Information
zu
Geschlossenen
Immobilienfonds,
A-typischen
Beteiligungen,
sowie
Beteiligungen an sich
Wir warnen eindringlich vor dem Abschluss von
A-typischen Beteiligungen, Beteiligungen an sich und vor geschlossenen
Immobilienfonds!
Die Laufzeiten bewegen sich zwischen 10
und 30 Jahren.
Der Bund der Sparer hat
bereits Bundesjustizministerium diesbezüglich angefragt, aber die Antwort war
unbefriedigend und es wurde per Saldo keine Stellungnahme abgegeben. Dabei
bedarf es keiner juristischen Ausbildung um festzustellen, dass kein Mensch
seine finanziellen Verhältnisse für 10 und mehr Jahre voraussehen kann.
Auch muss man bei
A-typischen Beteiligungen, sonstigen Beteiligungen und bei geschlossenen
Immobilienfonds bedenken, dass es bei diesen Anlagen auch einen Total-Verlust
geben kann!
Noch schlimmer: Bei einigen
ist auch eine Nachschusspflicht enthalten. D.h. im ersten Fall ist bei
einem Konkurs Ihr gesamtes Geld weg, im zweiten Fall müssen Sie noch Geld
nachzahlen, statt dass Sie etwas bekommen.
Das ist der wesentliche
Unterschied zu einer Anlage in internationale, konservative Aktienfonds oder
Fondspolicen, deren Rendite von solchen Fonds geprägt wird: Man kann jederzeit
– wenn auch vielleicht mit Verlust – an sein Geld! Das geht bei obigen
Anlagen nicht – ja bei Sparplänen muss man diese, auch bei finanzieller Not,
weiterbezahlen!
Aber es gibt noch ein
wichtiges Argument dagegen:
Es wir immer als Steuerspar-Modell angeboten, das nach einiger Laufzeit Gewinne
abwirft. Auch der Bund der Sparer hat bei keiner, ihnen vorgelegten
Vereinbarungen – und da gab es welche mit über 10 Jahren Laufzeit –
irgendwelche Ausschüttungen gefunden!!!
Folgende Risiken können
bei einem
"Geschlossenen
Immobilienfonds", bei einer "A-typischen Beteiligungen" oder
sonstigen Beteiligungen sein:
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Risiko des Totalverlustes
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Das allgemeine Unternehmerrisiko
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Das Risiko aus dem Unternehmenskonzept
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Die Risiken durch die Prognose
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Risiken aus Änderung der
Rechtsgrundlage
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Risiken aus der Haftung bei
Gewinnentnahmen
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Risiken der Haftung nach Ausscheidung
aus der Gesellschaft
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Risiken bei Beendigung der Beteiligung
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Risiken im Insolvenzfall
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Risiken an Verlustbeteiligung über
die Anlage hinaus
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Risiken aus der steuerlichen
Beurteilung des Unternehmens
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Allgemeine steuerliche Risiken
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Risiko der fehlenden
Gewinnerzielungsabsicht
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Risiko der steuerlichen Behandlung der
Betriebsausgaben und aus der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
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Risiko aus § 2b EStG
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Risiko aus § 15 EstG bei
Gewinnentnahmen und Verlustzuweisung
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Risiko aus der Stellung als Anleger
mit einer A-Treugebereinlage
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Risiken durch Beteiligung
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Risiken durch Systemstörung
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Risiken durch Emissions- und
Verwaltungskosten
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Risiken durch Ausbleiben von Gewinnen
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Risiken durch erschwerte Veräußerbarkeit
der Beteiligung
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Das Risiko bei vorzeitiger Beendigung
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Risiken bei der Auszahlung
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Das Risiko aus eingeschränkten
Interessenwahrnehmungen
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Das Risiko aus Zinsänderungen
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Risiken durch Insolvenzen bei
wesentlichen Vertragspartnern
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Risiken durch Ausfall von
Vertragspartnern
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Risiken durch Verflechtung von
Vertragspartnern und Organmitgliedern
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Das Risiko aus erhöhter Einflussmöglichkeit
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Das Risiko von fehlerhaften
Entscheidungen
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Das Risiko der
Management-Qualifikation
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Risiko aus negativer
Medienberichterstattung
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etc. |