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1 Rechtsschutz: Fragen & Antworten 1

Fragen und Antworten zum Rechtsschutz
 
Brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe?
Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung?
Kann ich mir meinen Anwalt selber wählen?
Sind vorsorgliche Beratungen auch mitversichert?
Wann tritt der Versicherungsschutz ein?
Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Was muss ich im Streitfall beachten?
Welche Rechtsangelegenheiten sind nicht mitversichert?
Wozu brauche ich eine Berufsrechtsschutz-Versicherung?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin?
Siehe auch: >>Bericht<<
 

 
Ihre Frage: Brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe?

Ja, erst die Kombination aus KFZ Haftpflichtversicherung und Verkehrs Rechtsschutzversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie bei selbstverschuldeten Unfällen ab, die Rechtsschutzversicherung bei strittiger Schuldfrage oder wenn es darum geht Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Auch bei Streitigkeiten aus dem Kauf - Verkauf eines motorgetriebenen Fahrzeugs ( z. B. Auto, Motorrad, Kleinkraftrad ) oder Streitigkeiten mit der Werkstatt bietet die Rechtsschutzversicherung Schutz. Ebenso bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten ( z.B. wenn Sie die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Frage stellen, angebliches Überfahren einer Ampel bei Rot, u.ä. ).

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Ihre Frage: Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung?

Ja, wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung ( zwischen 100 EUR - 250 EUR ) wählen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

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Ihre Frage: Kann ich mir meinen Anwalt selber wählen?

Ja, grundsätzlich haben Sie freie Anwaltswahl.

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Ihre Frage: Sind vorsorgliche Beratungen auch mitversichert?

Es muss nicht immer erst zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Auch für vorsorgliche Beratungen im eingetretenen Schadensfall gilt der Versicherungsschutz.

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Ihre Frage: Wann tritt der Versicherungsschutz ein?

Grundsätzlich haben Sie Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.

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Ihre Frage: Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts ( im Falle des Unterliegens ), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution ( im Ausland ). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in allen Lebensbereichen. Man unterscheidet den Risikobereich: Verkehrs Rechtsschutz ( z.B Auto, Motorrad, Kleinkraftrad ), den Risikobereich: Privat - und Berufsleben und den Risikobereich: Mieter oder Eigentümer einer Immobilie.

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Ihre Frage: Was muss ich im Streitfall beachten?

Nichts. Ist der Streitfall eingetreten muss dieser nicht von Ihnen der Versicherung mitgeteilt werden. Sie gehen zu einem Anwalt Ihres Vertrauens und legen diesem Ihre Versicherungspolice vor. Den Rest regelt der Anwalt.

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Ihre Frage: Welche Rechtsangelegenheiten sind nicht mitversichert?

Der Familien und Verkehrsrechtsschutz mit Mietrechtsschutz bietet den umfassendsten Schutz. Generell nicht versicherbar sind Ehescheidungen, Erbschaftsauseinandersetzungen und Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigem Bauen, sowie Planfeststellungsverfahren. 

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Ihre Frage: Wozu brauche ich eine Berufsrechtsschutz-Versicherung?

Als Arbeitnehmer kann es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber geben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten aus einer solchen Streitigkeit. Was wenig bekannt ist: bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt nicht die Regel wer gewinnt, zahlt nichts, wer verliert zahlt alles. In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht werden grundsätzlich die Kosten geteilt.

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Ihre Frage: Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten ( Marokko, Algerien, Tunesien, Lybien, Ägypten, Israel und der Türkei ). Viele Versicherer haben diesen Versicherungsschutz auf einen weltweiten Versicherungsschutz (anlässlich von Urlaubsfahrten ) erweitert.

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