Wir
bieten Ihnen:
"Kostenlose
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer,
mitarbeitende
Minderheitsgesellschafter und Prokuristen einer GmbH und
für alle
mitarbeitenden Familienangehörigen eines Einzelunternehmens"
Das
Problem:
Ob
als Geschäftsführer einer GMBH, geschäftsführender bzw.
Minderheits-Gesellschafter, Prokurist oder gar mitarbeitender
Familienangehöriger - Monat für Monat werden treuen Glaubens an eine zu
erwartende Leistungspflicht der Sozialversicherungsträger Beiträge in
Milliardenhöhe entrichtet.
Doch
die Zahlung von Beiträgen allein begründet längst noch keinen Anspruch
auf spätere Leistungen!
Welche
Folgen hat das für Sie?
Wird
Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, besteht Anspruch auf
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Und
das bis zu 30 Jahre (Neue Bundesländer ab 01.01.1991)
Wird
vom Arbeitsamt rückwirkend keine Sozialversicherungspflicht festgestellt,
werden Ansprüche auf Unterstützung im Fall der Arbeitslosigkeit
verweigert. Und bisher eingezahlte Sozialversicherungsbeiträge können
dann nur für maximal vier Jahre erstattet werden.
Wird
Sozialversicherungspflicht bestätigt, haben Sie einen Bescheid der Ihre
Ansprüche untermauert (für 5 Jahre)!
Was
können Sie tun?
Nur
eine neutrale Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status
klärt verbindlich die Frage, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder
nicht.
Bestätigt
der Sozialversicherungsträger die Sozialversicherungsfreiheit, müssen zu
unrecht geleistete Beiträge aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung
erstattet werden.
Das
aber geschieht nur auf Antrag und in korrekter Form!
Bisherige
Erfolgsbilanz:
Über
3.500 erfolgreich durchgeführte Sozialversicherungspflichtüberprüfungen
mit einer durchschnittlichen
Gesamt-Sozialversicherungsbeitrags-Rückerstattung in Höhe von
75.000
Euro pro Mandant