Freiwillig
in der Krankenkasse oder privat versichert?
Wer mit
seinem Brutto-Jahresgehalt über die sog.
"Jahresarbeitsentgeltgrenze" kommt (2005: 46.800 Euro), oder wer
sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl:
Man kann
freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kann die
Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. Dann müssen,
jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder,
wie ein nicht berufstätiger Ehepartner oder Kinder selbst versichert
werden.
Wer in eine
Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private
Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse
in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei
geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist.
Privat
Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40
Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte
übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).
Eine
Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist in aller Regel nicht mehr
möglich, nur wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein
Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt- Brutto-Jahresgehalt unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wer dann als
Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse
bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte
sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der
Krankenkasse weiterversichern.
Das gilt
allerdings nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55.
Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied
waren.
Diese
bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen.
Das Gleiche
gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres
eine Beschäftigung aufnehmen.
Allerdings
werden Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich wieder
Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, auch dann, wenn sie die
Altersgrenze von 55 überschritten haben.
Der
Höchstbeitrag der Krankenkassen wird aus der sog.
"Beitragsbemessungsgrenze" berechnet. Er liegt aktuell im
Durchschnitt bei ca. 500 Euro im Monat (ohne Pflegeversicherung).
Privat
Krankenversicherte, die ihre monatliche Belastung reduzieren wollen,
sollten überlegen evtl. von einer ersten Klasse auf die zweite Klasse
umzustellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz auszuschließen (und selbst
zahlen), höhere Selbstbeteiligungen zu vereinbaren, in einen jüngeren
Tarif zu wechseln oder Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen
einzuholen (wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt
ist).
Eine
Auflistung der einzelnen Tarife können Sie sich jederzeit über uns
anfordern.

Private
Tagegeldversicherung
Wer auf sein
laufendes Einkommen angewiesen ist, z. B. auch zur Tilgung
laufender Kredite, braucht bei einer Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall Versicherungsschutz.
Insbesondere
als Arbeitnehmer/in, wenn die
Arbeitsunfähigkeit über die Zeit
einer Lohnfortzahlung hinausgeht und das
Krankengeld
der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen.
Aber auch
als Selbständige/r bzw. Freiberufler/in, wenn keine oder nur geringe
Geldreserven vorhanden sind und ein
krankheits- oder unfallbedingter Einkommensausfall nicht über
längere Zeit verkraftet werden kann.
Die private
Krankentagegeldversicherung ersetzt den tatsächlichen Einkommensausfall
bei Krankheit oder Unfall.
Das heißt:
Zahlungen werden nur bis zur Höhe der
nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet.
Überversicherungen sind sinnlos.
Nicht
Erwerbstätige oder Arbeitslose, wie
auch Erwerbstätige ohne Einkommen, erhalten
niemals Geld aus einer Krankentagegeldversicherung. Kann
ein Einkommensausfall nicht bewiesen werden, werden auch keine
Leistungen erbracht.
Freiwillig
Versicherte haben, wie erwähnt, die größere Einkommenslücke. Das
Krankengeld bemisst sich nicht nach dem gesamten Gehalt,
sondern nur nach der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze.
Alles was
brutto über 3.525,00 Euro monatlich verdient wird,
bleibt daher bei der Krankengeldhöhe außer Ansatz. Arbeitnehmer, die
neben Arbeitsentgelt Provisionen oder andere umsatzabhängige Einnahmen
erzielen, sollten prüfen, wie sich ihre Einkünfte bei
längerer Krankheit verändern, und entsprechende Tagegeldversicherungen
abschließen.
Für
Selbständige und Freiberufler ist es sinnvoll, eine Tagegeldzahlung
nicht gleich vom ersten Krankheitstag an zu
vereinbaren.
Das ist
viel zu teuer. Man sollte überlegen, wie lange man ohne zusätzliche
Leistungen seinen Lebensstandard halten kann
(3, 6 oder mehr Wochen).
Meistens ist
es auch vernünftig, das Tagegeld zu staffeln, z.
B. 50 Euro pro Tag ab 4. Woche, weitere 50 Euro ab 7. Woche,
weitere 50
Euro ab 13. Woche ...; denn je länger die Karenzzeit, desto
niedriger der Beitrag.
Selbständige
und Freiberufler, die gesetzlich krankenversichert sind,
können sich bei der Krankenkasse auch ohne Krankengeldanspruch versichern
und eine private Versicherung für das volle Krankentagegeld abschließen.
Das Ganze ist eine Frage des Beitrages.
Das heißt:
In dieser Situation sollte jeder den Kassenbeitrag für Krankengeld
mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung
vergleichen.
Man kann
mehrere private Tagegeldversicherungen abschließen, auch
bei verschiedenen Gesellschaften.
Wichtig ist
aber, dass alle Gesellschaften über
die Abschlüsse informiert werden müssen. Anderenfalls
kann die Leistungspflicht entfallen.