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Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in einer Unfallversicherung

Das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld in einer Unfallversicherung - sinnlos?

 

In dem meisten Unfallversicherungen der Versicherten befinden sich Zusätze, wie z.B. das Krankenhaustagegeld und/oder Genesungsgeld.

 

Machen solche Zusätze Sinn?

Wir können bei so einem Zusatz nur eine Antwort geben: Nur bei den wenigsten!

 

Um unsere Antwort zu erläutern möchten wir das Produkt an dieser Stelle näher erläutern:

 

1) Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld in einer Unfall-Versicherung wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes auf Grund eines Unfalles gezahlt. 

Meistens sind diese Gelder in der Höhe der Auszahlung gestaffelt (z.B. bis 50. Tag 100%, ab 51 Tag 50%) und zeitlich begrenzt.

Für einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das Krankenhaustagegeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.

 

Bedenkt man, dass statistisch gesehen ein Krankenhausaufenthalte nur 11% die Folge eines Unfalles sind, und 89% die Folge einer Krankheit sind es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

 

Sollte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankenhaustagegeld in einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch überlegen, ob er das Krankenhaustagegeld über eine Unfall-Versicherung abschließen möchte.

 

2) Genesungsgeld

Das Genesungsgeld in einer Unfall-Versicherung wird im Anschluss eines Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Meist für die gleiche Anzahl der Tage in dem der Versicherte durch einen Unfall im Krankenhaus gelegen war. Oft sind diese Gelder in Höhe der Auszahlung gestaffelt und zeitlich begrenzt.

Für einen Krankenhausaufenthalt im Falle einer Krankheit wird das Genesungsgeld aus einer Unfall-Versicherung nicht bezahlt.

 

Folgendes ist hierbei anzumerken:

Bei Arbeitnehmer zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bis zu 6 Wochen weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Dieses Krankengeld ist zeitlich begrenzt und erreicht nicht das Nettolohnniveau. 

Deshalb ist es anzuraten das Krankenhaustagegeld über eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen (z.B. ab der 6. Woche). Die Höhe und die Staffelung, ab wann das Krankentagegeldes bezahlt wird, können Sie hier selbst bestimmen. 

 

Sollte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen kein Krankentagegeld in einer privaten Krankenversicherung bekommen, kann er sich immer noch überlegen, ob er ein Genesungsgeld über eine Unfall-Versicherung abschließen möchte.

 

Hier noch zwei Beispielberechnungen:

Beispielrechnung bei einem Unfall: (z.B. schwerer Autounfall, etc.)

6 Wochen Krankenhausaufenthalt, anschließend weitere 20 Wochen krank geschrieben, insgesamt: 26 Wochen

Unfallversicherung

private Krankenversicherung

Versichertes Krankenhaustagegeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Krankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage* = € 630,- Auszahlung 

(* Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthaltes)

Versichertes Genesungsgeld in der n der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 20 Wochen = 140 Tage = € 2.100,- Auszahlung 

insgesamt: € 1.260,- 

insgesamt: € 2.730,- 

Beispielrechnung bei einer Krankheit: (z.B. schwerer Bandscheibenvorfall, etc.)

6 Wochen Krankenhausaufenthalt, anschließend weitere 20 Wochen krank geschrieben, insgesamt: 26 Wochen

Unfallversicherung

private Krankenversicherung

Versichertes Krankenhaustagegeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 0,- Auszahlung 

Versichertes Krankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 630,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der Unfall-Versicherung: € 15,-

Ergebnis: 6 Wochen = 42 Tage = € 0,- Auszahlung 

Versichertes Genesungsgeld in der n der privaten Krankenversicherung: € 15,-

Ergebnis: 20 Wochen = 140 Tage = € 2.100,- Auszahlung 

insgesamt: € 0,- 

insgesamt: € 2.730,- 

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