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die
Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
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Ihre
Frage: Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen
Gemeinschaft aus?
Ihr(e) Lebensgefährte/in ist natürlich mitversichert. Ihr(e) Lebensgefährte/in
muss aber bei der Beantragung einer privaten Haftpflichtversicherung mit
Name, Vorname und Geburtsdatum benannt werden.
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Frage: Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?
Ja, bitte geben Sie immer an, wie viele Tiere Sie versichern möchten.
Sollten Sie während der Versicherungslaufzeit ein Tier dazu bekommen,
melden Sie dieses bitte nach.
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Ihre
Frage: Ist mein Hund auch versichert, wenn jemand anderes mit ihm
spazieren geht?
Ja, versichert ist der Hund und nicht der Halter.
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Ihre
Frage: Ist mein Tier nicht schon über meine Privat-Haftpflicht
mitversichert?
Für Hunde, Pferde, andere Reit- und Zug-Tiere ( z.B. Esel), wilde Tiere (
z.B. Schlangen, Affen, Raubkatzen) und gewerblich gehaltene Tiere ( z.B.
Milchkühe, Mastschweine) benötigen Sie eine spezielle
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Alle anderen Haustiere ( z.B. Katzen,
Kaninchen, Wellensittiche ) sind automatisch in der Privat-Haftpflicht
mitversichert.
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Ihre
Frage: Kann ich eine Tierhalter-Haftpflicht auch als Zusatzversicherung zu
meiner PHV abschließen?
Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können eine Tierhalter-Haftpflicht als
Zusatzversicherung zu Ihrer bestehenden Privat-Haftpflicht bei dem selben
Versicherungsunternehmen oder als selbständigen Vertrag unabhängig von
einer Privat-Haftpflicht abschließen.
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Ihre
Frage: Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden
haften?
Bei Haustieren müssen Sie als Tierhalter für alle durch willkürliches,
tiertypisches Verhalten entstandenen Schäden haften, auch ohne
Verschulden. Man nennt dies "Gefährdungshaftung", da alleine
durch das Halten des Tieres eine Gefahr entsteht, auch wenn alle
Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden ( z.B. Hunde anleinen).
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Ihre
Frage: Was ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten
Schadensansprüchen, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres
entstehen. Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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Ihre
Frage: Welche Rassen gehören zu den Kampfhunden?
Zu den Kampfhunden gehören:
American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Argentinischer Mastiff, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer
Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier,
Dobermann, Dogo Argentino, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer
Bulldog, Mastiff, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Pit Bull,
Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tibet Mastiff
und Tosa Inu.
Auch Mischlinge in denen Kreuzungen der oben genannten Rassen vorkommen,
gelten als Kampfhunde. Kampfhunde sind in der Tierhalterhaftpflicht nicht
versicherbar.
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