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KFZ: Fragen & Antworten 1 |
| Fragen
und Antworten zur KFZ-Versicherung |
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Frage: Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige
Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt
dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der
Zulassung des Fahrzeuges.
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Frage: Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und
Vollkaskoversicherung, berücksichtigten die Versicherungs-gesellschaften
auch eine Vielzahl von sogenannten weichen Rabattmerkmalen, die von der
persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind. So werden
z.B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch
einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer
Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.
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Frage: Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in
den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
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Frage: Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt
empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen
Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des
eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem
selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.
Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt
werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private
Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren
Prämie die besseren Leistungen.
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Frage: Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen
soll?
Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung
relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert
verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der
Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre
hinaus noch empfehlenswert.
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Frage: Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen
?
Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von
Eltern auf Ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das
Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen
Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann
jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier
schadenfreie Jahre übernehmen. |
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Frage: Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres KFZ zu beachten?
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die
KFZ-Zulassungstelle folgende Unterlagen:
 | Deckungskarte der Kfz-Versicherung |
 | Gültiger Personalausweis/Reisepass mit
Meldebestätigung des Fahrzeugshalters |
 | Fahrzeugbrief |
 | Fahrzeugschein |
 | ASU-Bescheinigung |
 | TÜV-Bescheinigung |
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Frage: Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 01.01.
eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis
zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem
Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des
Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte,
welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die
Zulassungsstelle geschickt wird. |
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Frage: Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der
Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr
hilfreich.
Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im
europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der
"Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie
Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen,
Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht.
Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt,
muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen
Landes- Grenzzollamt erworben werden). |
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Frage: Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen
eines dieser Merkmale verstoße?
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall
kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahrsprämie
führen. In dem FinanceScout24-Vergleich können Sie wählen, ob Sie
derartige Versicherungsgesellschaften nicht angeboten bekommen möchten. |
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Frage: Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte
Deckung.
Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:
 | 2,5 Millionen EUR für Personenschäden |
 | 2,5 Millionen EUR für Sachschäden |
 | 50.000 EUR für Vermögensschäden. |
Die unbegrenzte Deckung leistet
dagegen:
 | Bei Personenschäden je geschädigte
Person 7,5 Millionen EUR |
 | Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden |
Wir empfehlen die unbegrenzte Deckung. Denn
der Versicherer zahlt bei einem Schadensereignis höchstens bis zu der in
Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere
Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen
herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure
medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur
Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund
entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen. |
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Frage: Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie
Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes
angerechnet werden.
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung
entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht
einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen
zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein
besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.
Sofern Sie mit dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden
verursachen, werden Sie in dem darauffolgenden Jahr eine oder mehre
Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer
erfahrenen Rabatte |
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Frage: Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko -
und Vollkaskoversicherung?
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden
und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden
am eigenen KFZ.
So versichert die Teilkasko-Versicherung Ihr Auto gegen nicht
beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm-
und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch
Haarwildunfälle.
Die Vollkasko-Versicherung deckt über die Leistungen der
Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn
diese selbstverursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist. |
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Ihre
Frage: Wofür brauche ich eine Deckungskarte?
Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und
gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der
KFZ-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden.
Die Deckungskarte wird nach Antragsstellung automatisch von der
Versicherungsgesellschaft ausgestellt und Ihnen zugesandt.
Wenn Sie nur den Versicherer wechseln möchten, ohne dass ein Fahrzeug neu
zugelassen wird, wird die Deckungskarte von der Versicherungsgesellschaft
direkt an die Zulassungsstelle geschickt. |
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Frage: Soll ich einen Direktversicherer wählen?
Oft sind die Briefkästen voll mit Lockangeboten von Direktversicherern.
Doch
einiges sollten Sie wissen, bevor Sie sich für einen Direkt-Versicherer
entscheiden.
Direktversicherer
sind zwar etwas günstiger im Preis, nur hier haben Sie meist keinen
persönlichen Ansprechpartner, außer am Telefon.
Zudem
sollte man wissen, dass Direktversicherer oft kostenpflichtige Nummern
haben, und so kann sich schon ein Preisvorteil zu einem Preisnachteil
herausstellen.
Sie
kennen bestimmt das Sprichwort: "Von der Wiege bis zur Bare,
Formulare, Formulare".
Spätesten
bei einem Schaden stellen Sie dann fest, dass Sie das Schadensformular
selbst ausfüllen müssen. So bleibt die ganze Anwicklung im Falle eines
Schadens an Ihnen hängen.
Genauso
bei dem Ausfüllen des Antrags - eine falsche Angabe kann finanzielle
Folgen nach sich ziehen.
Gerade
bei Ausfüllen des Antrags und beim Ausfüllen der Schadensmeldung werden
aus Unwissenheit die meisten Fehler gemacht.
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