Kapitallebensversicherungen
-
"legaler
Betrug" !
Der
Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit
der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel
"Versicherung - ja, aber..." herausgegeben hatte, in der zu lesen war:
"Die
Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug’.
Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine
Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft
unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die
Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber
inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die
Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier
billige langfristige Kredite, so dass man Beiträge für
Kapital-Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als ,Steuer für Dumme’
bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum
Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen Bundesbürger
haben durch den Abschluss falscher Kapital-Lebensversicherungen Zigmilliarden
Mark verloren - vor allem beim vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und
die dann meist sehr geringe Beitragsrückzahlung. Gewinner sind Staat und Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten."
Der
Verband der Lebensversicherungsunternehmen, an derart massive
und öffentliche Kritik nicht gewöhnt, wollte diesen Vorwurf natürlich nicht
auf sich sitzen lassen. Er klagte gegen den Bund der Versicherten auf
Unterlassung dieser ,verletzenden Äußerungen". Die Klage wurde im Juni
1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen. Die Branche legte aus
optischen Gründen Berufung ein, zog diese aber in der Erkenntnis, dass sie
diesen Prozess nicht gewinnen konnte, gleich wieder zurück. Das Landgericht
Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus:
"Die
streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der
Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser
Versicherung als ,legaler Betrug’ wird von dem Abschluss solcher Verträge
abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, dass potentielle
Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko
zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, dass in der Werbung des Klägers
und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im
Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart
Risikolebensversicherung. Die Aussagen in der Broschüre zum Thema
Risiko-Lebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben,
dass hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im
Interesse der Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluss von
Risiko-Lebensversicherungen empfohlen wird."
Diese
Medien- und Wissenschaftskritik zusammen mit dem Urteil über den "legalen
Betrug" haben letztendlich bewirkt, dass vor allem die großen
Aktiengesellschaften sich entschließen mussten, die vielfach "klägliche"
Überschussbeteiligung der Versicherten ein wenig zu verbessern. Und das
Aufsichtsamt gab zu, dass die Kritik nicht ganz unberechtigt sei, und führte
Mitte der 80er Jahre Verbesserungen bei Rückkauf (vorzeitiger Kündigung) von
Kapitalversicherungen ein. (Quelle:
BdV)