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Das sollten Sie über die Krankenversicherung

Freiwillig in der Krankenkasse oder privat versichert?

 

Wer mit seinem Brutto-Jahresgehalt über die sog. "Jahresarbeitsentgeltgrenze" kommt (2005: 46.800 Euro), oder wer sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: 

Man kann freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kann die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. Dann müssen, jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, wie ein nicht berufstätiger Ehepartner oder Kinder selbst versichert werden.

 

Wer in eine Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist. 

 

Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist in aller Regel nicht mehr möglich, nur wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt- Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. 

Wer dann als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Krankenkasse weiterversichern. 

Das gilt allerdings nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. 

Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen.

Das Gleiche gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen.

 

Allerdings werden Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich wieder Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, auch dann, wenn sie die Altersgrenze von 55 überschritten haben. 

Der Höchstbeitrag der Krankenkassen wird aus der sog. "Beitragsbemessungsgrenze" berechnet. Er liegt aktuell im Durchschnitt bei ca. 500 Euro im Monat (ohne Pflegeversicherung). 

 

Privat Krankenversicherte, die ihre monatliche Belastung reduzieren wollen, sollten überlegen evtl. von einer ersten Klasse auf die zweite Klasse umzustellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz auszuschließen (und selbst zahlen), höhere Selbstbeteiligungen zu vereinbaren, in einen jüngeren Tarif zu wechseln oder Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen einzuholen (wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt ist).

 

Eine Auflistung der einzelnen Tarife können Sie sich jederzeit über uns anfordern. 

 

 

 

Private Tagegeldversicherung

 

Wer auf sein laufendes Einkommen angewiesen ist, z. B. auch zur Tilgung laufender Kredite, braucht bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Versicherungsschutz. 

 

Insbesondere als Arbeitnehmer/in, wenn die Arbeitsunfähigkeit über die Zeit einer Lohnfortzahlung hinausgeht und das

Krankengeld der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen. 

 

Aber auch als Selbständige/r bzw. Freiberufler/in, wenn keine oder nur geringe Geldreserven vorhanden sind und ein krankheits- oder unfallbedingter Einkommensausfall nicht über längere Zeit verkraftet werden kann.

 

Die private Krankentagegeldversicherung ersetzt den tatsächlichen Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall. 

Das heißt: Zahlungen werden nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet. Überversicherungen sind sinnlos. 

 

Nicht Erwerbstätige oder Arbeitslose, wie auch Erwerbstätige ohne Einkommen, erhalten niemals Geld aus einer Krankentagegeldversicherung. Kann ein Einkommensausfall nicht bewiesen werden, werden auch keine Leistungen erbracht.

 

Freiwillig Versicherte haben, wie erwähnt, die größere Einkommenslücke. Das Krankengeld bemisst sich nicht nach dem gesamten Gehalt, sondern nur nach der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze.

Alles was brutto über 3.525,00 Euro monatlich verdient wird, bleibt daher bei der Krankengeldhöhe außer Ansatz. Arbeitnehmer, die neben Arbeitsentgelt Provisionen oder andere umsatzabhängige Einnahmen erzielen, sollten prüfen, wie sich ihre Einkünfte bei längerer Krankheit verändern, und entsprechende Tagegeldversicherungen abschließen.

 

Für Selbständige und Freiberufler ist es sinnvoll, eine Tagegeldzahlung nicht gleich vom ersten Krankheitstag an zu vereinbaren. 

Das ist viel zu teuer. Man sollte überlegen, wie lange man ohne zusätzliche Leistungen seinen Lebensstandard halten kann (3, 6 oder mehr Wochen). 

Meistens ist es auch vernünftig, das Tagegeld zu staffeln, z. B. 50 Euro pro Tag ab 4. Woche, weitere 50 Euro ab 7. Woche,

weitere 50 Euro ab 13. Woche ...; denn je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag.

 

Selbständige und Freiberufler, die gesetzlich krankenversichert sind, können sich bei der Krankenkasse auch ohne Krankengeldanspruch versichern und eine private Versicherung für das volle Krankentagegeld abschließen. Das Ganze ist eine Frage des Beitrages.

 

Das heißt: In dieser Situation sollte jeder den Kassenbeitrag für Krankengeld mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung vergleichen.

Man kann mehrere private Tagegeldversicherungen abschließen, auch bei verschiedenen Gesellschaften. 

Wichtig ist aber, dass alle Gesellschaften über die Abschlüsse informiert werden müssen. Anderenfalls kann die Leistungspflicht entfallen.

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre persönliche Vorsorge an.

Per Telefon, per Fax, per E-Mail oder schriftlich.

 

Hier geht´s zum zum Anforderungsformular:

 

 

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