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1 KFZ: Fragen & Antworten 1

Fragen und Antworten zur KFZ-Versicherung
 
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Ist es richtig, dass man die Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen ?
Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres KFZ zu beachten?
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Was ist die Grüne Karte?
Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?
Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?
Wofür brauche ich eine Deckungskarte?
Soll ich einen Direktversicherer wählen?
 

 
Ihre Frage: Ab wann habe ich Versicherungsschutz?

Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.

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Ihre Frage: Gibt es Rabattmöglichkeiten?

Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, berücksichtigten die Versicherungs-gesellschaften auch eine Vielzahl von sogenannten weichen Rabattmerkmalen, die von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind. So werden z.B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.

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Ihre Frage: Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.

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Ihre Frage: Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.

Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.

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Ihre Frage: Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?

Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert.

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Ihre Frage: Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen ?

Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf Ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier schadenfreie Jahre übernehmen.

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Ihre Frage: Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres KFZ zu beachten?

Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die KFZ-Zulassungstelle folgende Unterlagen:
Deckungskarte der Kfz-Versicherung
Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeugshalters
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
ASU-Bescheinigung
TÜV-Bescheinigung

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Ihre Frage: Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.

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Ihre Frage: Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich.

Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht.

Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes- Grenzzollamt erworben werden).

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Ihre Frage: Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?

Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahrsprämie führen. In dem FinanceScout24-Vergleich können Sie wählen, ob Sie derartige Versicherungsgesellschaften nicht angeboten bekommen möchten.

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Ihre Frage: Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?

Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.
Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:
2,5 Millionen EUR für Personenschäden
2,5 Millionen EUR für Sachschäden
50.000 EUR für Vermögensschäden.

Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:

Bei Personenschäden je geschädigte Person 7,5 Millionen EUR
Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden

Wir empfehlen die unbegrenzte Deckung. Denn der Versicherer zahlt bei einem Schadensereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen.

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Ihre Frage: Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden.

Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.

Sofern Sie mit dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauffolgenden Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte

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Ihre Frage: Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?

Die Haftpflicht-Versicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ.

So versichert die Teilkasko-Versicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle.

Die Vollkasko-Versicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbstverursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.

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Ihre Frage: Wofür brauche ich eine Deckungskarte?

Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden.

Die Deckungskarte wird nach Antragsstellung automatisch von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und Ihnen zugesandt.

Wenn Sie nur den Versicherer wechseln möchten, ohne dass ein Fahrzeug neu zugelassen wird, wird die Deckungskarte von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt.

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Ihre Frage: Soll ich einen Direktversicherer wählen?


Oft sind die Briefkästen voll mit Lockangeboten von Direktversicherern.

Doch einiges sollten Sie wissen, bevor Sie sich für einen Direkt-Versicherer entscheiden.

 

Direktversicherer sind zwar etwas günstiger im Preis, nur hier haben Sie meist keinen persönlichen Ansprechpartner, außer am Telefon.

Zudem sollte man wissen, dass Direktversicherer oft kostenpflichtige Nummern haben, und so kann sich schon ein Preisvorteil zu einem Preisnachteil herausstellen.

 

Sie kennen bestimmt das Sprichwort: "Von der Wiege bis zur Bare, Formulare, Formulare".

Spätesten bei einem Schaden stellen Sie dann fest, dass Sie das Schadensformular selbst ausfüllen müssen. So bleibt die ganze Anwicklung im Falle eines Schadens an Ihnen hängen.

Genauso bei dem Ausfüllen des Antrags - eine falsche Angabe kann finanzielle Folgen nach sich ziehen.

 

Gerade bei Ausfüllen des Antrags und beim Ausfüllen der Schadensmeldung werden aus Unwissenheit die meisten Fehler gemacht.

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Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

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