Das
Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld in einer Unfallversicherung -
sinnlos?
In
dem meisten Unfallversicherungen der Versicherten befinden sich Zusätze,
wie z.B. das Krankenhaustagegeld und/oder Genesungsgeld.
Machen
solche Zusätze Sinn?
Wir
können bei so einem Zusatz nur eine Antwort geben: Nur
bei den wenigsten!
Um
unsere Antwort zu erläutern möchten wir das Produkt an dieser Stelle näher
erläutern:
1)
Krankenhaustagegeld
Das
Krankenhaustagegeld in einer Unfall-Versicherung wird für die Dauer eines
Krankenhausaufenthaltes auf Grund eines Unfalles gezahlt.
Meistens
sind diese Gelder in der Höhe der Auszahlung gestaffelt (z.B. bis 50. Tag
100%, ab 51 Tag 50%) und zeitlich begrenzt.
Für
einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das
Krankenhaustagegeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.
Bedenkt
man, dass statistisch gesehen ein Krankenhausaufenthalte nur 11% die
Folge eines Unfalles sind, und 89% die Folge einer Krankheit sind
es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private
Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Sollte
ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankenhaustagegeld in
einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch
überlegen, ob er das Krankenhaustagegeld über eine Unfall-Versicherung
abschließen möchte.
2)
Genesungsgeld
Das
Genesungsgeld in einer Unfall-Versicherung wird im Anschluss eines
Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Meist für die gleiche Anzahl der Tage in
dem der Versicherte durch einen Unfall im Krankenhaus gelegen war. Oft
sind diese Gelder in Höhe der Auszahlung gestaffelt und zeitlich
begrenzt.
Für
einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das
Genesungsgeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.
Folgendes
ist hierbei anzumerken:
Bei
Arbeitnehmer zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bis zu 6 Wochen weiter.
Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Dieses
Krankengeld ist zeitlich begrenzt und erreicht nicht das
Nettolohnniveau.
Deshalb
ist es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private
Krankenzusatzversicherung abzuschließen (z.B. ab der 6. Woche). Die Höhe
und die Staffelung, ab wann das Krankentagegeldes bezahlt wird, können
Sie hier selbst bestimmen.
Sollte
ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankentagegeld in
einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch
überlegen, ob er ein Genesungsgeld über eine Unfall-Versicherung
abschließen möchte.
Hier
noch zwei Beispielberechnungen: