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"stille Reserven"

Was sind "stille Reserven"?

Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem höheren Teilwert eines Wirtschaftsgutes. Stille Reserven entstehen durch eine Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes oder durch zu hohen Abschreibungen. Sehr häufig sind stille Reserven im Immobilienbesitz enthalten.

Zur Aufdeckung stiller Reserven kommt es bei der Entnahme oder der Veräußerung (auch Betriebsveräußerung) des Wirtschaftsgutes. Werden stille Reserven durch Entnahme oder Veräußerung eines Wirtschaftsgutes realisiert, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.

Lebensversicherungen als Spar- und Geldanlage?
Die Kapital-Lebensversicherung

Milliarden EURO werden gebunkert
Bilanz-Trick 'Bewertungs-Reserven'

Problem 1: Immobilien
Versicherungs-Kunden, die bei einer Gesellschaft versichert sind, die den Sparanteil der Beiträge gerne in Immobilien anlegt, sollten sich darüber nicht unbedingt freuen. Der Marktwert (das, was bei einem Verkauf erzielt werden kann) von Immobilien steigt zwar langfristig an, aber in den Büchern der Versicherungs-Gesellschaft sinkt er ! Und das verschlechtert die Gewinn-Beteiligung. 

Der Grund: Immobilien verlieren durch Abnutzung an Wert. Sagt das deutsche Bilanzrecht. Der tatsächliche Marktwert spielt erst einmal keine Rolle. Irgendwann ist ein Haus, für das die Versicherungs-Gesellschaft 10 Millionen DM bezahlt hat, noch 1 DM wert - in den Bilanzbüchern der Versicherungs-Gesellschaft. Und nur diese 1 DM wird für die Gewinn-Beteiligung der Kunden herangezogen. Der tatsächliche Marktwert steigert erst dann die Gewinn-Beteiligung der Kunden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Oh, und das kann dauern. So ein Vermögensverwalter einer Versicherungs-Gesellschaft hat da gar keine Eile.


Problem 2: Aktien
Ähnliches gilt für Aktien. Beispiel:

Eine Gesellschaft kauft Aktien zu einem Preis von 10 Millionen DM.
Die Kurse sinken, das Aktienpaket hat zum Zeitpunkt des tiefsten Standes einen Wert von 5 Millionen DM.
Die Kurse steigen wieder, das Aktienpaket hat einen Wert von 20 Millionen DM.


Zu dem Zeitpunkt, wo das Aktienpaket einen Verkaufswert von 20 Millionen DM hat, werden für die Bemessung der Gewinn-Beteiligung, die die Kunden erhalten, trotzdem nur 5 Millionen DM gewertet. (Fachbegriff: Bewertung nach dem Niederstwert-Prinzip)

Der tatsächliche Wert fließt erst dann in die Gewinn-Beteiligung ein, wenn die Versicherungs-Gesellschaft Aktien verkauft. Aber wie bei den Immobilien hat ein Vermögensverwalter einer Versicherungs-Gesellschaft auch bei Aktien keine Eile. Aktien und Immobilien kann man jahrzehntelang halten. Und damit den Kunden die Gewinne daraus weitgehend vorenthalten.
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Mehrere Hundert Milliarden DM »Stille Reserven«
Aus den geschilderten Bewertungs-Spielräumen ergeben sich bei vielen Gesellschaften sehr hohe sogenannte »Stille Reserven«, neuerdings als »Bewertungs-Reserven« bezeichnet. Die genaue Höhe konnten die Versicherungs-Gesellschaften jahrzehntelang verschweigen. Im Rahmen der Anpassung an das EU-Recht müssen sie dies offen legen. Die Schätzungen von Experten belaufen sich auf mehrere Hundert Milliarden DM. Der Verbraucherschutz-Verein "Bund der Versicherten" geht von 240 Milliarden DM aus.

Diese mehreren Hundert Milliarden DM wurden und werden Millionen Lebensversicherten in den letzten Jahrzehnten vorenthalten. Prozesse gegen diese Praxis blieben bis einschließlich vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Das Problem liegt nun dem Bundesverfassungs-Gericht (BVerfG) zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit vor. Warten wir´s ab.

Die SPD hat im Frühjahr 1999 angekündigt, eine frühere Gesetzes-Initiative erneut auf den Weg zu bringen, die diese bisher »legale Enteignung« von Millionen Versicherungs-Kunden beenden soll. Danach soll der Sparanteil treuhänderisch als Sondervermögen getrennt von Kosten- und Risikoanteil verwaltet werden. Außerdem sollen die Versicherungs-Gesellschaften verpflichtet werden, den Kunden die Aufsplittung des Beitrages in Sparanteil, Kostenanteil und Risikoanteil offenzulegen. Mehrere Zehn-Millionen Lebensversicherte dürfen höhere Leistungen aus ihrer Lebensversicherung erwarten, wenn das so kommen sollte.

Nachtrag:
Bis Anfang 2002 gibt es die damals angekündigte Gesetzes-Initiative nicht.

Die strenge Bilanz-Vorschrift des Niederstwert-Prinzips wurde im Jahr 2001 durch ein neues Gesetz abgemildert.


Einige Versicherungs-Gesellschaften haben in der Vergangenheit einen Teil des Gewinns, der mit den Anlagen der Sparanteile des Beitrages erwirtschaftet wurde, auf Seite geschafft. Unter Mithilfe des Bundesaufsichtsamtes wurden durch »Bestands-Übertragungen« Milliarden-Werte verschoben.

So geht der Trick:
Eine Gesellschaft gründet eine neue Gesellschaft und überträgt auf diese die Policen der Kunden. Die Vermögenswerte, die von den Beiträgen der Kunden erwirtschaftet wurden, werden aber nicht vollständig, sondern nur teilweise mit übertragen. Ein Rest bleibt bei der alten Gesellschaft. Diese zurück bleibenden Vermögenswerte sind für die Kunden damit für immer verloren. Sie fließen nicht in die Gewinn-Beteiligung ein. Der Bundesgerichtshof hat diese ungeheuerliche Praxis für rechtmäßig erklärt. Als letzte Instanz ist das Bundesverfassungs-Gericht angerufen worden, um diese Sauerei doch noch rückgängig zu machen. Die Entscheidung steht noch aus.
(Quelle: BdV e.V.)

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