Bund der
Versicherten warnt vor Torschlusspanik bei Lebensversicherungen:
"Kapitalversicherungen
sind nur schwache Sparverträge".
(bera - 18.10.2004) (bera/bdv)
"Niemand sollte übereilt eine Lebens-, Renten- oder
Ausbildungsversicherung abschließen, nur um sich vermeintlich
Steuervorteile zu sichern." Der Bund der Versicherten (BdV) in
Henstedt-Ulzburg begrüßt den Wegfall des Steuerprivilegs für
Kapitalversicherungen ab 2005. Er warnt aber vor Abschlüssen noch in
diesem Jahr. "Torschlusspanik" sei völlig unnötig, betont
BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: "Denn selbst mit Steuervorteilen
ist die Kapitalversicherung allenfalls ein renditeschwacher .Sparvertrag'
voller erheblicher Nachteile bei nur unzulänglichem
Versicherungsschutz."
Die Nachteile liegen nach Einschätzung der
Verbraucherschutzorganisation bereits in den hohen Abschluss- und
Verwaltungskosten. Hinzu kommt die Undurchsichtigkeit der Verträge.
Obendrein müssen Versicherte bei eventuellem vorzeitigen Ausstieg mit
Nachteilen rechnen. Immerhin wird nach BdV-Beobachtung mehr als jeder
zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Lilo Blunck: "Wer den Vertrag in
den ersten zwei bis drei Jahren beenden muss, bekomme häufig nichts zurück.
Selbst nach zehn bis 15 Jahren fließen bei Kündigung kaum die
eingezahlten Beiträge zurück."
Auch der als Werbeargument gern zitierte
"Garantiezins" sei irreführend: "Weil Kosten für
Verwaltung, Provisionen und Risikoschutz vom eingezahlten Beitrag
abgezogen werden und nur der verbleibende Wert mit 2,75 Prozent verzinst
wird, entspricht das tatsächlich nur einer effektiven Jahresrendite von
etwa einem Prozent", rechnet BdV-Versicherungsexperte Thorsten Rudnik
vor und beklagt: "Das wird dem Verbraucher gern verschwiegen".
Man könne generell nur mit den "garantierten Leistungen", nicht
jedoch mit den "Prognosen", das heißt den nur in Aussicht
gestellten Überschüssen, rechnen. Besonders in den vergangenen vier
Jahren seien die Überschüsse zum Teil drastisch gekürzt worden.
Versicherungsberater Rudnik: "Das betrifft nicht nur Verträge, die
zur Altersvorsorge abgeschlossen wurden, sondern auch solche, die für
Immobilienfinanzierungen eingesetzt wurden. Da klaffen rasch
existenzbedrohliche Finanzierungslücken."
Die mit dem Sparvertrag verbundene
Versicherung gegen Todesfall oder Berufsunfähigkeit sei häufig zu
gering. Oft brauche der Kunde den Todesfallschutz gar nicht (etwa
Singles), weil es niemanden abzusichern gebe. In diesem Fall zahle er ohne
Gegenleistung. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen
sei für Berufstätige unverzichtbar. Deshalb könne es nicht sinnvoll
sein, so per Kapitallebensversicherung Geldanlage und Versicherungsschutz
zu verknüpfen.
Erträge von Kapitallebens- und privaten
Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig
zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und
erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt eine
der Voraussetzungen, werden die Erträge vollständig steuerpflichtig.
Wer vor kurzem einen Vertrag abgeschlossen
hat, ohne die Nachteile erkannt zu haben, sollte umgehend sein
Widerspruchsrecht wahrnehmen.
(Quelle:
BdV e.V.)