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Überflüssige
Versicherungen
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Krankenhaustagegeld /
Genesungsgeld in einer Unfall-Versicherung |
(Siehe
hierzu: Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld)
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Elektrogeräteversicherung,
Handyversicherung |
Die
Elektrogeräteversicherung, Handyversicherung braucht im Grunde keiner,
weil solche Schäden eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen
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Fahrradversicherung |
Ob der
Abschluss einer Fahrradversicherung wirklich notwendig ist, sollte man
genau abwägen.
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Insassenunfallversicherung |
Der
Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist unnötig. Wenn Insassen
in einem Kfz verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer
geltend machen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wenn
sie keine Ansprüche haben, braucht der Fahrzeughalter
oder Fahrer nicht zu zahlen und damit auch nicht
die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Seit
einer Gesetzesänderung im Jahre 2002 haften Autofahrer nun
selbst bei unabwendbaren Ereignissen (Blitzeis, Ölspur), so dass die
Insassenunfallversicherung noch überflüssiger geworden ist.
Im
Allgemeinen will keiner, dass jemand Geld erhält, der
gar keinen Anspruch gegen ihn hat, außer
natürlich bei Familienangehörigen.
Für
diese schließt man aber eine reguläre Unfallversicherung ab, die kaum
teurer ist, 24 Stunden am Tag weltweit gilt und nicht nur Autounfälle
absichert. Auch der Fahrer, der natürlich gegen sich selbst
keine Ansprüche geltend machen kann und demnach keine Leistungen
erhielte, sollte eine normale Unfallversicherung, besser noch
eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abschließen.
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Reisegepäckversicherung |
Sie soll den
Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen.
Reisegepäckversicherungen
zahlen aber in vielen Fällen nicht. Wertsachen,
Kameras, Schmuck, Pelze etc. sind z. B. oft nur bis zu einer
bestimmten Prozentzahl der Gesamtversicherungssumme versichert.
Außerdem
gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen
besondere Auflagen. Den Geschädigten wird von
den Gesellschaften daher oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung,
vorgeworfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben (so darf
eine Kamera nicht einfach nur über die Schulter gehängt werden).
Besser
als der Abschluss einer solchen Versicherung ist es daher,
alle wertvollen Sachen zu Hause zu lassen.
Bei
Einbruch und Raub im Ausland zahlt im Übrigen
auch die Hausratversicherung.
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Reisepakete |
Vorsicht
bei Reisepaket-Versicherungen (für Krankheit, Unfall, Haftpflicht,
Gepäckschaden). Die wichtigen Versicherungen, wie Privathaftpflicht
und Unfallversicherungen, die (außer bei einigen alten
DDR-Versicherungen) weltweit gelten, sollten bereits bestehen, werden
aber trotzdem unsinnigerweise in "Reisepaketen" angeboten.
Wer auf diese "Schutzpakete" hereinfällt, zahlt doppelt!
Die
wichtige Auslandsreisekrankenversicherung sollte besser separat abgeschlossen
werden.
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Unfallversicherung
mit Prämienrückgewähr |
Dies ist
eine mit einem Sparvorgang verbundene Unfallversicherung.
Die
Rendite liegt in der Regel unter 4 Prozent. Verbraucher sollten
sich nicht täuschen lassen. Es gibt keine "Versicherung zum Nulltarif"
oder eine Versicherung "bei der Sie die Beiträge mit Gewinnbeteiligung
zurückbekommen".
Man
erhält nur die zusätzlich zu den
(verbrauchten) Unfallversicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile
der Prämien mit einer mäßigen Verzinsung zurück.
(Siehe
auch: Unfallversicherung
mit Beitragsrückgewähr)
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Versicherung
gegen "häusliche Notfälle" |
Der
neuartige Versicherungsschutz soll angeblich gegen "unberechenbare
Ereignisse" schützen, die eine schnelle und
kompetente Hilfe erfordern, wie z. B. einen
Rohrreinigungsservice im Notfall, einen
Schlüsseldienst, einen Sanitär-, Heizungs- und Elektro- Installateurservice,
Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespennestern,
Kinderbetreuung oder gar die Einrichtung eines Dokumentendepots
etc.. Durch den Eintritt der genannten Gefahren ist
aber wohl ein finanzieller Ruin nicht zu befürchten. Hausbesitzer sollten
zudem immer etwas Geld angespart haben, um etwaige Schäden,
die durch verstopfte Rohre oder defekte Elektroanlagen entstehen,
selber zahlen zu können.
Bei
Mietwohnungen müssen die Kosten für
unverschuldete Schäden an der Mietsache, etwa an Rohren
oder der Elektrik, die Entfernung von Schädlingen oder Wespennestern
vom Vermieter getragen werden.
Zudem
bestehen bei der Ersatzleistung Begrenzungen der
Höhe nach, so dass größere Schadenfälle
ohnehin nicht abgedeckt sind. |