"Ein Rechtsstreit? Das kann mir nicht passieren!"
Schön wär´s. Aber wir leben nicht auf einer einsamen Insel, sondern inmitten von Menschen mit widerstreitenden Interessen.
Folglich können Sie schnell in einen Rechtsstreit geraten.
Ein
Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt werden. Ein Kündigungsschreiben Ihres Vermieters. Eine drohende
Entlassung, die Sie beruflich ins Abseits bringt, Ärger mit dem
Nachbarn, dem Mieter oder Vermieter. Führerscheinentzug, oder
Ärger im Urlaub, weil sich des Hotel als Baustelle entpuppt.
Die Möglichkeiten in einen Rechtsstreit zu geraten sind unendlich groß!
Oft bleibt dann nur der Weg zum Anwalt oder zum Gericht. Da hat zwar jeder die gleichen Rechte, doch um die in der Praxis durchzusetzen, brauchen Sie eine Menge Geld in der Hinterhand - oder eine Rechtsschutzversicherung.
Schützen Sie also Ihr gutes Recht und das Ihrer Familie.
Unser Rechtsschutzspezialist sichert Sie rundum zu fairen Preisen ab.
Mit
einer unbegrenzten Versicherungssumme, geht Ihnen bei dem notwendigen Weg durch alle Instanzen
garantiert nicht die Puste ausgeht.
Beim Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sind alle Risiken (mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Mieter, Vermieter und Grundstückseigentümer(*)) erfasst, die von Privatpersonen versichert werden können.
Zusätzlich abgedeckt sind:
Arbeitsgericht-, Sozial- und Steuerrechtsschutz, zum Beispiel bei Renten- und Krankenversicherungsangelegenheiten als
Kläger und Beklagter vor Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten. Die Kosten durch einen
Rechtsanwalt oder Notar bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
(Die Prozesskosten sind nicht versicherbar).
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährt Kostenersatz (Anwalts-, Sachverständigen- und
Gerichtskosten) bei Geltendmachung eigener Ansprüche, bei Strafverfahren, im Falle des
Führerscheinentzuges und im Falle von Streitigkeiten beim Kauf, Verkauf
und Reparatur eines Fahrzeuges. Dieser Personenkreis hat Versicherungsschutz als
Eigentümer, Halter oder Insasse aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge
und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Art und Anzahl der Fahrzeuge.
Mitversichert sind der Ehegatte und die minderjährigen
Kinder, sowie die volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres, soweit sie nicht berufstätig sind.
Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft können auf Antrag mitversichert werden.
(*) Zusätzlich können die Risiken für Grundstückseigentümer, Mieter und
Vermieter eingeschlossen werden, sowie für Firmen, Landwirtschaft und
Freie Berufe.