IHR FINANZDIENSTLEISTER

Koordination von Assekuranz,

Geld- und Sachwertanlagen

Ein Unternehmen der:

ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Zurück Weiter

 

Zum

Inhaltsverzeichnis

 

Nach oben

 

Zurück Weiter

 

1 Absicherung des Hausrats: Fragen & Antworten 1

Fragen und Antworten zur Hausratversicherung
 
Besteht Versicherungsschutz für Sachen, die ich auf Reisen bei mir führe?
Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
Scherben und vergangenes Glück – was ist bei einer Trennung zu beachten?
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und kurz die Wohnung verlasse, um etwas zu besorgen?
Was sind Entschädigungsgrenzen?
Was sind Überspannungsschäden – und muss ich diese unbedingt versichern?
Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?
Welche Extras soll ich zusätzlich zum Hausrat-Grundschutz in meinen Vertrag einschließen?
 

 
Ihre Frage: Besteht Versicherungsschutz für Sachen, die ich auf Reisen bei mir führe?

Ja, vorübergehend (längstens für drei Monate) sind diese Sachen über eine so genannte Außenversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung bedingungsgemäß mit abgedeckt. Dabei sind jedoch unter Umständen geringere Entschädigungsgrenzen zu beachten. Außerdem ist auch hier – wie in der Hausratversicherung – der einfache Diebstahl nicht mit versichert. Es empfiehlt sich, eine gesonderte Gepäckversicherung abzuschließen.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Scherben und vergangenes Glück – was ist bei einer Trennung zu beachten?

Die meisten Verträge sehen folgende "Ehegatten-Regelung" vor:

Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt aber nur vorübergehend bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. Der zurückbleibende Partner muss einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen! Das Gleiche gilt bei zusammenlebenden Paaren.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und kurz die Wohnung verlasse, um etwas zu besorgen?

Nein. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Das bedeutet, dass Sie bei kleineren Besorgungen Ihren Versicherungsschutz nicht einbüßen.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Was sind Entschädigungsgrenzen?

Das ist die Höchstgrenze, zu denen ein Versicherer leistet. Zu einzelnen Gefahren können im Vertrag unterschiedliche Höchstentschädigungsgrenzen festgelegt sein. Zum Beispiel für das Abhandenkommen von Bargeld. Diese Grenzen werden als Prozentsatz von der Versicherungssumme oder als Betrag festgelegt. Sie sollten genau prüfen, ob in Ihrer Police alle Gefahren ausreichend abgesichert sind!

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?

Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Was sind Überspannungsschäden – und muss ich diese unbedingt versichern?

Überspannungsschäden sind Schäden, die an elektrotechnischen / elektrischen Einrichtungen infolge überlagerter Spannungsspitzen oder durch eine unzulässige Nennspannung entstehen. Ursache können zum Beispiel atmosphärische Entladungen durch Blitze sein, die sich über das Stromnetz fortsetzen.

Überspannungsschäden sind in der Hausratversicherung, mit und ohne Mehrbeitrag, in den Versicherungsschutz einschließbar. Dabei sind die unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen bei den einzelnen Anbietern zu berücksichtigen. Solche Schäden, als Folge eines Brandes oder einer Explosion, sind in der Regel mitversichert. Sie sollten diese Klausel unbedingt in den Vertrag aufnehmen, wenn Sie Fernseh- oder Audiogeräte oder einen Computer besitzen!

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?

Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie die normalen Sorgfaltspflichten außer Acht lassen. Sorgfaltspflichten sind Verhaltensregeln, durch die Schäden normalerweise vermieden werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie das Haus für längere Zeit verlassen und dennoch – quasi als Einladung für Diebe – die Türen und Fenster offen lassen. Oder Sie lassen brennende Kerzen für längere Zeit unbeaufsichtigt und begünstigen so den Ausbruch eines Feuers.

zum Seitenanfang

 
Ihre Frage: Welche Extras soll ich zusätzlich zum Hausrat-Grundschutz in meinen Vertrag einschließen?

Wir empfehlen aus der Erfahrung heraus, den vertraglichen Einschluss folgender Klauseln zu berücksichtigen:
Überspannungsschäden an technischen Geräten und Einrichtungen
Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem verschlossenem KfZ
Fahrraddiebstahl in ausreichend hoher Summe (meist werden die Entschädigungsgrenzen prozentual in Bezug auf die gesamte Versicherungssumme angegeben)
Sengschäden (das heißt, alle Schäden an Hausratgegenständen, die nicht durch ein offenes Feuer entstanden sind)
Implosion von technischen Geräten
Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsch und Erdsenkungen

zum Seitenanfang

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

Zurück zum Archiv: (Hausrat)

 

Zurück Weiter

 Was Sie brauchen ] Altersvorsorge ] BAV ] Berufsunfähigkeit ] Grundfähigkeiten ] Schwere Krankheiten ] Kindervorsorge ] Risikoabsicherung ] Krankenabsicherung ] Unfallabsicherung ] Haftpflicht ] Hausrat ] Rechtsschutz ] Gebäude ] KFZ ] Gewerbe-Versicherung ] Vermögensschaden ] Geschenkversicherung ] Hausrat ] [ Fragen & Antworten ] Das sollten Sie wissen ] Angebot anfordern ]

Ihr Finanzdienstleister

  Koordination von Assekuranz, 

Geld- und Sachwertanlagen

Friebuser Weg 14

08258 Markneukirchen

Telefon: (03 74 22) 74 14 2

Telefax: (03 74 22) 74 14 3

 © by Ihr Finanzdienstleister

Rechtliche Hinweise:

Sofern ein Link auf dieser Homepage zu einer anderen Homepage führt, ist das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" für den Inhalt dieser anderen Homepage nicht verantwortlich. Das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" machen sich die Aussagen und den Inhalt der anderen Homepage auch nicht zu eigen. Durch das Zitieren von Äußerungen Dritter macht sich das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG"  diese Äußerungen nicht zu eigen. Sie werden im Rahmen der Pressetätigkeit wiedergegeben, um die Leser zu informieren. Das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" machen sich eine Äußerung Dritter nur dann zu eigen, wenn diese konkrete Äußerung zitiert wird und ausdrücklich bestätigt wird, dass es auch die Meinung der Zeitschrift ist.
Soweit das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" Äußerungen zitiert oder auf andere Homepages verweist, und soweit dort Äußerungen enthalten sind, die das Persönlichkeitsrecht oder ein anderes Recht Dritter verletzen, distanzieren sich das Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" von solchen Äußerungen.

 

Technischer Hinweis:

Wegen der besseren Optik werden viele zusammengesetzte Wörter nicht zusammen, sondern mit Bindestrich geschrieben. Damit werden große Lücken am Ende einer Zeile häufig vermieden. Die Rechtschreibreform wird nicht berücksichtigt.
Die Darstellung auf ihrem Monitor hängt nicht zuletzt auch von ihren Einstellungen für die Schriftart und Schriftgröße sowie von der gewählten Auflösung ab. Falls die Darstellung bei ihnen nicht so optimal erscheint, liegt die Ursache wahrscheinlich an ihren Einstellungen für die gewählte Schriftgröße (Empfehlung: mittlere Schriftgröße) und/oder an der Bildschirm-Auflösung (Empfehlung: 1024 x 768).
Die HTML-Sprache ist für die Darstellung am Bildschirm geschaffen worden, nicht für die optisch perfekte Ausgabe auf Papier.

Alle Rechte beim Unternehmen "Ihr Finanzdienstleister", bzw. "ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG".

Der Inhalt dieser Homepage-Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Wir haben ein Kennzeichnungs-Verfahren eingesetzt. Die Artikel sind nur für die persönliche Information bestimmt. Sie dürfen diese Homepage oder Teile davon zum persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer speichern und/oder auf Papier ausdrucken. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - sind ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Haftung!

 

Haftung für Inhalte:

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

 

Haftung für Links:

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

Urheberrecht:

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

Datenschutz:

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.