Private
Rentenversicherung – ein
Versicherungsbetrug!
Die
Politik hat die private Altersvorsorge als wesentlichen Baustein für die Rente
erklärt.
"Die
Rente ist sicher". Bei diesem Spruch des früheren Arbeitsministers Herrn
Blüm fehlte der zweite Teil des Satzes: "Aber sie reicht nicht!" Und
schon versteht es die Versicherungs-Lobby daraus Kapital zu schlagen: Durch die
Presse geistert der Begriff von der "Privaten Rentenversicherung".
Was
ist das: Eine private Rentenversicherung?
Es
ist nichts anderes, als eine Kapital-Lebensversicherung ohne Todesfall-Schutz.
D.
h. es entfallen die Gesundheitsfragen und somit lässt sich diese Versicherung
sehr gut verkaufen. Aber wenn Sie unsere Info über die KLV
(Kapital-Lebensversicherung) gelesen haben, dann wissen Sie, dass Hans-Dieter
Meyer unwidersprochen sagt:
"Eine
Kapital-Lebensversicherung ist legaler Betrug!"
Und
trotzdem glauben 65 Millionen Deutsche immer noch der Werbung der
Kapital-Lebensversicherungen: "Vertrauen Sie uns - wir sorgen vor."
Aber
es kommt noch schlimmer:
Wenn
sie eine private Rentenversicherung über € 36.000,- abgeschlossen haben, so
mussten Sie dafür 30 Jahre lang monatlich € 100,-, insgesamt also €
36.000,- , aufwenden. Mit allen Überschüssen erhielten Sie dann aber nach 30
Jahren ca. € 95.000,- und konnten sich dann entscheiden, ob Sie den Betrag in
bar oder (steuerfrei !) als Rente auszahlen lassen wollten. Das hörte sich gut
an und so fingen auch Politiker an, Empfehlungen für die private
Rentenversicherung als Altersvorsorge auszusprechen.
Wenn
Sie nun die gleichen Beträge bei gleicher Laufzeit in eine Fonds-Gebundene-
Rentenversicherung eingezahlt hatten, so erhielten Sie nach 30 Jahren zwischen
€ 175.0000- und € 225.000,- - je nach den Ergebnissen der Aktienfonds. Auch
hier konnten Sie sich entscheiden, ob Sie es steuerfrei in Bar oder als Rente
auszahlen wollten. Das hört sich doch noch besser an!
(Außerdem
benötigten Sie bei der Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen, so dass
diese Art gerne von Personen gewählt wurde, die keine
Kapital-Lebensversicherung abschließen konnten.)
Aber
es gab und gibt einen wesentlichen Haken!
Wenn
Sie vor Erreichen der Rente starben, so zahlten die Versicherungen an die
Hinterbliebenen
nur
die einbezahlten Beiträge,
in
unserem Fall also € 36.000,- aus.
(Natürlich
weisen die Versicherungen daraufhin, aber genauso klein, wie Sie es hier lesen können
und so versteckt, dass das bis heute noch kaum einem aufgefallen ist!)
Zum
besseren Verständnis ein Vergleich:
Ein
Kunde schließt bei der Bank einen Sparvertrag über eine eben solange Laufzeit
ab, er stirbt kurz vor Ende der Vertragslaufzeit und seinen Hinterbliebenen wird
erklärt, dass es keine Verzinsung gibt! Das fiel wahrscheinlich auch deshalb
noch keinem auf, weil die Versicherung über € 36.000,- lautete. Wenn nun aber
zukünftig bei der Fonds-Gebundenen-Renten-Versicherung die Auszahlungen an die Hinterbliebenen
um über € 100 - 150.000 niedriger ausfallen werden, kommt es zum Eklat! (Quelle:
BdV)